# Customs tariff code 1404.90.00.90.0: Other, andere

> Customs tariff code 1404.90.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/14049000900
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 1404.90.00.90.0
- Third-country duty: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 14 VEGETABLE PLAITING MATERIALS; VEGETABLE PRODUCTS NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED
  - 1404 Vegetable products not elsewhere specified or included
    - 1404.90 Other
      - 1404.90.00 andere
        - 1404.90.00.90 Other
          - 1404.90.00.90.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Belarus | 50 % | Third country duty |
| Russian Federation | 50 % | Third country duty |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI38081/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein pflanzliches Erzeugnis aus getrocknetem, bräunlichem Material aus der Kokosnusshülle, das mit kurzen, haarähnlichen Fasern (keine textilen Fasern) durchzogen ist und keine weiteren Zusätze enthält. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter (Piper betle L.)“.
- **DEBTI38117/24-1** (DE): Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um frisch abgezogene Rindenstücke von Birkenstämmen (Betula spp.) in unterschiedlichen Größen (etwa 30-50 cm lang und bis zu 500 cm breit). Unbehandelte Birkenrinde wird üblicherweise zum Gerben verwendet. Eine andere Verwendung (z.B. zum Basteln von Birkenrindendöschen) steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters oder Betelblätter".
- **DEBTI14502/23-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. „Kokos-Quelltab“ um ein pflanzliches Erzeugnis aus getrocknetem und gepresstem, bräunlichem Material aus der Kokosnusshülle. Die mit kurzen, haarähnlichen Fasern (keine textilen Fasern) durchzogene Ware weist eine zylindrische Form mit einem Durchmesser von ca. 3,5 cm auf. Derartige Erzeugnisse sollen mit Wasser übergossen aufquellen und dienen als Anzuchterde für Saatgut und Stecklinge. Je 16 bzw. 40 Kokos-Quelltabs sind in einem Kunststoffblister mit bedruckter Papiermanschette verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter (Piper betle L.)“.
- **DEBTI36654/22-1** (DE): Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt um ein pflanzliches, grünes Pulver aus fein gemahlen, getrockneten Blättern von Henna (Lawsonia inermis, Lythraceae), ohne weitere Zusatzstoffe. Die Ware wird z. B. im kosmetischen Bereich zum Färben verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwol-Linters oder Betelblätter (Piper betle L.)".
- **DEBTI28486/22-1** (DE): Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um Kapok-Fasern ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis besteht aus pflanzlichen, elastischen, wasserabweisenden leichten Einzelfasern von Samen des Kapokbaumes und liegt in Form einer beigefarbenen, weichen Wolle vor. Das Kapok soll als Nistmaterial für Haustiere verwendet werden. Die Ware ist in einer teilweise transparenten und bunt bedruckten Kunststofffolienverpackung für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Inhalt: 40 g oder 100 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters".
- **DEBTI33083/20-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um frische, tiefgefrorene Bananenblätter (sog. TCT Bananenblätter "La Chuoi"), die zu 454 Gramm in einem Polybeutel verpackt sind. Derartige Bananenblätter werden als Hülle oder Unterlage beim Zubereiten von Speisen (beim Dämpfen, Dünsten, Grillen usw.) verwendet, ohne selbst verzehrt zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter".
- **DEBTI41596/18-1** (DE): Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Blumenerde Kokos, Art.-Nr. 12976607" um ein zerkleinertes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze, durchsetzt mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern). Das Erzeugnis wird zu einem rechteckigen Block (Ziegel) in den Abmessungen von ca. 20 x 20 x 2,5 cm gepresst. Die in Folie mit Pappeinleger eingeschweiße Ware soll als Kultursubstrat für Pflanzen verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters oder Betelblätter (Piper betle L.)".
- **DE15883/15-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe (Art. 76152) handelt es sich bei der als "Kokosfaserhumus" bezeichneten Ware um einen annähernd viereckigen, etwa 10 x 10 x 4 cm großen Block, der mit einem bunt bedrucktem Papiereinleger in klarsichtiger Folie eingeschweißt ist. Der Block besteht aus zerkleinertem, bräunlichem Material aus der Kokosnussfruchthülle, das mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern) durchsetzt und verpresst ist. Das getrocknete Kokosmaterial ist nicht mit anderen Substanzen aufgedüngt. Der Kokosfaserhumus quillt bei der Zugabe von Wasser auf und soll als Terrariensubstrat verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 1404 2000 00 0 bis 1404 9000 10 0 genannt.

## Notes that govern this classification

### Pos. 1404

Zu Unterposition 1404 90 00: Die hierher gehörenden Erzeugnisse sind in den Erläuterungen zu Position 1404 des HS, zweiter Absatz Buchstaben B bis F beispielhaft aufgeführt. Die Fruchtstände der Kardendisteln, die in den Erläuterungen zu Position 1404 des HS, zweiter Absatz Buchstabe F Ziffer 7 aufgeführt sind, gehören zu der Art Dipsacus sativus. Hierher gehört auch Endosperm von Guarsamen (sog. Guarsplits) in Form von kleinen, unregelmäßigen, hellgelben Schuppen.

### Pos. 1404

Zu Unterposition 1404 90: 1. Kokostorf, ein Nebenprodukt, das aus Kokosnussschalen hergestellt wird und keine Pflanzennährstoffe enthält. Das Produkt ist ein leichter Block aus gepresstem Kokostorf, der als Kultursubstrat für die Anwendung im Gartenbau verwendet wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 1404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 327/2013 der Kommission vom 8. April 2013 (ABl. EU Nr. L 102/8) (RV L 327/13) Eine Ware in Stangenform (18 mm × 200 mm), für den Einzelverkauf in einem Behälter mit 10 Stangen aufgemacht. Jede Stange wiegt 28 g und besteht aus den folgenden Bestandteilen (in GHT): — getrocknete Beifußblätter (Artemisia vulgaris) 95 — andere getrocknete Kräuter (beispielsweise Salbei) 5 Die Ware wird zur Behandlung von Patienten verwendet: Die Stangen werden angezündet und an bestimmten Akupunkturpunkten nahe an die Haut des Patienten gehalten. Sie werden verbrannt, um eine tiefe Hitzewirkung zu erzeugen. …

### Kapitel 14

1. Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI) (RV E1401000). 2. Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404) (RV E1402000). 3. Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603) (RV E1403000).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 1404.90.00.90.0 cover?

Code 1404.90.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 1404.90.00.90.0?

The third-country duty rate for 1404.90.00.90.0 is Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 1404.90.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 140490. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 1404.90.00.90.0 have?

1404.90.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 1404.90.00.90.0 sit in the tariff?

1404.90.00.90.0 sits in this hierarchy: 14 VEGETABLE PLAITING MATERIALS; VEGETABLE PRODUCTS NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED > 1404 Vegetable products not elsewhere specified or included > 140490 Other > 14049000 andere > 1404900090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 1404.90.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 1404.90.00.90.0, for example DEBTI38081/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 1404.90.00.90.0 change?

1404.90.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/14049000900.
