# Customs tariff code 3923.30.10.00.0: Of a capacity not exceeding two litres, mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger

> Customs tariff code 3923.30.10.00.0 covers Of a capacity not exceeding two litres, mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39233010000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 3923.30.10.00.0
- Third-country duty: 6.5 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  - 3923 Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics
    - 3923.30 Carboys, bottles, flasks and similar articles
      - 3923.30.10 Of a capacity not exceeding two litres
        - 3923.30.10.00.0 Of a capacity not exceeding two litres, mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI58596/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Flasche aus farblos-transparentem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (PETG) mit einem Fassungsvermögen von 1,6 ml für Kosmetika. Das zylindrische Erzeugnis verfügt am Flaschenhals über ein Schraubgewinde und soll zur Verpackung von flüssigem Eyeliner verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen und ähnliche Waren, mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger".
- **DEBTI13824/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Produktdatenblatt handelt es sich um ein sog. "Plastikfläschchen für Sojasauce, #80315" aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die klarsichtige etwa 47 mm x 26 mm x 17 mm große Flasche ist mit einem passgenauen schwarzen Schraubdeckel ausgestattet und verfügt über ein Fassungsvermögen von 15 ml. Sie dient der Verpackung und dem Transport von Lebensmitteln (Sojasauce) und ist nicht für eine längere Verwendung vorgesehen. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flasche mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" einzureihen.
- **DEBTI10012/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um ein sog. „Take-out Fischchen“ (Art. #80112) aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das milchig-transparente Erzeugnis (Fassungsvermögen ca. 8,7 ml) in Form einer Nachbildung eines Fisches verfügt über eine Öffnung mit Außengewinde sowie einen passgenauen, roten Schraubverschluss. Die Ware dient dem Verpacken und Transportieren von Flüssigkeiten, z.B. von Saucen (nicht Gegenstand der vZTA). Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen und ähnliche Waren mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger".
- **DEBTI7085/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Produktdatenblatt handelt es sich um ein sog. "Plastikfläschchen für Sojasauce, #80315" aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die klarsichtige, etwa 47 mm x 26 mm x 17 mm große Flasche ist mit einem passgenauen schwarzen Schraubdeckel ausgestattet und verfügt über ein Fassungsvermögen von 15 ml. Es dient der Verpackung und dem Transport von Lebensmitteln (Sojasauce) und ist nicht für eine längere Verwendung vorgesehen. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flasche mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" einzureihen.
- **DEBTI2432/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um ein sog. „Take-out Fischchen“ (Art. #80112) aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff i.S. der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das milchig-transparente Erzeugnis (Fassungsvermögen ca. 8,7 ml) in Form einer Nachbildung eines Fisches verfügt über eine Öffnung mit Außengewinde sowie einen passgenauen, roten Schraubverschluss. Die Ware dient zum Befüllen mit Sojasauce (nicht Gegenstand der vZTA). Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen und ähnliche Waren mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger".
- **DE5086/16-1** (DE): Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Flasche aus PET, einem Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Fassungsvermögen von 1,7 l. Die quaderförmige, ca. 11,4 x 11,4 x 16,7 cm große Ware verfügt über einen abnehmbaren Schraubdeckel, ist mit einem Schriftzug versehen und soll mit einem sogenannten "Geruchsentferner" (nicht Gegenstand der vZTA) befüllt werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 2 l" eingereiht.
- **DEBTI5315/19-1** (DE): Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine milchig-transparente Flasche ohne Verschluss aus Polyethylen, einem Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die quaderförmige Ware (Abmessungen ca. 14,5 x 7 x 5,8 cm) zeichnet sich durch ein Fassungsvermögen von ca. 500 ml aus und ist am Flaschenhals mit einem Schraubgewinde versehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen und ähnliche Waren mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" eingereiht.
- **DEBTI44509/19-1** (DE): Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine transparente Flasche aus PET, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1. Die insgesamt ca. 25 cm lange Ware zeichnet sich durch ein Fassungsvermögen von maximal 1 Liter aus, ist am oberen Ende mit einem Schraubgewinde mit einem Deckel mit Metallmanschette ausgestattet und verfügt an der Unterseite über einen Standfuß aus unedlem Metall. Auf der Außenseite sind u.a. Warn- und Gebrauchshinweise sowie ein Eichstrich aufgebracht. Gemäß den Angaben der Antragstellerin wird die Ware in einem Trinkwassersprudler verwendet (nicht Gegenstand der vZTA) und dient der Aufnahme von Mineralwasser oder Erfrischungsgetränken. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist der Kunststoff als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen und ähnliche Waren mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 3923

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. (Sitzungsbericht TAXUD-A4/AB/akn D (2014) 2177443) vom 26. Juni 2014, TOP 5.7) Siehe Foto. Ein Behälter, versehen mit einem Deckel, mit den Maßen 17 x 13,9 x 3 cm, hergestellt aus transparentem Kunststoff (PET), der der Verpackung von Lebensmitteln dient, ist in die Unterposition 3923 10 10 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 10 10. Siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. Siehe Foto. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Agrar/Chemie (86. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. …

### Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

### Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 3923.30.10.00.0 cover?

Code 3923.30.10.00.0 covers Of a capacity not exceeding two litres, mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 3923.30.10.00.0?

The third-country duty rate for 3923.30.10.00.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 3923.30.10.00.0?

The first six digits form the HS code: 392330. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 3923.30.10.00.0 have?

3923.30.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 3923.30.10.00.0 sit in the tariff?

3923.30.10.00.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3923 Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics > 392330 Carboys, bottles, flasks and similar articles > 39233010 Of a capacity not exceeding two litres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 3923.30.10.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3923.30.10.00.0, for example DEBTI58596/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 3923.30.10.00.0 change?

3923.30.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39233010000.
