# Customs tariff code 0910.91.90.00.0: Crushed or ground, andere, gemahlen oder sonst zerkleinert

> Customs tariff code 0910.91.90.00.0 covers Crushed or ground, andere, gemahlen oder sonst zerkleinert. The third-country duty rate is 12.5 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/09109190000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 0910.91.90.00.0
- Third-country duty: 12.5 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 09 COFFEE, TEA, MATÉ AND SPICES
  - 0910 Ginger, saffron, turmeric (curcuma), thyme, bay leaves, curry and other spices
    - 0910.91 Mixtures referred to in note 1(b) to this chapter
      - 0910.91.90 Crushed or ground
        - 0910.91.90.00.0 Crushed or ground, andere, gemahlen oder sonst zerkleinert

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12.5 % | MFN |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Korea, Republic of (South Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexico | 0 % | Tariff preference |
| Kenya | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI41226/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sogenannten Chilipulver Shichimi Togarashi um eine Gewürzmischung, bestehend aus überwiegend Chili der Position 0904, der mit Gewürzen anderer Positionen des Kapitels 9 sowie anderen Stoffen gemischt ist. Die Mischung besteht charakterverleihend aus fein zerkleinerten Bestandteilen, die mit ganzen Samen bzw. wenigen geschnittenen Bestandteilen durchsetzt sind. Danach handelt es sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die Gewürze bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09, kein Curry, gemahlen oder sonst zerkleinert".
- **DEBTI52697/20-1** (DE): Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Mischung aus verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen, die in 25 handelsüblichen Aufgussbeuteln á 1,5 g (einzeln in Folie eingeschweißt) verpackt und in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Das Erzeugnis besteht aus getrockneten, überwiegend gemahlenen Teilen von verschiedenen Gewürzen (Zimt, Fenchel, Kardamon, Ingwer, Piment und Gewürznelken), die im Wesentlichen mit zerkleinerten, getrockneten Brombeerblättern und Orangenschalen vermischt sind. Aufgrund der Zutaten handelt es sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die Gewürze bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, nicht von den Unterpositionen 0910 9105 bis 0910 9110" erfasst.
- **DEBTI39469/20-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten Chilipulver Shichimi Togarashi um eine Gewürzmischung, bestehend aus überwiegend Chili der Position 0904, der mit Gewürzen anderer Positionen des Kapitels 9 sowie anderen Stoffen gemischt ist. Die Mischung besteht charakterverleihend aus fein zerkleinerten Bestandteilen, die mit ganzen Samen bzw. wenigen geschnittenen Bestandteilen durchsetzt sind. Danach handelt es sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die Gewürze bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09, kein Curry, gemahlen oder sonst zerkleinert".
- **DE895/16-1** (DE): Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Gewürzmischung, überwiegend bestehend aus zerkleinerten, getrockneten Pflanzenteilen. Zur Zusammensetzung der Mischung wurden vertrauliche Angaben vorgelegt. Die Gewürzmischung besteht laut dem Untersuchungsergebnis aus zerkleinerten (nicht geschnittenen) schwarzen Pfefferkörnern, Chilischoten und roten Gemüsepaprika, der ein geringer Anteil an Ginseng beigefügt wurde. Es handelt sich danach um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Auf Grund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Mischung durch die Gewürze bestimmt. Die zerkleinerten Gewürze verleihen der Mischung den wesentlichen Charakter. Die Gewürzmischung ist in einem Schraubdeckelglas mit einem Gewicht von 75 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Gewürze als Ingwer, Safran oder Kurkuma, Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09, kein Curry, zerkleinert".
- **DEHH/990/05-1** (DE): Shichimi (Red Pepper Mix) Nach den Antragsangaben und der Aufschrift auf der Verpackung handelt es sich um eine Gewürzmischung aus getrockneten, fein zerkleinerten Gewürzen der Pos 0904 und Pos 0910 (Chili und Szechuanpfeffer) sowie Orangenschalen, weißen und schwarzen Sesamsamen, Mohnsamen und kleinen Seetangabschnitten. Die Gewürzmischung wird deutlich dominiert von dem gewichts- und geschmacksmäßig vorherrschenden Chilipulver. Es ist somit nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung als Gewürz charakterverleihend.

## Notes that govern this classification

### Pos. 0910

Zu Unterpositionen 0910 91 05 bis 0910 91 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstaben e) und g).

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 0910.91.90.00.0 cover?

Code 0910.91.90.00.0 covers Crushed or ground, andere, gemahlen oder sonst zerkleinert. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 0910.91.90.00.0?

The third-country duty rate for 0910.91.90.00.0 is 12.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 0910.91.90.00.0?

The first six digits form the HS code: 091091. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 0910.91.90.00.0 have?

0910.91.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 0910.91.90.00.0 sit in the tariff?

0910.91.90.00.0 sits in this hierarchy: 09 COFFEE, TEA, MATÉ AND SPICES > 0910 Ginger, saffron, turmeric (curcuma), thyme, bay leaves, curry and other spices > 091091 Mixtures referred to in note 1(b) to this chapter > 09109190 Crushed or ground. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 0910.91.90.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 0910.91.90.00.0, for example DEBTI41226/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 0910.91.90.00.0 change?

0910.91.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/09109190000.
