# Customs tariff code 3919.10.19.90.0: Other, andere

> Customs tariff code 3919.10.19.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39191019900
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 3919.10.19.90.0
- Third-country duty: 6.3 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  - 3919 Self-adhesive plates, sheets, film, foil, tape, strip and other flat shapes, of plastics, whether or not in rolls
    - 3919.10 In rolls of a width not exceeding 20 cm
      - 3919.10.19 Other
        - 3919.10.19.90 Other
          - 3919.10.19.90.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI50956/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Transparentes Filamentklebeband aus PET, Fiberglas Fäden und Hot Melt Kleber (48mm x 50 Lfm, Gesamtstärke ca. 150 µm). Feststellungen an einem Warenmuster und zusätzlichen Informationen: Es wurden mehrere Abschnitte eines einseitig selbstklebenden, transparenten Bands vorgelegt. Das Band besteht aus einer Polyethylenterephthalatfolie, einer Glasfaserverstärkung und einem Kautschukkleber. Das Klebeband liegt in Rollen vor. Befund: Andere selbstklebende Bänder, mit nicht vulkanisiertem Kautschuk bestrichen, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger.
- **DEBTI43148/19-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Antirutsch-Teppichband Teppichklebeband, einseitig selbstklebend, ca. 6 cm breit und 3 m lang, auf eine Papprolle aufgerollt Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein ca. 60 mm breites, geprägtes, weißes Band aus einem geschäumten Kunststoff (Ethylen-Propylen-Copolymer) vorgelegt. Das Band ist auf der Rückseite mit einer dünnen Vlieslage verstärkt. Die Vlieslage ist an den Längskanten jeweils mit einem ca. 20 mm breiten selbstklebenden, gewebeverstärkten Streifen (Kautschukkleber) versehen. Die selbstklebenden Streifen sind mit einer braunen Schutzfolie abgedeckt. Das Band ist auf einer Pappspule aufgerollt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Es liegt ein selbstklebendes Band aus Kunststoff der Unterposition (KN) 3919 1019 vor.
- **DE5347/10-1** (DE): Angaben des Antragstellers zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/1080/02-1: Schnüre aus Polytetrafluorethylen zur Verwendung als Dichtungsmaterial. Zur einfachen Montage ist die Ware mit einer Klebeleiste aus nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk ausgerüstet, der Kleber ist durch ein Abdeckpapier geschützt. Die Ware wird als Meterware auf Rollen geliefert. Ergebnis der Untersuchung an einer Warenprobe zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/A 116/95/01-01: Selbstklebender, weißer Kunststoffstreifen, einseitig mit einem Schutzpapier versehen, ca. 3 mm breit und 0,5 mm (ohne Kleber und Schutzpapier) dick. Nach dem IR-Spektrum besteht der Kunststoffstreifen aus Polytetrafluorethylen. Die Angaben zur Klebeschicht können nach dem IR-Spektrum als zutreffend angesehen werden. Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoff, auch in Rollen: in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger: Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen: andere als aus Poly(vinylchlorid), aus Polyethylen oder aus Polypropylen: andere
- **DE5348/10-1** (DE): Angaben des Antragstellers zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/1133/02-1: Schnurdichtung aus 100 % Polytetrafluorethylen (PTFE), einseitig mit Klebeband versehen. Die Ware kommt in Breiten von 3 bis 25 mm aufgewickelt auf Spulen mit Längen von 5 bis 50 m in den Handel. Zum Kleber wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchung an einer Warenprobe zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/1133/02-1: Flache, weiche, weiße Dichtung, im Querschnitt ca. 15 x 8 mm, nach dem IR-Spektrum aus PTFE. Auf der einen Seite ist das Band mit einem 8 mm breiten Klebestreifen mit Schutzfolie ausgerüstet, der Kleber besteht nach dem IR-Spektrum aus einem Styrol-Butadien-Copolymer. Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoff, auch in Rollen: in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger: Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen: andere als aus Poly(vinylchlorid), aus Polyethylen oder aus Polypropylen: andere
- **DE5345/10-1** (DE): Angaben des Antragstellers zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/1078/02-1: Die Ware soll auf Spulen aufgerollt mit einer Länge von 10 bis 50 m in den Handel gelangen und als Dichtungsmaterial verwendet werden. Die Ware besteht aus Polytetrafluorethylen mit gereckter Faserstruktur mit Glasmaterial als Füllstoff, der einseitig aufgebrachte Kleber ist durch einen papierartigen Streifen geschützt. Ergebnis der Untersuchung an einer Warenprobe zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/A 97/95/01-01: Weißer, aus gereckten und gestreckten Fasern bestehender Strang mit etwa rechteckigem Querschnitt (5,3-5,9 x 3 mm), einseitig mit Klebestreifen und Schutzfolie versehen. Untersuchung der Folie: Pyrolyse: verdampft bei Rotglut, Dämpfe reagieren sauer; Asche: 17,2 GHT, darin Silicium nachweisbar; Fluor-Nachweis: positiv; IR-Spektrum: entspricht einem PTFE (Polytetrafluorethylen); Untersuchung des Klebers: Iodzahl: ca. 140; IR-Spektrum: entspricht einem SBR-Kautschuk Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoff, auch in Rollen: in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger: Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen: andere als aus Poly(vinylchlorid), aus Polyethylen oder aus Polypropylen: andere
- **DE5346/10-1** (DE): Angaben des Antragstellers zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/1079/02-1: Die Ware soll auf Spulen aufgerollt mit einer Länge von 10 bis 50 m in den Handel gelangen und als Dichtungsmaterial verwendet werden. Die Ware besteht aus Polytetrafluorethylen mit gereckter Faserstruktur, der einseitig aufgebrachte Kleber ist durch einen papierartigen Streifen geschützt. Ergebnis der Untersuchung an einer Warenprobe zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/A 98/95/01-01: Weißer, aus gereckten und gestreckten Fasern bestehender Strang mit etwa rechteckigem Querschnitt (8 x 6 mm), einseitig mit Klebestreifen und Schutzfolie versehen. Untersuchung der Folie: Pyrolyse: verdampft bei Rotglut, Dämpfe reagieren sauer; Fluor-Nachweis: positiv; IR-Spektrum: entspricht einem PTFE (Polytetrafluorethylen); Untersuchung des Klebers: Iodzahl: 140; IR-Spektrum: entspricht einem SBR-Kautschuk. Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoff, auch in Rollen: in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger: Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen: andere als aus Poly(vinylchlorid), aus Polyethylen oder aus Polypropylen: andere
- **DE5344/10-1** (DE): Angaben des Antragstellers zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/1077/02-1: Die Ware soll auf Spulen aufgerollt mit einer Länge von 10 bis 50 m in den Handel gelangen und als Dichtungsmaterial verwendet werden. Die Ware besteht aus Polytetrafluorethylen mit gereckter Faserstruktur, der einseitig aufgebrachte Kleber ist durch einen papierartigen Streifen geschützt. Ergebnis der Untersuchung an einer Warenprobe zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE HH/A 96/95/01-01: Weißer, aus gereckten und gestreckten Fasern bestehender Strang mit etwa rechteckigem Querschnitt (10 x 3 mm), einseitig mit Klebestreifen und Schutzfolie versehen. Untersuchung der Folie: Pyrolyse: verdampft bei Rotglut, Dämpfe reagieren sauer; Fluor-Nachweis: positiv; IR-Spektrum: entspricht einem PTFE (Polytetrafluorethylen); Untersuchung des Klebers: Iodzahl: ca. 140; IR-Spektrum: entspricht einem SBR-Kautschuk Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoff, auch in Rollen: in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger: Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen: andere als aus Poly(vinylchlorid), aus Polyethylen oder aus Polypropylen: andere
- **DE14202/09-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Filament - Klebeband Untersuchungsergebnis eines Warenmusters: farbloses, glänzendes, selbstklebendes Kunststoffband, auf einer Pappspule aufgerollt. Die Breite des Bandes beträgt 5 cm. Das Kunststoffband ist auf der gesamten Länge mit Glasfasern verstärkt, die in den Kleber eingebettet werden.

## Notes that govern this classification

### Pos. 3919

Zu Unterposition 3919 10 12 bis 3919 10 80: Hierher gehören auch selbstklebende Klebebänder, die mit einer Zuglasche versehen und auf einem Rollenhalter angebracht sind, der im wesentlichen der Aufmachung für den Einzelverkauf dient und im allgemeinen nach Verbrauch des Bandes nicht wieder verwendet wird. Zu Unterposition 3919 10 12 bis 3919 10 19: Hierher gehören nur selbstklebende Klebebänder, d. h. Bänder, die erkennbar nach Art und Beschaffenheit ausschließlich oder hauptsächlich als Befestigungsmittel dienen. Diese Bänder werden im allgemeinen für Verpackungs- und ähnliche Zwecke verwendet. (entfallen) bis

### Pos. 3919

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle selbstklebenden flachen Formen von Kunststoffen, auch in Rollen aufgemacht, andere als Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen der Pos. 3918. Der Geltungsbereich dieser Position beschränkt sich auf flache Formen, die durch Druck aufgebracht werden, d. h., die bei Raumtemperatur ohne Anfeuchten oder ohne andere Zusätze permanent klebend (ein- oder beidseitig) sind, und die fest auf einer Vielzahl unterschiedlicher Oberflächen nach bloßem Kontakt durch einfaches Andrücken mit dem Finger oder der Hand haften. Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).

### Pos. 3919

Zu Unterposition 3919 10: 1. Selbstklebende Streifen (105 cm x 27 mm x 1,8 mm), bestehend aus Zellkunststoff, auf einer Seite mit einem einfarbigen Filz aus synthetischen Textilfasern verbunden, bei denen der Filz nur als einfache Unterlage (Verstärkung) dient. Diese Streifen sind abgeschrägt, haben spitz zulaufende Enden und einen Klebefilm auf der Textilseite (1 cm breit), der mit einem Schutzpapier bedeckt ist. Sie sind bestimmt für das Umwickeln von Griffen von Tennisschlägern, sie sind aber auch geeignet, die Griffigkeit von Werkzeugteilen, Fahrradlenkstangen usw. zu verbessern. Zu Unterposition 3919 10 oder 3919 90: 1. …

### Pos. 3919

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABL EU Nr. L 102/25) (RV L 102/10): 1. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 3 mm, bestehend aus zwei Schichten Polyurethan, eine davon mit maschinell eingeprägten Rillen, die andere mit einer Klebebeschichtung, die durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützt ist (so genannte „Polymerscheibe“). Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. Unterposition 3919 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3919 und 3919 90 00. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 3919.10.19.90.0 cover?

Code 3919.10.19.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 3919.10.19.90.0?

The third-country duty rate for 3919.10.19.90.0 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 3919.10.19.90.0?

The first six digits form the HS code: 391910. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 3919.10.19.90.0 have?

3919.10.19.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 3919.10.19.90.0 sit in the tariff?

3919.10.19.90.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3919 Self-adhesive plates, sheets, film, foil, tape, strip and other flat shapes, of plastics, whether or not in rolls > 391910 In rolls of a width not exceeding 20 cm > 39191019 Other > 3919101990 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 3919.10.19.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3919.10.19.90.0, for example DEBTI50956/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 3919.10.19.90.0 change?

3919.10.19.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39191019900.
