# Zolltarifnummer 9619.00.79: Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, andere

> Die Zolltarifnummer 9619.00.79 steht für Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96190079
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 9619.00.79
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 96 VERSCHIEDENE WAREN
  - 9619 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art
    - 9619.00 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art
      - 9619.00.79 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI4418/26-1** (DE): Es handelt sich um Stilleinlagen für den einmaligen Gebrauch. Sie sind mehrlagig aufgebaut und bestehen aus: - einer weichen Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, - einer Zwischenlage aus Papier, - einer Sauglage aus watteähnlichem, gewichtsmäßig vorherrschendem, losem chemischen Halbstoff aus Holz und einer Beimischung eines Superabsorbergranulats (SAP), - einer Zwischenlage aus Papier, - einer Zwischenlage aus weißer Kunststofffolie und - einer Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Außenlagen sind am Rand miteinander verbunden. Die dem Körper abgewandte kunststoffüberzogene Außenlage ist mit zwei Klebestreifen zum Fixieren der Stilleinlage beim Tragen versehen, die Klebeflächen sind durch ein Schutzpapier abgedeckt. Die Stilleinlagen sind nahezu oval geformt und haben aufgrund eines eingewebten elastischen Fadens eine 3D-Passform (Abmessungen: etwa 13 x 13 cm, einfach gefaltet). Sie sind einzeln in Vlieshüllen verpackt und zu 30 Stück in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Waren, nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 79 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI4418/26-4** (DE): Es handelt sich um runde Stilleinlagen für den einmaligen Gebrauch (Durchmesser: etwa 11 cm). Sie sind mehrlagig aufgebaut und bestehen aus: - einer weichen Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, - einer Zwischenlage aus Papier, - einer Sauglage aus watteähnlichem, gewichtsmäßig vorherrschendem, losem chemischen Halbstoff aus Holz und einer Beimischung eines Superabsorbergranulats (SAP), - einer Zwischenlage aus Papier, - einer Zwischenlage aus weißer Kunststofffolie und - einer Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Außenlagen sind am Rand miteinander verbunden. Die dem Körper abgewandte kunststoffüberzogene Außenlage ist mit einem Klebestreifen zum Fixieren der Stilleinlage beim Tragen versehen, die Klebeflächen sind durch ein Schutzpapier abgedeckt. Die Stilleinlagen sind 60 Stück in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Waren, nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 79 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI4418/26-3** (DE): Es handelt sich um Stilleinlagen für den einmaligen Gebrauch. Sie sind mehrlagig aufgebaut und bestehen aus: - einer weichen Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, - einer Zwischenlage aus Papier, - einer Sauglage aus watteähnlichem, gewichtsmäßig vorherrschendem, losem chemischen Halbstoff aus Holz und einer Beimischung eines Superabsorbergranulats (SAP), - einer Zwischenlage aus Papier, - einer Zwischenlage aus weißer Kunststofffolie und - einer Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Außenlagen sind am Rand miteinander verbunden. Die dem Körper abgewandte kunststoffüberzogene Außenlage ist mit zwei Klebestreifen zum Fixieren der Stilleinlage beim Tragen versehen, die Klebeflächen sind durch ein Schutzpapier abgedeckt. Die Stilleinlagen sind nahezu oval geformt und haben aufgrund eines eingewebten elastischen Fadens eine 3D-Passform (Abmessungen: etwa 13 x 13 cm, einfach gefaltet). Sie sind einzeln in Vlieshüllen verpackt und zu 2 Stück in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Waren, nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 79 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI4418/26-2** (DE): Es handelt sich um Stilleinlagen für den einmaligen Gebrauch. Sie sind mehrlagig aufgebaut und bestehen aus: - einer weichen Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, - einer Zwischenlage aus Papier, - einer Sauglage aus watteähnlichem, gewichtsmäßig vorherrschendem, losem chemischen Halbstoff aus Holz und einer Beimischung eines Superabsorbergranulats (SAP), - einer Zwischenlage aus Papier, - einer Zwischenlage aus weißer Kunststofffolie und - einer Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Außenlagen sind am Rand miteinander verbunden. Die dem Körper abgewandte kunststoffüberzogene Außenlage ist mit zwei Klebestreifen zum Fixieren der Stilleinlage beim Tragen versehen, die Klebeflächen sind durch ein Schutzpapier abgedeckt. Die Stilleinlagen sind nahezu oval geformt und haben aufgrund eines eingewebten elastischen Fadens eine 3D-Passform (Abmessungen: etwa 13 x 13 cm, einmal gefaltet). Sie sind einzeln in Vlieshüllen verpackt und zu 60 Stück in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Waren, nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 79 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI4482/25-1** (DE): Es handelt sich um Stilleinlagen für den einmaligen Gebrauch (Durchmesser: etwa 11,0 cm). Sie sind dreilagig aufgebaut und bestehen jeweils aus - einer Außenlage aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern, - einem Saugkern aus losen, watteartigen Zellstofffasern und - einer Außenlage aus einem einseitig mit Kunststoff überzogenen Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Außenlagen sind am Rand miteinander verbunden. Die dem Körper abgewandte kunststoffüberzogene Außenlage ist mit einem Klebestreifen zum Fixieren der Stilleinlage beim Tragen versehen, der durch ein Schutzpapier abgedeckt ist. Die Stilleinlagen sind zu 30 Stück in einem bedruckten Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Waren, nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 0079 der Kombinierten Nomenklatur.
- **CZBTI47/021539/2025-580000-04/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o jednorázové prsní vložky. Účel použití: k absorpci mateřského mléka kojící ženy a zabránění protečení mléka na oblečení. Materiál: vyrobeno z kombinace hedvábného papíru, buničiny (buničité vaty), netkané textilie a nesmáčivé textilie. Opatřeno lepícím páskem k uchycení vložky. Rozměr: průměr do 130 mm; tloušťka do 2 mm. Hmotnost: do 4,2 g. Balení: od 50 do 100 ks; každá vložka balena samostatně.
- **DEBTI47596/22-1** (DE): Bei den vorgelegten Warenmustern und nach den Datenblättern handelt es sich um kreisrunde, mehrlagige, weiche Erzeugnisse (Durchmesser etwa 11 cm) mit folgendem Lagenaufbau: 1. Eine weiche Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, 2. Eine Zwischenlage aus Papier, 3. Eine Sauglage aus watteähnlichem, gewichtsmäßig vorherrschendem, losem chemischen Halbstoff aus Holz und einer Beimischung eines Superabsorbergranulats, 4. Eine Zwischenlage aus Papier, 5. Eine Zwischenlage aus weißer Kunststofffolie und 6. Eine Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern. Die unter 4. bis 6. beschriebenen Lagen sind ganzflächig fest miteinander verklebt. Die unter 1. beschriebene Lage ist an den Außenrändern mit den unter 4. - 6. beschriebenen Lagen verklebt. Die Erzeugnisse sind für den hygienischen Einmalgebrauch bestimmt und sollen in die Büstenhalter-Körbchen von stillenden Frauen eingelegt werden, um somit dem Aufsaugen von überschüssiger Muttermilch zu dienen. Dabei ist teilweise die dem Körper abgewandte Außenlage mit einem durch einen bedruckten Zuschnitt aus Papier abgedeckten, rechteckigen, etwa 4,0 x 1,5 cm großen Klebestreifen zum Fixieren der Stilleinlage beim Tragen versehen. Die Stilleinlagen sind in einer Kunststofffolie oder in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Waren, nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 79 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Anteile aus Papierhalbstoff und Kunststoff der Sauglage bestimmt wird.
- **DEBTI8690/20-1** (DE): Es handelt sich um Slipeinlagen für den einmaligen Gebrauch (max. Länge x Breite etwa 18,5 x 6,8 cm). Sie sind dreilagig aufgebaut und bestehen jeweils aus - einer Außenlage aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern, - einem Saugkern aus losen, watteartigen Zellstofffasern und - einer Außenlage aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Außenlagen sind auf der Oberfläche mit einem Blumenmuster geprägt und am Rand miteinander verbunden. Die dem Körper abgewandte Außenlage ist mit einem Klebestreifen zum Fixieren der Slipeinlage beim Tragen versehen, der durch ein bedrucktes Schutzpapier abgedeckt ist. Die Slipeinlagen sind zu 48 Stück in einem bedruckten Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Waren, nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 79 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Anteil an Zellstofffasern bestimmt wird.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 9619

Zu Unterposition 9619 00 79 Hierher gehören z. B. Slipeinlagen

### Pos. 9619

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und ähnliche Waren, einschließlich saugfähiger hygienischer Stilleinlagen, Windeln für Erwachsene mit Inkontinenz und Slipeinlagen, aus Stoffen aller Art. Im Allgemeinen handelt es sich bei den Erzeugnissen dieser Position um Einwegartikel. Viele dieser Erzeugnisse sind zusammengesetzt aus: a) einer inneren Lage (z. B. aus Vliesstoffen), die dazu geeignet ist, Flüssigkeit von der Haut des Trägers aufzusaugen und dadurch Wundreibung zu vermeiden; b) einer saugfähigen Einlage zum Sammeln und Halten der Flüssigkeit bis das Erzeugnis weggeworfen werden kann; und c) einer äußeren Lage (z. B. aus Kunststoff) um ein Entweichen der Flüssigkeit aus der saugfähigen Einlage zu vermeiden. …

### Pos. 9619

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2018/838 der Kommission vom 31. Mai 2018 (ABl. EU Nr. L 141/4) (RV L 18/838): Sogenannte Einweg-Einlage für Kindertöpfchen, bestehend aus einem Kunststoffbeutel, an dessen Boden eine Einlage aus mehrlagigem saugfähigem Papier und einem superabsorbierenden Polymer aus Polyacrylat-Granulat angebracht ist. Dieses superabsorbierende Polyacrylat-Granulat wird zu einem Gel, sobald es mit Urin in Berührung kommt. Unterposition: 3924 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00. Eine Einreihung in die Position 4818 ist ausgeschlossen, da nicht die Bestandteile aus Papier den wesentlichen Charakter der Ware ausmachen, sondern das superabsorbierende Polymer aus Polyacrylat. …

### Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 9619.00.79.00.0 aus anderen Stoffen, Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 9619.00.79?

Die Zolltarifnummer 9619.00.79 umfasst Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 9619.00.79?

Der Drittlandszollsatz für 9619.00.79 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 9619.00.79?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9619.00.79?

9619.00.79 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 9619.00.79 im Zolltarif eingeordnet?

9619.00.79 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9619 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art > 961900 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9619.00.79?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9619.00.79 erfasst, zum Beispiel DEBTI4418/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 9619.00.79?

KN-Code 9619.00.79 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/96190079 verlinken.
