# Customs tariff code 1209.30.00.00.0: Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen…

> Customs tariff code 1209.30.00.00.0 covers Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden. The third-country duty rate is 3 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/12093000000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 1209.30.00.00.0
- Third-country duty: 3 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 12 OIL SEEDS AND OLEAGINOUS FRUITS; MISCELLANEOUS GRAINS, SEEDS AND FRUIT; INDUSTRIAL OR MEDICINAL PLANTS; STRAW AND FODDER
  - 1209 Seeds, fruit and spores, of a kind used for sowing
    - 1209.30 Seeds of herbaceous plants cultivated principally for their flowers
      - 1209.30.00.00.0 Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 3 % | MFN |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Iceland | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Korea, Republic of (South Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexico | 0 % | Tariff preference |
| Kenya | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI58102/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin, dem vorliegenden Warenmuster sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich bei den sogenannten Blumensamen um eine Saatgut-Mischung, die in einer transparenten PET/PE Keimschutz-Siegelrandtüte in einem Glasröhrchen mit Korkdeckel verpackt ist. Die Mischung besteht aus Samen von Pflanzen der Art: Calendula officinalis (UPos 1209 9999) Centaurea cyanus (UPos 1209 3000) Coreopsis lanceolate (UPos 1209 3000) Coreopsis tinctoria (UPos 1209 3000) Cosmos bipinnatus (UPos 1209 3000) Calliopsis bicolor semi-tall (UPos 209 3000) Delphinium consolida (UPos 1209 3000) Echinacea purpurea (UPos 1209 9991) Eschscholzia californica (UPos 1209 9999) Gaillardia pulchella (UPos 1209 3000) Godetia grandilfora (UPos 1209 3000) Gypsophila elegans (UPos 1209 3000) Lavatera trimestris (UPos 1209 3000) Linum grandiflorum (UPos 1209 3000) Linum usitatissimum (Pos 1204) Malope trifida (UPos 1203 9991) Mirabilis jalapa (UPos 1203 3000) Nigella damascena (Pos 0910) Oenothera lamarckiana (Pos 1207) Papaver rhoeas (Pos 1207) Rudbeckia hirta (UPos 1209 3000) Saponaria Vaccaria (Pos 1211) Silene armeria (UPos 1203 3000) Tagetes erecta (UPos 1203 3000) Trifolium incarnatum (UPos 1209 2280) Tropaeolum majus (UPos 1209 9180) Zinnia elegans (UPos 1209 3000) Linaria maroccana (UPos 1209 3000) Der Charakter der Mischung wird durch die Samen der Position 1209 bestimmt und innerhalb der Position durch die Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden".
- **DE567/12-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine Zusammenstellung bestehend aus einem Tütchen mit Samen des Schmuckkörbchens (Cosmos bipinnatus; auch Kosmee genannt) und einem auf die Menge der Samen abgestimmten Tütchen mit granuliertem Füllmaterial. In das Granulat werden die Samen eingelegt und durch regelmäßiges Gießen und Lichteinfall sollen die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. In Hinblick auf die Verwendung (Pflanzenaufzucht) bestimmen die Samen den Charakter der Warenzusammenstellung. Bei der Kosmee handelt es sich um eine krautartige Pflanze, die hauptsächlich wegen ihrer Blüte gezogen wird. Die Ware ist zusammen mit einer Gießkanne aus unedlem Metall (nicht Gegenstand dieser Auskunft) mit einer Pappbanderole mit aufgedruckter Pflanzanleitung für den Einzelverkauf aufgemacht. Hinsichtlich der Gießkanne kommt eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) auf Grund eines fehlenden gemeinsamen Bedarfs und des Gebrauchswertes der Gießkanne nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.
- **DE562/12-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer mit Etiketten sowie mit Schleifenband versehenen Papiertüte (ca. 12,5 cm x 18 cm), die innen mit Folie ausgekleidet ist, - mit einer Pflanzanleitung auf der Verpackung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Samen des Stiefmütterchens (Art Viola tricolor Linn), die sich direkt im Füllmaterial befinden. Nach dem Befüllen der Tüte mit dem Substrat und den Samen, sollen durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Stiefmütterchensamen den Charakter der Ware. Bei Stiefmütterchen handelt es sich um krautartige Pflanzen, die hauptsächlich wegen ihrer Blüte gezogen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, zur Aussaat.
- **DE19625/10-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genanntes Anpflanzblumen-Set, laut Antragstellerin und vorgelegter Warenprobe bestehend aus: - einem grünen, ca. 8 cm hohen Blumentopf aus abbaubaren Pflanzenfasern mit Abflussloch und aufgeklebtem Deckel aus bunt bedruckter Pappe, - einem Kunststofftütchen, gefüllt mit Kokostorf, - einem Kunststofftütchen mit Dünger und - einem Kunststofftütchen mit Samen einer krautartigen Pflanze (hier: Primula malacoides, sog. Brautprimel, Fliederprimel). Die einzelnen Bestandteile werden in den Blumentopf gegeben und dieser mit Wasser befüllt. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen von Zierblumen den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.
- **DE19626/10-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genanntes Anpflanzblumen-Set, laut Antragstellerin und vorgelegter Warenprobe bestehend aus: - einem grünen, ca. 8 cm hohen Blumentopf aus abbaubaren Pflanzenfasern mit Abflussloch und aufgeklebtem Deckel aus bunt bedruckter Pappe, - einem Kunststofftütchen, gefüllt mit Kokostorf, - einem Kunststofftütchen mit Dünger und - einem Kunststofftütchen mit Samen einer krautartigen Pflanze (hier: Impatiens balsamina, sog. Gartenbalsam). Die einzelnen Bestandteile werden in den Blumentopf gegeben und dieser mit Wasser befüllt. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen von Zierblumen den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.
- **DE19627/10-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genanntes Anpflanzblumen-Set, laut Antragstellerin und vorgelegter Warenprobe bestehend aus: - einem grünen, ca. 8 cm hohen Blumentopf aus abbaubaren Pflanzenfasern mit Abflussloch und aufgeklebtem Deckel aus bunt bedruckter Pappe, - einem Kunststofftütchen, gefüllt mit Kokostorf, - einem Kunststofftütchen mit Dünger und - einem Kunststofftütchen mit Samen einer krautartigen Pflanze (hier: Celosia cristata, gemeiner Hahnenkamm). Die einzelnen Bestandteile werden in den Blumentopf gegeben und dieser mit Wasser befüllt. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen von Zierblumen den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.
- **DE3591/10-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem biologisch abbaubarem, ca. 9 cm hohen Topf, - mit bedruckter Pappbanderole mit Pflanzanleitung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Samen der Gerbera, die in einem Beutel abgepackt sind. Nach der Pflanzanleitung wird der Topf mit dem Granulat und den Samen befüllt und mit Wasser begossen. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der Ware. Bei der Gerbera handelt es sich um eine krautartige Pflanze, die hauptsächlich wegen ihrer Blüte gezogen wird. Zolltariflich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter durch die Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, bestimmt wird.
- **DEHH/537/07-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Blumenmatte aus vollständig biologisch abbaubaren Pflanzenmaterial (Größe: 25,4 cm x 304 cm), in die eine Samenmischung von 22 verschiedenen krautartigen Pflanzen (insgesamt 2000 Samen) eingearbeitet ist. Die Blumenmatte soll nach der Gebrauchsanweisung in einem geharkten Beet ausgerollt und gewässert werden. Die Samenmischung wurde so konzipiert, dass die aus den Samen gezüchteten Pflanzen den ganzen Sommer lang versetzt blühen sollen. Charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung der Blumenmatte (Anzucht) ist die Samenmischung, wobei die Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüte dieser Pflanzen gezogen werden, überwiegen.

## Notes that govern this classification

### Pos. 1209

Zu Unterposition 1209 30 00: Hierher gehören Samen von Pflanzen, die ausschließlich oder hauptsächlich ihrer Blüten wegen gezogen werden (Samen für Schnittblumen, Zierblumen usw.). Samen dieser Art können auf einer Unterlage z. B. aus Zellstoffwatte oder Torf, gestellt werden. Zu den Samen dieser Unterposition gehören auch Samen der „Edelwicke“ (Lathyrus odoratus).

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 1209.30.00.00.0 cover?

Code 1209.30.00.00.0 covers Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 1209.30.00.00.0?

The third-country duty rate for 1209.30.00.00.0 is 3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 1209.30.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 120930. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 1209.30.00.00.0 have?

1209.30.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 1209.30.00.00.0 sit in the tariff?

1209.30.00.00.0 sits in this hierarchy: 12 OIL SEEDS AND OLEAGINOUS FRUITS; MISCELLANEOUS GRAINS, SEEDS AND FRUIT; INDUSTRIAL OR MEDICINAL PLANTS; STRAW AND FODDER > 1209 Seeds, fruit and spores, of a kind used for sowing > 120930 Seeds of herbaceous plants cultivated principally for their flowers. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 1209.30.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 1209.30.00.00.0, for example DEBTI58102/18-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 1209.30.00.00.0 change?

1209.30.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/12093000000.
