# Customs tariff code 1302.39.00.00.0: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert, andere

> Customs tariff code 1302.39.00.00.0 covers Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/13023900000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 1302.39.00.00.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 13 LAC; GUMS, RESINS AND OTHER VEGETABLE SAPS AND EXTRACTS
  - 1302 Vegetable saps and extracts; pectic substances, pectinates and pectates; agar-agar and other mucilages and thickeners, whether or not modified, derived from vegetable products
    - 1302.39 Other
      - 1302.39.00.00.0 Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Korea, Republic of (South Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexico | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DE5477/16-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Semi-refined Kappa & Iota Carrageenan. Verwendung: Verdickungsstoff in verschiedenen Bereichen (Lebensmittel und technische Anwendungen). Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Hellbeigefarbenes, feines Pulver, in Wasser dickend; Geruch: arteigen. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der Untersuchung und den Angaben des Antragstellers liegt Carrageenan, ein Schleim und Verdickungsstoff, vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert.
- **DEBTI14264/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung, Gewinnung und Beschaffenheit der Ware liegen vor. Verwendung: als Verdickungsmittel und Faser-Lieferant in der Lebensmittelindustrie. Handelsübliche Verpackungseinheit: 25 kg-Gebinde. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Grau-hellbeigefarbenes, feines Pulver; in Wasser dickend; Geruch: nahezu geruchlos; Geschmack: nahezu ohne Geschmack. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der hier durchgeführten Untersuchung liegt ein Verdickungsstoff aus einer Meeresalge vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere (als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert).
- **DE17545/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Konjakpulver, Glucomannangehalt > 90%. Weißes über cremefarbenes bis hellbraunes, rieselfähiges und schwach säuerlich riechendes Pulver mit neutralem Geschmack; dispergierbar in heißem und kaltem Wasser, quillt langsam zu festen Gelen auf. Gewinnung: Durch Abwaschen von Konjakmehl, dem Mehl der Wurzelknolle von Amorphophallus konjac (Teufelszunge), mit wasserhaltigem Ethanol und anschließender Trocknung des Extrakts. Verwendung: In der Lebensmittelindustrie als Gelier- oder Verpackungsmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Aufmachung für den Verkauf: 25 kg Papiersäcke mit innerem Kunststoffbeutel. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Cremefarbenes, feines Pulver, in Wasser dickend; Geruch: schwach grün; Geschmack: nahezu ohne Geschmack. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der hier durchgeführten Untersuchung liegt Konjac-Glucomannan als Schleim und Verdickungsstoff mit nicht höher aufgereinigtem Gehalt an Glucomannan vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert.
- **DE10853/12-1** (DE): Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert.
- **DE10472/16-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Konjakpulver, Glucomannangehalt > 90%. Weißes über cremefarbenes bis hellbraunes, rieselfähiges und schwach säuerlich riechendes Pulver mit neutralem Geschmack; dispergierbar in heißem und kaltem Wasser, quillt langsam zu festen Gelen auf. Gewinnung: Durch Abwaschen von Konjakmehl, dem Mehl der Wurzeknolle von Amorphophallus konjac (Teufelszunge), mit wasserhaltigem Ethanol und anschließender Trocknung des Extrakts. Verwendung: In der Lebensmittelindustrie als Gelier- oder Verpackungsmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Aufmachung für den Verkauf: 25 kg Papiersäcke mit innerem Kunststoffbeutel. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Cremefarbenes, feines Pulver, in Wasser dickend; Geruch: schwach grün; Geschmack: nahezu ohne Geschmack. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der hier durchgeführten Untersuchung liegt Konjac-Glucomannan als Schleim und Verdickungsstoff mit nicht höher aufgereinigtem Gehalt an Glucomannan vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert.
- **DEHH/2014/07-1** (DE): Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert.
- **DEHH/2013/07-1** (DE): Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert.
- **DEHH/1666/07-1** (DE): Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Carrageenan. Verwendung: Geliermittel. Handelsübliche Maßeinheit: Säcke oder Kartons á 25 kg netto. Nach den Angaben des Antragstellers liegt Carrageen (Carrageenan) vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert.

## Notes that govern this classification

### Pos. 1302

Zu Unterpositionen 1302 3100 bis 1302 3900: Quillt eine Ware in kaltem Wasser oder löst sie sich in heißem Wasser auf, sind die Kriterien der Erläuterung zu Position 1302 des HS, Abschnitt C erster Absatz erfüllt. Zu Unterposition 1302 39 00: Neben den in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffern 3 bis 5 genannten Erzeugnissen gehören hierher z. B.: 1. Auszüge aus der Alge Furcellaria fastigiata, die an der dänischen Küste gesammelt wird; die Auszüge werden auf die gleiche Weise wie Agar-Agar hergestellt und gelangen in den gleichen Formen wie dieser in den Handel; 2. Schleime aus Quittensamen; 3. Schleime aus Isländisch-Moos; 4. Carrageenan sowie Calcium-, Natrium- und Kaliumcarrageenat, auch wenn sie durch Zusatz von Zucker (z.B. Saccharose, Glucose) eingestellt sind, um bei ihrer Verwendung eine gleich bleibende Wirkung sicherzustellen. …

### Pos. 1302

Zu Unterposition 1302 3900: Verordnung (EWG) Nr. 2748/79 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 19901) (RV L 2723): Erzeugnis mit der nachstehenden Zusammensetzung: - Calciumcarrageenat: 62,1 % - Dextrose: 32,9 % - Saccharose: 5 % Unterposition 1302 3900 1) ABl EG Nr. L 261/24

### Pos. 1302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …

### Pos. 1302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 1302.39.00.00.0 cover?

Code 1302.39.00.00.0 covers Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 1302.39.00.00.0?

The third-country duty rate for 1302.39.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 1302.39.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 130239. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 1302.39.00.00.0 have?

1302.39.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 1302.39.00.00.0 sit in the tariff?

1302.39.00.00.0 sits in this hierarchy: 13 LAC; GUMS, RESINS AND OTHER VEGETABLE SAPS AND EXTRACTS > 1302 Vegetable saps and extracts; pectic substances, pectinates and pectates; agar-agar and other mucilages and thickeners, whether or not modified, derived from vegetable products > 130239 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 1302.39.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 1302.39.00.00.0, for example DE5477/16-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 1302.39.00.00.0 change?

1302.39.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/13023900000.
