# Customs tariff code 0910.11.00.00.0: Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

> Customs tariff code 0910.11.00.00.0 covers Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/09101100000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 0910.11.00.00.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 09 COFFEE, TEA, MATÉ AND SPICES
  - 0910 Ginger, saffron, turmeric (curcuma), thyme, bay leaves, curry and other spices
    - 0910.11 Neither crushed nor ground
      - 0910.11.00.00.0 Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Korea, Republic of (South Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexico | 0 % | Tariff preference |
| Kenya | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI13535/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer (Zingiber officinale; Amomum zingiber) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
- **DEBTI20944/19-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer (Zingiber officinale; Amomum zingiber) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
- **DE5443/13-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um unverarbeitete Wurzelstöcke vom Ingwer (Zingiber officinale). Die Pflanzenteile sind in Gebinden zu 10 Kg abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
- **DE24751/11-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um geschnittene Ingwerstücke, die in einer Aufgussflüssigkeit (Zutaten: Wasser, Salz, Säuerungsmittel, Konservierungsmittel und Süßstoffe) eingelegt sind. Bei der als "Ingwer Take-Out, eingelegt" bezeichneten Ware ist Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitel 9 behalten hat. Jeweils 5 g Ingwer sind in einem kleiner Beutelchen verpackt, die als Beigabe für Sushiverkaufsumschließungen bestimmt sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
- **DE3550/12-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um in Stücke geschnittenen Ingwer, die in einer Aufgussflüssigkeit (über die Zusammensetzung liegen vertrauliche Daten vor) eingelegt sind. Bei der als "Ingwer, pink" bezeichneten Ware ist Ingwer nach Umfang und Geschmack (laut beigefügter Angaben) charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitel 9 behalten hat. Das Erzeugnis ist in Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg, 100 g beziehungsweise 60 g abgepackt und soll als Beilage zu Sushi verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
- **DE24754/11-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um in dünne Scheiben geschnittene Ingwerstücke, die in einer beigen, essigsauren Aufgussflüssigkeit (Zutaten: Wasser, Salz, Essigsäure, Süß- und Konservierungsstoffe) eingelegt sind. Bei der als "Ingwer Natur, eingelegt" bezeichneten Ware ist Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitel 9 behalten hat. Das Erzeugnis ist in Verpackungen mit einem Abtropfgewicht von 1 kg abgepackt und soll als Beilage zu Sushi verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
- **DE374/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um in Scheiben geschnittenen Ingwer, der in einer Aufgussflüssigkeit (Zutaten: Wasser, Salz, Zucker, Essig, Essigsäure und Zitronensäure) eingelegt ist. Bei der Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Das Erzeugnis ist in Gläsern mit einem Gewicht von 190 g (netto) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
- **DE4870/12-1** (DE): Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um in Scheiben geschnittenen Ingwer, der in einer süß-sauren Aufgussflüssigkeit eingelegt ist. Bei der Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Der für den Verzehr von Sushi vorgesehene Ingwer ist in luftdicht verschlossenen Gläsern (Füllmenge 100 g, Abtropfgewicht 60 g) abgefüllt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

## Notes that govern this classification

### Pos. 0910

Zu Unterpositionen 0910 11 00 und 0910 12 00 : Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe a). Hierher gehören frische, getrocknete oder zerkleinerte Wurzelstöcke von Ingwer (Amomum zingiber L.). Hierher gehört sowohl ungeschälter grauer (sog. schwarzer) Ingwer als auch geschälter weißer Ingwer.

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 0910.11.00.00.0 cover?

Code 0910.11.00.00.0 covers Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 0910.11.00.00.0?

The third-country duty rate for 0910.11.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 0910.11.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 091011. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 0910.11.00.00.0 have?

0910.11.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 0910.11.00.00.0 sit in the tariff?

0910.11.00.00.0 sits in this hierarchy: 09 COFFEE, TEA, MATÉ AND SPICES > 0910 Ginger, saffron, turmeric (curcuma), thyme, bay leaves, curry and other spices > 091011 Neither crushed nor ground. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 0910.11.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 0910.11.00.00.0, for example DEBTI13535/22-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 0910.11.00.00.0 change?

0910.11.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/09101100000.
