# Zolltarifnummer 9618.00.00: Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und…

> Die Zolltarifnummer 9618.00.00 steht für Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96180000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9618.00.00
- Drittlandszollsatz: 1,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9618 Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster
    - 9618.00.00 Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI43743/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 4 , 7 x 16 , 2 x 15 , 6 cm (H x B x T) großen, mit Kunstleder überzogenen Korpus. Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.
- **DEBTI28422/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 18 x 9 x 6 cm (H x B x T) großen Korpus aus Pappmaschee. Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.
- **DEBTI16008/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 17 x 9,5 x 25 cm (T x B x H) großen, mit Kunstleder überzogenen Korpus aus Holz (MDF). Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.
- **DEBTI16001/25-1** (DE): Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 13,5 x 12,5 x 24 cm (H x B x T) großen, mit Kunstleder überzogenen Korpus aus Holz (MDF). Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.
- **DEBTI13755/25-1** (DE): Bei der sog. "Büste“ handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz; Maße 173 mm x 153 mm x 173 mm. Das Erzeugnis besteht aus Holz mit einem Kunstlederbezug und verfügt über eine Gummischlaufe an der Rückseite. Die verpackte Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Sie ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.
- **DEBTI13749/25-1** (DE): Bei der sog. "Büste“ handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz; Maße 210 mm x 150 mm x 80 mm. Das Erzeugnis besteht aus Holz mit einem Kunstlederbezug und verfügt über eine Gummischlaufe an der Rückseite. Die verpackte Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Sie ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.
- **DEBTI47448/22-1** (DE): Bei der sog. "Büste zur Präsentation von Schmuck, Artikel 5500605" handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz, bestehend aus einem ca. 27 x 14,5 x 8 cm (H x B x T) großen Korpus aus Kunststoff (ABS). Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.
- **DEBTI47520/22-1** (DE): Bei der sog. "Büste, Artikel 63806“ handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz, gemäß Antragstellerangaben bestehend aus einem Korpus aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS). Die lackierte Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Sie ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9618

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Schneiderpuppen. Hierbei handelt es sich um annähernde Nachbildungen des menschlichen Körpers, die zu Anproben beim Herstellen von Kleidungsstücken Verwendung finden. Im Allgemeinen bestehen sie nur aus einem Rumpf. Sie werden gewöhnlich durch Formen aus Papiermaché, Gips, Kunststoff usw. hergestellt. Manche werden jedoch auch aus Flechtstoffen wie Stuhlrohr, Korbweiden, Schilfrohr hergestellt. Die geformten Figuren werden gewöhnlich mit Stoff überzogen und auf einem Fuß angebracht, der ein Einstellen der Höhe ermöglicht. 2) Schaufensterpuppen und dergleichen. Es handelt sich um Nachbildungen des menschlichen Körpers oder Teilen davon (Kopf, Rumpf, Beine, Arme, Hände), die hauptsächlich zum Ausstellen von Kleidungsstücken, Hüten, Strümpfen, Handschuhen usw. verwendet werden. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9618.00.00.00.0 Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9618.00.00?

Die Zolltarifnummer 9618.00.00 umfasst Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9618.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9618.00.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9618.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961800. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9618.00.00?

9618.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9618.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9618.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9618 Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9618.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9618.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI43743/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9618.00.00?

KN-Code 9618.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96180000 verlinken.
