# Customs tariff code 1209.99.99.10.0: Samen

> Customs tariff code 1209.99.99.10.0 covers Samen. The third-country duty rate is 4 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/12099999100
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 1209.99.99.10.0
- Third-country duty: 4 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 12 OIL SEEDS AND OLEAGINOUS FRUITS; MISCELLANEOUS GRAINS, SEEDS AND FRUIT; INDUSTRIAL OR MEDICINAL PLANTS; STRAW AND FODDER
  - 1209 Seeds, fruit and spores, of a kind used for sowing
    - 1209.99 Other
      - 1209.99.99 Other
        - 1209.99.99.10 Seeds
          - 1209.99.99.10.0 Samen

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 4 % | MFN |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Iceland | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Korea, Republic of (South Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexico | 0 % | Tariff preference |
| Kenya | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI1776/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Papayas (Carica papaya), die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverkaufspackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Papaya-Früchte werden als Früchte vom Kapitel 08 der Kombinierten Nomenklatur erfasst, so dass zolltarifrechtlich Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 vorliegen.
- **DEBTI1777/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Rosmarin, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Rosmarin (Rosmarinus officinalis) gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Kraut, Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.
- **DEBTI1762/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Basilikums, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Basilikum gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.
- **DEBTI15432/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um Samen des Rosmarin, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen sind in bedruckten Tüten verpackt. Rosmarin (Rosmarinus officinalis) gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Kraut, Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen (KN) 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.
- **DEBTI51924/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen vom Süßkraut/Honigkraut (Stevia rebaudiana), die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden nach den ergänzenden Angaben sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Stevia gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet werden, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind (Position 1212). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.
- **DEBTI51940/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Papayas (Carica papaya), die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverkaufspackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Papaya-Früchte werden als Früchte vom Kapitel 08 der Kombinierten Nomenklatur erfasst, so dass zolltarifrechtlich Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 vorliegen. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.
- **DEBTI51920/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Rosmarin, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden nach den ergänzenden Angaben sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Rosmarin (Rosmarinus officinalis) gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Kraut, Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.
- **DEBTI51921/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Basilikums, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden nach den ergänzenden Angaben sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Basilikum gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.

## Notes that govern this classification

### Pos. 1209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen, Früchte und Sporen der zur Aussaat verwendeten Art. Erzeugnisse, die ihre Keimfähigkeit verloren haben, gehören ebenfalls hierher. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Erzeugnisse, wie sie am Schluss dieser Erläuterung aufgeführt sind, die, auch wenn sie zur Aussaat bestimmt sind, in andere Positionen der Nomenklatur eingereiht werden, weil sie üblicherweise zu anderen Zwecken verwendet werden. Hierher gehören insbesondere Samen von Rüben aller Art, Samen von Gräsern und Futterpflanzen (Luzerne, Esparsette, Klee, Schwingel, Weidelgras, Wiesenrispengras, Wiesenlieschgras usw.), Samen von Zierblumen, Gemüsesamen, Samen von Waldbäumen (einschließlich der gefüllten Zapfen der Nadelbäume), Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (andere als solche der Art Vicia faba, d. h. …

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 1209.99.99.10.0 cover?

Code 1209.99.99.10.0 covers Samen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 1209.99.99.10.0?

The third-country duty rate for 1209.99.99.10.0 is 4 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 1209.99.99.10.0?

The first six digits form the HS code: 120999. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 1209.99.99.10.0 have?

1209.99.99.10.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 1209.99.99.10.0 sit in the tariff?

1209.99.99.10.0 sits in this hierarchy: 12 OIL SEEDS AND OLEAGINOUS FRUITS; MISCELLANEOUS GRAINS, SEEDS AND FRUIT; INDUSTRIAL OR MEDICINAL PLANTS; STRAW AND FODDER > 1209 Seeds, fruit and spores, of a kind used for sowing > 120999 Other > 12099999 Other > 1209999910 Seeds. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 1209.99.99.10.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 1209.99.99.10.0, for example DEBTI1776/22-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 1209.99.99.10.0 change?

1209.99.99.10.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/12099999100.
