# Customs tariff code 3923.50.90.00.0: Other, andere

> Customs tariff code 3923.50.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39235090000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 3923.50.90.00.0
- Third-country duty: 6.5 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  - 3923 Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics
    - 3923.50 Stoppers, lids, caps and other closures
      - 3923.50.90 Other
        - 3923.50.90.00.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI8253/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Ablassstopfen aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus ABS). Die im Durchmesser ca. 38 cm große Ware ist auf der Oberseite mit zwei rechteckigen Griffstücken versehen und zeichnet sich auf der Unterseite durch ein ca. 1 , 5 cm langes Außengewinde mit integriertem Dichtring aus. Der Stopfen dient dem Verschließen der Einlaufdüse eines Pool (nicht Gegenstand der vZTA), um das Eindringen von Schmutz, Staub und Feuchtigkeit zu verhindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht
- **DEBTI31298/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen sog. Abflussstopfen. Das Erzeugnis besteht aus einem runden Verschlussstöpsel aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. wissenschaftlicher Untersuchung), der auf der Oberseite zur Befestigung mit einer ca. 30 cm langen Kugelkette mit einem Dreiecksbügel und einem Ring aus unedlem Metall versehen ist. Der Abflussstopfen weist einen Durchmesser von ca. 45 mm auf und dient zum Verschließen von z.B. Waschtisch- oder Spülenabläufen. Die Ware ist auf einer bedruckten Pappkarte für den Verkauf aufgeblistert. In Bezug auf die Verwendung als Verschluss für den Abfluss ist der Stöpsel aus Kunststoffen als charakterverleihend anzusehen. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Stöpsel aus Kunststoffen" eingereiht.
- **DEBTI43201/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. „Winterverschluss-Stopfen“. Das Erzeugnis besteht aus einem runden, sich konisch verjüngenden Verschlussstöpsel aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der ca. 25 mm hohe Stopfen weist einen sich von ca. 56 mm auf ca. 48 mm verjüngenden Durchmesser auf und ist mit einer zentrischen Bohrung versehen, durch die eine Sechskantschraube mit Flügelmutter mit jeweils einer Unterlegscheibe auf der Ober- und Unterseite (aus unedlem Metall) zur Befestigung geführt ist. Der Verschluss-Stopfen dient z.B. zum Verschließen einer Einlaufdüse von Schwimmbecken. In Bezug auf die Verwendung als Verschluss ist der Stöpsel aus Kunststoffen charakterverleihend. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Stöpsel aus Kunststoffen" eingereiht.
- **DEBTI43200/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. „Winterverschluss-Stopfen“. Das Erzeugnis besteht aus einem runden, sich konisch verjüngenden Verschlussstöpsel aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der ca. 25 mm hohe Stopfen weist einen sich von 38 mm auf 32 mm verjüngenden Durchmesser auf und ist mit einer zentrischen Bohrung versehen, durch die eine Sechskantschraube mit Flügelmutter mit jeweils einer Unterlegscheibe auf der Ober- und Unterseite (aus unedlem Metall) zur Befestigung geführt ist. Der Verschluss-Stopfen dient z.B. zum Verschließen einer Einlaufdüse von Schwimmbecken. In Bezug auf die Verwendung als Verschluss ist der Stöpsel aus Kunststoffen charakterverleihend. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Stöpsel aus Kunststoffen" eingereiht.
- **DEBTI35468/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Verschlusskappe aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die kreisrund geformte Ware mit einem Durchmesser von ca. 2 cm weist auf der Unterseite einen ca. 0,5 cm breiten, auf der Außenseite mit einer Rille versehenen Rand und auf der Oberseite eine fest angebrachte, ovale Lasche (Länge ca. 1,5 cm) auf. Das Erzeugnis dient laut Angabe der Antragstellerin zum Verschließen von medizinischen Infusionsbehältnissen und kann nach dem Anbringen nicht mehr abgezogen werden. Jeweils 5.000 Verschlusskappen sind in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Stöpsel und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- und Flaschenkapseln" eingereiht.
- **DEBTI31265/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Stülpdeckel aus Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das klarsichtige, etwa 37,8 x 26,4 x 1,5 cm (L x B x H) große Erzeugnis verfügt an den beiden Schmalseiten über Griffausformungen sowie umlaufend außenseitig über einen erhabenen Rand. Die Ware dient als Abdeckung und Verschluss einer universellen Aufbewahrungsbox (nicht Gegenstand der Auskunft) und ist mit einem Klebeetikett versehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Deckel aus Kunststoffen, keine Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln".
- **DEBTI31266/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Stülpdeckel aus Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das graue, etwa 60 x 40 x 2 cm (L x B x H) große Erzeugnis ist beidseitig mit einem erhabenen Rand versehen und verfügt am Materialrand der beiden Längsseiten jeweils über zwei Durchgangsbohrungen. Die Ware dient als Abdeckung und Verschluss einer Stapelbox (nicht Gegenstand der Auskunft) und ermöglicht das Stapeln mehrerer Behältnisse. Zolltarifrechtlich handelt es sich, bei dem mit einem Klebeetikett versehene Ware, um einen "Deckel aus Kunststoffen, keine Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln".
- **DEBTI21460/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen kreisrunden Deckel aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 8,9 cm große Ware ist auf der Rückseite mit einem Klemmbügel versehen und wird bei der Installation einer Unterputz-Abzweigdose (nicht Gegenstand der vZTA) verwendet. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Deckel aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 3923

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. (Sitzungsbericht TAXUD-A4/AB/akn D (2014) 2177443) vom 26. Juni 2014, TOP 5.7) Siehe Foto. Ein Behälter, versehen mit einem Deckel, mit den Maßen 17 x 13,9 x 3 cm, hergestellt aus transparentem Kunststoff (PET), der der Verpackung von Lebensmitteln dient, ist in die Unterposition 3923 10 10 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 10 10. Siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. Siehe Foto. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Agrar/Chemie (86. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. …

### Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

### Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

### Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 3923.50.90.00.0 cover?

Code 3923.50.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 3923.50.90.00.0?

The third-country duty rate for 3923.50.90.00.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 3923.50.90.00.0?

The first six digits form the HS code: 392350. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 3923.50.90.00.0 have?

3923.50.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 3923.50.90.00.0 sit in the tariff?

3923.50.90.00.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3923 Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics > 392350 Stoppers, lids, caps and other closures > 39235090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 3923.50.90.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3923.50.90.00.0, for example DEBTI8253/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 3923.50.90.00.0 change?

3923.50.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39235090000.
