# Zolltarifnummer 9615.19.00.00.0: Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, andere

> Die Zolltarifnummer 9615.19.00.00.0 steht für Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96151900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9615.19.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon
    - 9615.19 andere
      - 9615.19.00.00.0 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI2994/26-1** (DE): Bei dem Haarreif handelt es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem gebogenen, der Kopfform angepassten, an den Enden offenen Reif aus Metall mit einem Überzug aus Vliesstoff und einer darüber befindlichen äußeren Lage aus gelben bzw. lilafarbenen Spinnstoff. Der ca. 5 , 5 cm breite Haarreif wird zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Schmuck verwendet. Die Ware ist als "haarspangenähnliche Ware, aus anderen Stoffen als Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
- **DEBTI2983/26-1** (DE): Bei der als "Haarklammer" bezeichneten Ware handelt es sich um ein 2er-Set von Haarspangen, bestehend aus annähernd rechteckigen, auf Spannung gebogenen, ca. 5 , 0 bis 6 , 0 cm langen Haarspangen aus unedlem Metall (Farbe: weiß). Die Haarspangen dienen dem Zusammenhalten des Haares sowie als Schmuck des Haares. Die auf einer Pappkarte aufgemachte Ware ist als "Haarspange, nicht aus Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
- **DEBTI30242/25-1** (DE): Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in Form eines "Haarspangen-Bastelset für Kinder", bestehend aus: - 8 Haarklammern aus Metall mit Kunststofffläche, die gestaltet werden sollen, - 2 Tuben Dekorations-Creme (Kleber/Modelliermasse) zum Auftragen, die beim Trocknen aushärtet, - 2 Tüllen für die Tuben, - 24 kleine Kugeln aus Kunststoff, - 8 kleine Figuren aus Kunststoff und einer Anleitung. Alle Waren sind gemeinsam in einem Geschenkkarton aufgemacht. Mit Hilfe der Dekorations-Creme und dem Zubehör sollen die Haarklammern verziert werden. Die Haarspangen bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung auf Grund der Menge und der Bedeutung für die Verwendung. Bei den aus zwei verschiedenen Stoffen bestehenden Haarspangen bestimmt das Metall den Charakter im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit. Die Warenzusammenstellung wird als "Haarspange aus Metall" eingereiht.
- **DEBTI29415/25-1** (DE): Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in Form eines Schmucksets für Kinder bestehend aus: - 2 Haarspangen aus Metall, umwickelt mit Kunststoff und mit einem Herz bzw. einem Stern aus Polyester verziert. - 1 Halskette aus einer Kordel mit einem Einhorn-Anhänger aus Polyester und - 1 Haargummi bzw. Armband (2 in 1) ebenfalls mit einem Einhorn-Anhänger aus Polyester verziert. Alle Waren sind in einem Geschenkkarton verpackt. Sie werden gemeinsam als "Schmuck" bei kleinen Kindern verwendet. Bei den aus zwei verschiedenen Stoffen bestehenden Haarspangen bestimmt das Metall den Charakter im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit. Die Haarspangen bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung auf Grund der Menge und des Wertes. Die Warenzusammenstellung wird als "Haarspange aus Metall" eingereiht.
- **DEBTI60778/24-1** (DE): Bei der als "X-Mas Hair Crab Fakefur, Art.Nr. 398643" bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. elf cm lange Haarspange aus Kunststoff, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Haarklammer ist bis auf die Zinken vollständig mit Spinnstoff im Plüsch-Design und einem stilisierten Elchkopf in Form zweier aufgeklebter Zuschnitte aus Spinnstoffen aufgemacht. Ein charakterbestimmender Stoff ist nicht erkennbar (der Kunststoff bestimmt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung, der Spinnstoff in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild den Charakter der Ware), sodass die Ware in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen ist. Die Haarspange ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Haarspange, nicht aus Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
- **DEBTI45631/24-1** (DE): Bei der als "Haarspange CRYSTAL" bezeichneten Ware handelt es sich um ein 2er-Set von Haarspangen, jeweils bestehend aus annähernd tropfenförmigen oder rechteckigen, auf Spannung gebogenen, ca. 6,5 bis 7 cm langen Haarspangen aus unedlem Metall, mit farbigem Acrylüberzug (in verschiedenen Farben erhältlich), die mit einem Clipmechanismus (Krokodilklemme) versehen sind. Die Haarspangen dienen dem Zusammenhalten des Haares und als Schmuck. Die auf einer Pappkarte aufgemachte Ware ist als "Haarspange, nicht aus Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
- **DEBTI10572/24-1** (DE): Bei dem sog. "Mädchen Adventskalender" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehen aus: - drei Haarkrebsen aus Kunststoff, - zehn Haarspangen aus Metall - einer Haarnadel aus Metall mit Kunststoffverzierung, - zwei Haarklammern aus Metall (je mit einer Spinnstoffschleife beklebt), - drei Haarklammern aus Metall (je mit Spinnstoffüberzug), - neun Haargummis aus Spinnstoff und - einem Haargummi aus Kunststoff. Die Haarspangen, Haarklammer und Haarnadeln bestimmen aufgrund des Wertes und der Menge den Charakter der Warenzusammenstellung und innerhalb der Unterposition wird der stoffliche Charakter aufgrund der Menge und des Wertes durch das Metall bestimmt. Alle Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Verpackung mit 24 Türen zum Öffnen verpackt. Der gemeinsame Bedarf der Warenzusammenstellung liegt in der Verwendung als Adventskalender. Die Warenzusammenstellung ist als "Haarspange, aus anderen Stoffen als Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
- **DEBTI32710/23-6** (DE): Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Waren handelt es sich um zwei tropfenförmige, auf Spannung gebogene, ca. 4 cm lange Haarspangen (Haarclips) aus unedlem Metall mit aufgeklebten Glitzerpartikeln, die mit einem Clip-/Klickmechanismus versehen sind. Auf der Schauseite ist ein stilisierter Tierkopf aus Kunststoff mit innenliegenden Glitzereffekt aufgeklebt. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware wird im Hinblick auf die Verwendung durch das unedle Metall bestimmt. Die Haarspangen dienen dem Zusammenhalten des Haares und als Haarschmuck. Die Haarspangen sind gemeinsam mit einer Halskette und einem Armband (DEBTI-32710/23-1), einem Fingerring (DEBTI-32710/23-2), einem Haargummi (sog. Scrunchie) (DEBTI-32710/23-3), vier Haargummis mit Schmetterling (DEBTI-32710/23-4) und zwei Haarspangen aus Kunststoff (DEBTI-32710/23-5) als Verkaufseinheit eines 12-teiligen sogenannten Schmucksets in einer Pappschachtel mit Pappschuber verpackt. Eine Einreihung als Spielzeug der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da das Set nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen dient. Insbesondere eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9503 0070 kommt nicht in Betracht, da weder eine Zusammenstellung noch eine Aufmachung vorliegt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Haarspangen aus unedlem Metall) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Haarspange, aus anderen Stoffen als Hartkautschuk oder Kunststoff" eingereiht.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9615

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz. Im Sinne dieser Position umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu dieser Position. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

### Pos. 9615

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Frisier- oder Toilettenkämme aller Art (Taschenkämme, enge und weite Kämme usw.), einschließlich Kämme für Tiere. 2) Einsteckkämme aller Art, als Schmuck oder zum Zusammenhalten des Haares verwendet. 3) Haarspangen und ähnliche Waren, zum Zusammenhalten des Haares oder als Schmuck verwendet. Diese Waren sind gewöhnlich aus Kunststoffen, Bein, Horn, Elfenbein, Schildpatt, Metall usw. hergestellt. 4) Haarnadeln. 5) Lockenwickel, Wellenklammern und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Pos. 8516, auch mit Gummi oder anderen Materialien. Diese Waren sind gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff hergestellt. …

### Pos. 9615

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. Avis 6702 90/2.)

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9615.19.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9615.19.00.00.0 umfasst Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9615.19.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9615.19.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9615.19.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9615.19.00.00.0?

9615.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9615.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9615.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon > 961519 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9615.19.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9615.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2994/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9615.19.00.00.0?

Warennummer 9615.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96151900000 verlinken.
