# Customs tariff code 3920.99.28.90.0: Other, andere

> Customs tariff code 3920.99.28.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39209928900
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 3920.99.28.90.0
- Third-country duty: 6.5 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  - 3920 Other plates, sheets, film, foil and strip, of plastics, non-cellular and not reinforced, laminated, supported or similarly combined with other materials
    - 3920.99 Of other plastics
      - 3920.99.28 Other
        - 3920.99.28.90 Other
          - 3920.99.28.90.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 1A003a, 1A003

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI31500/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger (160 µm PET) 2) Glaskugeln (70 µm) + Alu (2 µm) + Polyester-Hotmelt (25 µm) + Polyurethan-Hotmelt (40 µm) 3) Schutzfolie (3 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine graue Folie vorgelegt, die einseitig mit eingebetteten Glaskügelchen versehen ist. Die Folie befindet sich auf einer Trägerfolie. Die Folie aus Polyurethan ist charakterverleihend, die Trägerfolie ist zolltarifrechtlich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
- **DEBTI31489/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine weiße, quadratisch zugeschnittene Folie aus Polyurethan mit eingebetteten Glaskugeln vorgelegt. Die Folie ist mit einer Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat versehen. Die Folie aus Polyurethan ist charakterverleihend. Die Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat ist für die Einreihung nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
- **DEBTI31507/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Feststellungen: Es wurde eine schwarze Folie vorgelegt, die einseitig mit Glaskügelchen versehen ist und mit einer Trägerfolie versehen ist. Charakterverleihend ist die Folie aus Polyurethan, die Trägerfolie ist zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
- **DEBTI31498/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Feststellungen: Es wurde eine dunkelgraue Folie aus Polyurethan vorgelegt, die mit Glaskügelchen versehen ist und auf beiden Seiten eine Schutzfolie aufweist. Charakterverleihend ist die Polyurethanfolie, Schutzfolien sind zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
- **DEBTI31504/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Trägerfolie (50 - 70 µm) 2) Aluminisierte Glaskugeln + Polyurethan-Hotmelt 3) Polyester-Schutzfolie (75 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine silberfarbene Folie vorgelegt, die mit Glaskügelchen versehen ist und zwischen zwei Schutzfolien vorliegt. Charakterverleihend ist die Polyurethanfolie. Die Trägerfolie und die Schutzfolie sind zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
- **DEBTI31499/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Trägerfolie 2) Aluminisierte Glaskugeln + Polyurethan-Hotmelt 3) Polyethylenschutzfilm Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine silbergraue Folie vorgelegt, die einseitig mit Glaskügelchen versehen ist und zwischen zwei Folien vorliegt. Charakterverleihend besteht die Folie aus Polyurethan. Schutzfolie und Trägerfolie sind zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
- **DEBTI31130/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan; die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger 2) Glaskugeln in Polyurethan-Hotmelt 3) Schutzfilm aus Polyurethan Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein silberfarbener Folienabschnitt mit eingebetteten Glaskügelchen vorgelegt. Die Folie ist auf einer Seite mit einer trüben, transparenten und auf der anderen Seite mit einer transparenten Träger- bzw. Schutzfolie versehen. Befund: Folien aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
- **DEBTI30535/25-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger (160 µm PET) 2) Glaskugeln (60 µm) + Alu (2 µm) + Polyurethan-Hotmelt (85 µm) 3) Schutzfilm (3 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein silbergrauer Folienabschnitt mit eingebetteten Glaskügelchen vorgelegt. Die Folie ist auf einer Seite mit einer trüben, transparenten und auf der anderen Seite mit einer farblosen, transparenten Träger- bzw. Schutzfolie versehen. Die Polyesterträgerfolie dient lediglich der weiteren Verarbeitung. Charakterverleihend ist die Lage aus Polyurethan. Befund: Folien aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert

## Notes that govern this classification

### Pos. 3920

Zu Unterposition 3920 99: 1. Rechteckige, in einer Pressform hergestellte Platten aus gehärtetem Casein, deren Ränder lediglich leicht abgeschrägt sind, um das Herausnehmen aus der Form zu erleichtern, mit dem offensichtlichen Charakter von Halberzeugnissen, die zu anderen Erzeugnissen verarbeitet werden sollen (z. B. zu Knopf-Rohlingen durch Ausschneiden oder Ausstanzen).

### Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

### Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 3920.99.28.90.0 cover?

Code 3920.99.28.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 3920.99.28.90.0?

The third-country duty rate for 3920.99.28.90.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 3920.99.28.90.0?

The first six digits form the HS code: 392099. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 3920.99.28.90.0 have?

3920.99.28.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 3920.99.28.90.0 sit in the tariff?

3920.99.28.90.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3920 Other plates, sheets, film, foil and strip, of plastics, non-cellular and not reinforced, laminated, supported or similarly combined with other materials > 392099 Of other plastics > 39209928 Other > 3920992890 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 3920.99.28.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3920.99.28.90.0, for example DEBTI31500/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 3920.99.28.90.0 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 3920.99.28.90.0 to 1A003a, 1A003. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 3920.99.28.90.0 change?

3920.99.28.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39209928900.
