# Customs tariff code 3923.40.90: Other

> Customs tariff code 3923.40.90 covers Other. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39234090
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 3923.40.90
- Third-country duty: 6.5 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  - 3923 Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics
    - 3923.40 Spools, cops, bobbins and similar supports
      - 3923.40.90 Other

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI24998/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Artikelbeschreibung mit Abbildung handelt es sich um ein Transport- und Verpackungsmittel für ein Wurstschlaufen-Trägerband in Form einer zylindrischen Hülse aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das 58 x 120 mm (d x L) große Erzeugnis ist einseitig in Längsrichtung mit zwei 28 , 5 mm langen, eingesägten Schlitzen versehen, durch welche der Anfang des Trägerbandes gezogen wird, um dieses auf der Hülse aufzuwickeln. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger, nicht von der Unterposition (KN) 3923 4010 erfasst".
- **DEBTI42983/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Spulen in verschiedenen Ausführungen (Durchmesser 180 - 558 mm; Spulenbreite 8 - 120 mm) aus Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Erzeugnisse sind mit diversen seitlichen Aussparungen versehen und dienen dem Aufwickeln von sogenannten Blistergurten mit Elektronikbauteilen (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, keine Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523".
- **DEBTI22976/23-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Artikelbeschreibung samt Abbildung handelt es sich um ein Transport- und Verpackungsmittel für ein Wurstschlaufen-Trägerband in Form einer zylindrischen Hülse aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das 58 x 120 mm (d x L) große Erzeugnis ist einseitig in Längsrichtung mit zwei 28,5 mm langen, eingesägten Schlitzen versehen, durch welche der Anfang des Trägerbandes gezogen wird, um dieses auf der Hülse aufzuwickeln. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger, nicht von der Unterposition (KN) 3923 4010 erfasst".
- **DEBTI36508/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben, dem vorgelegten Warenmuster sowie den ergänzenden Informationen handelt es sich um ein sog. "Base Tray (Art. 27450)" aus kohlenstofffaserverstärktem ABS (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Das etwa 32,3 x 13,5 x 0,5 cm große Tray ist mit einer Vielzahl spezifischer Mulden (sog. Taschen) versehen und dient als Transport- und Verpackungsmittel zur Aufnahme von optischen Elementen (sog. DOEs) . Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 genannt".
- **DEBTI36869/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um Spulen in verschiedenen Ausführungen (Durchmesser 180 - 558 mm; Spulenbreite 8 - 120 mm) aus -lt. Antragsangaben- Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Erzeugnisse sind mit diversen seitlichen Aussparungen versehen und dienen dem Aufwickeln von sogenannten Blistergurten mit Elektronikbauteilen (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, keine Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523".
- **DEBTI35866/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein etwa 14 x 12,4 x 0,8 cm großes sogenanntes "Tray (Art. 16675)" aus farblos-transparenten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Polystyrol). Die Ware ist auf der Vorder- und Rückseite mit jeweils einer Aufnahmevorrichtung für eine CD/DVD/CD-ROM ausgestattet sowie mit Rastnasen für das Einsetzen in eine sog. Brilliant Box (Leerhülle) versehen. Der Warenträger dient als Transport- und Verpackungsmittel für scheibenförmige Ton- oder Datenträger. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 genannt" eingereiht.
- **DEBTI35863/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein etwa 14 x 12,4 x 0,8 cm großes, sogenanntes "Tray (Art. 789)" aus schwarzen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Polystyrol). Die Ware ist auf der Vorder- und Rückseite jeweils mit einer Aufnahmevorrichtung für eine CD ausgestattet sowie mit Rastnasen für das Einsetzen in eine sog. Brilliant-Box (CD Leerhülle) versehen. Der Warenträger dient als Transport- und Verpackungsmittel für zwei CDs. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 genannt" eingereiht.
- **DEBTI1108/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein 140,3 x 121,5 x 8,5 mm großes, sogenanntes Standard-Tray aus schwarzen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Polystyrol). Die Ware ist mit einer Aufnahmevorrichtung für eine CD/DVD ausgestattet sowie mit Rastnasen für das Einsetzen in ein sog. Jewel Case (CD Leerhülle) versehen. Der Warenträger dient als Transport- und Verpackungsmittel für eine CD/DVD. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 genannt" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 3923

Zu Unterposition 3923 40: 1. Audio- oder Videokassetten ohne Magnetband, in Form eines Kunststoffgehäuses, in dem sich zwei Spulen aus Kunststoff seitlich nebeneinander angebracht befinden. Gehäuse und Spulen stellen eine Einheit dar mit den Spulen als arbeitendem Teil: das Auf- und Abwickeln (Umspulen) des Aufnahmebandes erfolgt ausschließlich über die Mechanik des Aufnahmegerätes und die Spulen. Das Gehäuse dient lediglich als Behälter. Anwendung der Anmerkung 1 c) zu Abschnitt XVI.

### Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

### Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Subdivisions of this code

- 3923.40.90.00.0 andere

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 3923.40.90 cover?

Code 3923.40.90 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 3923.40.90?

The third-country duty rate for 3923.40.90 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 3923.40.90?

The first six digits form the HS code: 392340. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 3923.40.90 have?

3923.40.90 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 3923.40.90 sit in the tariff?

3923.40.90 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3923 Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics > 392340 Spools, cops, bobbins and similar supports. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 3923.40.90?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3923.40.90, for example DEBTI24998/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 3923.40.90 change?

3923.40.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39234090.
