# Customs tariff code 2009.41.92.20.0: Pineapple juice: — not from concentrate, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg…

> Customs tariff code 2009.41.92.20.0 covers Pineapple juice: — not from concentrate, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, anderer, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie. The third-country duty rate is 15.2 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/20094192200
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 2009.41.92.20.0
- Third-country duty: 15.2 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 20 PREPARATIONS OF VEGETABLES, FRUIT, NUTS OR OTHER PARTS OF PLANTS
  - 2009 Fruit or nut juices (including grape must and coconut water) and vegetable juices, unfermented and not containing added spirit, whether or not containing added sugar or other sweetening matter
    - 2009.41 Of a Brix value not exceeding 20
      - 2009.41.92 Containing added sugar
        - 2009.41.92.20 Pineapple juice: — not from concentrate, — of the genus Ananas, — of a Brix value of 11 or more but not more than 16, used in the manufacture of products of drink industry
          - 2009.41.92.20.0 Pineapple juice: — not from concentrate, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, anderer, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 15.2 % | MFN |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
| Kenya | 0 % | Tariff preference |
| Ivory Coast | 0 % | Tariff preference |
| Cameroon | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Eastern and Southern Africa States | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Solomon Islands | 0 % | Tariff preference |
| Belarus | 50 % | Additional duties |
| Russian Federation | 50 % | Additional duties |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI49812/23-2** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Zugesetzter Alkohol i.S.d. Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7, jedoch nicht mehr als 16; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.
- **DEBTI41408/23-2** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft; Aufmachung: in 200 l-Stahlfässern (gefroren) und als Bulkware. Zugesetzter Alkohol i.S.d. Anm 6 zu Kap 20: nicht enthalten; Wert der Ware: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht; Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7 jedoch nicht mehr als 20; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.
- **DEBTI5938/20-2** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananasdirektsaft zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen Angaben folgt: Alkohol: nicht enthalten; Brixwert: 16 oder weniger; Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: mehr als 13 GHT; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.
- **DEBTI26437/19-1** (DE): Ananassaft Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Ananassaft zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Ein Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht kann für die Ware als zutreffend unterstellt werden. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten Brixwert (gemäß Angabe): mehr als 13,7, jedoch weniger als 16 Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, anderer, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.
- **DEBTI26286/17-2** (DE): Ananassaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7. Aufmachung: in Fässern, gefroren oder aseptisch und gekühlt. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.
- **DEBTI24984/17-2** (DE): Ananassaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7. Aufmachung: in Fässern, "cardboard bins" oder Tankzügen, aseptisch, auch gekühlt, jedoch nicht gefroren. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Untersuchungsergebnis des zur vZTA DE 8790/12-2 vorgelegten Warenmusters: gelbe, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende Flüssigkeit, süß, leicht säuerlich, einem Ananassaft entsprechend schmeckend. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.
- **DE20604/16-2** (DE): Ananassaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7. Aufmachung: in Fässern, gefroren oder aseptisch und gekühlt. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.
- **DE10923/16-2** (DE): Ananassaft. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7. Aufmachung: in Fässern, gefroren oder aseptisch und gekühlt. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Untersuchungsergebnis des zur vZTA DE 8790/12-2 vorgelegten Warenmusters: gelbe, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende Flüssigkeit, süß, leicht säuerlich, einem Ananassaft entsprechend schmeckend. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.

## Notes that govern this classification

### Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

### Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 2009.41.92.20.0 cover?

Code 2009.41.92.20.0 covers Pineapple juice: — not from concentrate, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, anderer, Ananassaft, nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 2009.41.92.20.0?

The third-country duty rate for 2009.41.92.20.0 is 15.2 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 2009.41.92.20.0?

The first six digits form the HS code: 200941. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 2009.41.92.20.0 have?

2009.41.92.20.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 2009.41.92.20.0 sit in the tariff?

2009.41.92.20.0 sits in this hierarchy: 20 PREPARATIONS OF VEGETABLES, FRUIT, NUTS OR OTHER PARTS OF PLANTS > 2009 Fruit or nut juices (including grape must and coconut water) and vegetable juices, unfermented and not containing added spirit, whether or not containing added sugar or other sweetening matter > 200941 Of a Brix value not exceeding 20 > 20094192 Containing added sugar > 2009419220 Pineapple juice: — not from concentrate, — of the genus Ananas, — of a Brix value of 11 or more but not more than 16, used in the manufacture of products of drink industry. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 2009.41.92.20.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 2009.41.92.20.0, for example DEBTI49812/23-2. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 2009.41.92.20.0 change?

2009.41.92.20.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/20094192200.
