# Zolltarifnummer 9615.90.00: Frisierkämme, andere

> Die Zolltarifnummer 9615.90.00 steht für Frisierkämme, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96159000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9615.90.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon
    - 9615.90 andere
      - 9615.90.00 Frisierkämme, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI12425/26-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um im Durchmesser 1 bis 4 cm große Lockenwickler aus Kunststoff in verschiedenen Farben und Ausführungen. Nach den objektiven Beschaffenheitsmerkmalen ist die Ware für Kinder und Erwachsene geeignet. Die Erzeugnisse sind zu 78 Stück in einem Beutel verpackt. Die Ware wird als "Lockenwickler" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage
- **DEBTI25022/23-1** (DE): Es handelt sich bei dem sog. "Lockenwickler ohne Hitze, P. 133639" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem biegsamen Lockenstab, - zwei Haargummis und - einer Haarspange. Der Lockenstab besteht aus einem zylinderförmigen Schaumkunststoff, welcher vollständig von einem Spinnstoffgewebe umgeben ist. Er ist flexibel und dient als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Im Hinblick auf die Menge bestimmen die Waren der Position 9615 (Lockenstab und Haargummis) den Charakter der Warenzusammenstellung. Innerhalb der Unterposition bestimmt der Lockenstab aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund der Größe den Charakter. Die gemeinsam verpackte Warenzusammenstellung wird als "den Lockenwicklern ähnliche Ware" eingereiht.
- **FRBTIFR-BTI-2022-07353** (FR): Articles pour la parure des cheveux se présentant sous la forme de pinces guiches ornementées d’une pièce en porcelaine réalisée à la main.
- **DEBTI40047/19-1** (DE): Bei den sog. "Haarnadeln, Art. 132.428.750" handelt es sich um ein Set, bestehend aus zwei ca. 7 cm langen, u-förmig gebogenen Haarnadeln aus goldfarbigem Metall mit glatter Unterseite. Die obere Seite ist mit unterschiedlich großen Kunststoffperlen mittels durchsichtiger Kunststofffäden verziert. Die Haarnadeln sind gemeinsam auf einer Kunststoffkarte mit Aufhängeöse aufgemacht und werden zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares sowie als Haarschmuck verwendet. Das Erzeugnis ist als "Haarnadel" einzureihen.
- **DEBTI35362/19-1** (DE): Sog. "Haarnadel aus Metall, Art. 131.165.680", in Form einer ca. 7 cm langen, u-förmig gebogenen Haarnadel aus unedlem Metall mit blattförmig ausgearbeiteter Oberseite. Das Set besteht aus einer goldfarbenen, einer braunen und einer mit Glitzerpartikeln bestaubten Haarnadel und ist auf einem Kunststoffkärtchen aufgemacht. Diese Ware ist als "Haarnadel, andere als Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen" einzureihen.
- **DEBTI35360/19-1** (DE): Sog. "Haarnadel aus Metall, Art. 130.906.505", in Form einer ca. 7 cm langen, u-förmig gebogenen Haarnadel aus unedlem Metall mit tropfenförmig ausgearbeiteter Oberseite. Das Set besteht aus zwei gold- und zwei kupferfarbenen, je mit Glitzerpartikeln bestaubten Haarnadeln und ist auf einem Kunststoffkärtchen aufgemacht. Diese Ware ist als "Haarnadel, andere als Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen" einzureihen.
- **DEBTI35364/19-1** (DE): Sog. "Haarnadel aus Metall, Art. 131.326.660", in Form einer ca. 6 cm langen, u-förmig gebogenen, silberfarbenen Haarnadel aus unedlem Metall mit einer aufgesetzten Blüte aus Strasssteinchen an einer Seite. Das Set besteht aus zwei Haarnadeln und ist auf einem Kunststoffkärtchen aufgemacht. Diese Ware ist als "Haarnadel, andere als Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen" einzureihen.
- **DEBTI35363/19-1** (DE): Sog. "Haarnadel aus Metall, Art. 131.299.710", in Form einer ca. 5 cm langen, u-förmig gebogenen Haarnadel aus unedlem Metall mit tropfenförmig ausgearbeiteter Oberseite. Das Set besteht aus zwei schwarzen und zwei mit Glitzerpartikeln bestaubten Haarnadeln und ist auf einem Kunststoffkärtchen aufgemacht. Diese Ware ist als "Haarnadel, andere als Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9615

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz. Im Sinne dieser Position umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu dieser Position. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

### Pos. 9615

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Frisier- oder Toilettenkämme aller Art (Taschenkämme, enge und weite Kämme usw.), einschließlich Kämme für Tiere. 2) Einsteckkämme aller Art, als Schmuck oder zum Zusammenhalten des Haares verwendet. 3) Haarspangen und ähnliche Waren, zum Zusammenhalten des Haares oder als Schmuck verwendet. Diese Waren sind gewöhnlich aus Kunststoffen, Bein, Horn, Elfenbein, Schildpatt, Metall usw. hergestellt. 4) Haarnadeln. 5) Lockenwickel, Wellenklammern und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Pos. 8516, auch mit Gummi oder anderen Materialien. Diese Waren sind gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff hergestellt. …

### Pos. 9615

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. Avis 6702 90/2.)

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9615.90.00.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9615.90.00?

Die Zolltarifnummer 9615.90.00 umfasst Frisierkämme, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9615.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 9615.90.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9615.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9615.90.00?

9615.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9615.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

9615.90.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon > 961590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9615.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9615.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI12425/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9615.90.00?

KN-Code 9615.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96159000 verlinken.
