# Customs tariff code 1605.54.00.90.0: Other, andere

> Customs tariff code 1605.54.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 20 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/16055400900
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 1605.54.00.90.0
- Third-country duty: 20 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 16 PREPARATIONS OF MEAT, OF FISH, OF CRUSTACEANS, MOLLUSCS OR OTHER AQUATIC INVERTEBRATES, OR OF INSECTS
  - 1605 Crustaceans, molluscs and other aquatic invertebrates, prepared or preserved
    - 1605.54 Cuttlefish and squid
      - 1605.54.00 Weichtiere, Tintenfische und Kalmare
        - 1605.54.00.90 Other
          - 1605.54.00.90.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 20 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Tariff preference |
| Bosnia and Herzegovina | 0 % | Tariff preference |
| Serbia | 0 % | Tariff preference |
| North Macedonia | 0 % | Tariff preference |
| Albania | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI28514/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gekochte und gefrorene Tintenfischstücke/Kalmarstücke der Art Dosidicus gigas (Humboldtkalmar, Riesen-Pfeilkalmar). Durch den Kochvorgang haben die Weichtiere eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Die Ware ist in Beuteln zu 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Kalmare".
- **DEBTI12245/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), welches mit weiteren Zutaten (u.a. Pilze und Gemüse) vermischt ist. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in Verpackungen (Inhalt 1 kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen".
- **DEBTI24510/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem Tintenfischsalat um eine Lebensmittelzubereitung bestehend aus geräuchertem Tintenfisch, Yamakurage (chinesischer Spargelsalat), Bambussprossen, Mu-Err Pilze und weiteren Zutaten. Der Gehalt an Tintenfischen in der Lebensmittelzubereitung beträgt mehr als 20 GHT. Der Tintenfischsalat ist in Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere (Tintenfische und Kalmare), zubereitet oder haltbar gemacht".
- **DEBTI17366/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gefrorene Lebensmittelzubereitung (Artikel 1600, Seafood Cocktail), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - blanchierte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (Syn. Penaeus vannamei), - blanchierte Oktopusstücke von Weichtieren (Kraken) der Art Octopus membranaceus, - blanchierte sog. Tintenfischringe, -tentakel und - streifen von Weichtieren (Kalmar) der Art Urotheutis chinensis - gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren (Gewellte Teppichmuscheln der Art Paphia undulata). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Fleisch von Kalmaren bestimmt innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschlossenen Kunstoffbeutel für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen.
- **DEBTI17368/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Chuka Ika Sansai, Artikel 1574). Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus giga (Riesenkalmar), welches mariniert und mit weiteren Zutaten (u.a. Pilze und Gemüse) vermischt ist. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 kg) für den Einzelverkauf aufgemacht Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen.
- **DEBTI17360/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Chuka Ika Sansai). Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), die mit einem marinierten, asiatischen Gemüsesalat (Yama Kurage) vermischt sind. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 Kg) für den Einzelverkauf aufgemacht Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Kalmare".
- **DEBTI39860/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (NIPPONIA Chuka Ika Sansai, #99165). Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), die mit einem marinierten, asiatischen Gemüsesalat (Yama Kurage) vermischt sind. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 Kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Kalmare".
- **DEBTI39866/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (WORLD SF Chuka Ika Sansai, #99583). Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), die mit einem marinierten, asiatischen Gemüsesalat (Yama Kurage) vermischt sind. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 Kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Kalmare".

## Notes that govern this classification

### Pos. 1605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …

### Pos. 1605

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …

### Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 1605.54.00.90.0 cover?

Code 1605.54.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 1605.54.00.90.0?

The third-country duty rate for 1605.54.00.90.0 is 20 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 1605.54.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 160554. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 1605.54.00.90.0 have?

1605.54.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 1605.54.00.90.0 sit in the tariff?

1605.54.00.90.0 sits in this hierarchy: 16 PREPARATIONS OF MEAT, OF FISH, OF CRUSTACEANS, MOLLUSCS OR OTHER AQUATIC INVERTEBRATES, OR OF INSECTS > 1605 Crustaceans, molluscs and other aquatic invertebrates, prepared or preserved > 160554 Cuttlefish and squid > 16055400 Weichtiere, Tintenfische und Kalmare > 1605540090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 1605.54.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 1605.54.00.90.0, for example DEBTI28514/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 1605.54.00.90.0 change?

1605.54.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/16055400900.
