# Customs tariff code 3923.40.90.00.0: Other, andere

> Customs tariff code 3923.40.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39234090000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 3923.40.90.00.0
- Third-country duty: 6.5 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  - 3923 Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics
    - 3923.40 Spools, cops, bobbins and similar supports
      - 3923.40.90 Other
        - 3923.40.90.00.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI3744/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. "Nähmaschinen-Unterfadenspulen" aus formstabilen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem maximalen Durchmesser von etwa 20,5 mm und einer Höhe von etwa 11,7 mm werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. Zehn Unterfadenspulen sind gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgeblistert. Eine Einreihung in eine Position des Abschnitts XVI kommt nicht in Betracht, da Spulen gemäß Anmerkung 1 c) zum Abschnitt XVI aus diesem Abschnitt ausgewiesen werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI61357/24-1** (DE): Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Warenträger in Form eines maximal ca. 74 cm langen und ca. 4 bzw. 10 cm breiten Streifens aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in unterschiedlichen Farben gestaltete Ware ist in regelmäßigen Abständen mit 12 wellenförmigen Einschnitten versehen und zeichnet sich an der Oberseite durch einen S-Haken aus unedlem Metall als Aufhängevorrichtung aus (weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Der sogenannte „Clipstrip“ wird gemäß den Angaben der Antragstellerin an Verkaufsregalen befestigt und dient im Einzelhandel dem Bereithalten von z.B. Beuteln. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger, andere als in der Codenummer 3923 4010 00 0 genannt" eingereiht.
- **DEBTI31521/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt sich um sog. "Nähmaschinen-Unterfadenspulen" aus formstabilen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem maximalen Durchmesser von etwa 20,5 mm und einer Höhe von etwa 11,7 mm werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. Zehn Unterfadenspulen sind gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgeblistert. Eine Einreihung in eine Position des Abschnitts XVI kommt nicht in Betracht, da Spulen gemäß Anmerkung 1 c) zum Abschnitt XVI aus diesem Abschnitt ausgewiesen werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI47611/19-1** (DE): Bei den - laut Antrag - als "Kapselhälften" bezeichneten Erzeugnissen handelt es um leere Kapseln aus - laut Antragsangaben - Hydroxypropylmethylcellulose, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die zweiteiligen klarsichtigen Steckkapseln (Länge ca. 25 mm, Durchmesser ca. 6 mm) sind zur Aufnahme pharmazeutischer Substanzen, Nahrungsergänzungsmitteln usw. bestimmt. Derartige Waren sind zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, keine Ware der Codenummer 3923 4010 00 0" einzureihen.
- **DEBTI38026/19-1** (DE): Es handelt sich um eine ringförmige Spule mit einem Außendurchmesser von ca. 11,5 cm aus - lt. Antragsangaben - ABS, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spule ist mittig mit einer umlaufenden Einkerbung versehen und dient als Haltegriff sowie zum Aufwickeln einer Schnur (nicht Gegenstand der vZTA). Eine Einreihung als Teil oder Zubehör eines Spielzeugs in die Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich für Lenkdrachen bestimmt ist. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, keine Waren des TARIC-Codes 3923 4010 00" eingereiht.
- **DEBTI13089/20-1** (DE): Es handelt sich um ein Transport- oder Verpackungsmittel in Form einer unbefüllten Lippenstifthülle. Die zylindrisch geformte, etwa 6,6 cm lange Ware besteht aus milchig-weißen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, verfügt über eine abnehmbare Kappe und ist mit einer Drehvorrichtung ausgestattet. Durch Drehen des unteren Endes kann der Lippenstift bewegt und auf die gewünsche Länge aus- bzw. eingefahren werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, nicht von der Codenummer 3923 4010 00 0 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI13091/20-1** (DE): Es handelt sich um ein Transport- oder Verpackungsmittel in Form einer unbefüllten Lippenstifthülle. Die oval geformte, etwa 6,6 cm lange Ware besteht aus milchig-weißen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, verfügt über eine abnehmbare Kappe und ist mit einer Drehvorrichtung ausgestattet. Durch Drehen des unteren Endes kann der Lippenstift bewegt und auf die gewünsche Länge aus- bzw. eingefahren werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, nicht von der Codenummer 3923 4010 00 0 erfasst" eingereiht.
- **DEBTI16336/17-1** (DE): Es handelt sich um einen etwa 56 cm langen und 4 cm breiten Streifen aus transparenten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Streifen ist in regelmäßigen Abständen mit wellenförmigen Einschnitten und an den Enden mit jeweils einer Lochung und zwei seitlichen Aussparungen versehen. In eine Lochung ist ein s-förmiger Metallhaken mit flexiblen Endkappen eingesetzt. Die in einem Pappkarton aufgemachte Ware soll mit Glaswischern bzw. Glasabziehern bestückt in z. B. Baumärkten aufgehängt werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, andere als in der Codenummer 3923 4010 00 0 genannt" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 3923

Zu Unterposition 3923 40: 1. Audio- oder Videokassetten ohne Magnetband, in Form eines Kunststoffgehäuses, in dem sich zwei Spulen aus Kunststoff seitlich nebeneinander angebracht befinden. Gehäuse und Spulen stellen eine Einheit dar mit den Spulen als arbeitendem Teil: das Auf- und Abwickeln (Umspulen) des Aufnahmebandes erfolgt ausschließlich über die Mechanik des Aufnahmegerätes und die Spulen. Das Gehäuse dient lediglich als Behälter. Anwendung der Anmerkung 1 c) zu Abschnitt XVI.

### Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

### Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 3923.40.90.00.0 cover?

Code 3923.40.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 3923.40.90.00.0?

The third-country duty rate for 3923.40.90.00.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 3923.40.90.00.0?

The first six digits form the HS code: 392340. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 3923.40.90.00.0 have?

3923.40.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 3923.40.90.00.0 sit in the tariff?

3923.40.90.00.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3923 Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics > 392340 Spools, cops, bobbins and similar supports > 39234090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 3923.40.90.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3923.40.90.00.0, for example DEBTI3744/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 3923.40.90.00.0 change?

3923.40.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39234090000.
