# Customs tariff code 3926.30.00.90.0: Other, andere

> Customs tariff code 3926.30.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39263000900
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 3926.30.00.90.0
- Third-country duty: 6.5 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  - 3926 Other articles of plastics and articles of other materials of headings 3901 to 3914
    - 3926.30 Fittings for furniture, coachwork or the like
      - 3926.30.00 Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen
        - 3926.30.00.90 Other
          - 3926.30.00.90.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI14084/26-1** (DE): Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen sog. "Kopfstützenadapter" aus einem formgepressten Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Polyamid, charakterverleihend) mit Glasfasern als Füllstoff. Das winkelförmige, ca. 53 , 3 mm x 36 , 6 mm x 21 , 4 mm große Erzeugnis dient lt. Antragstellerin zur Befestigung einer Kopfstütze an einem Bürostuhl und wird unmittelbar an dem Stuhl befestigt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel" eingereiht.
- **DEBTI4849/26-5** (DE): Nach den Antragsangaben, dem vorgelegten Datenblatt sowie dem Warenmuster handelt es sich um einen Möbelbeschlag aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, für den Aufbau eines Kleiderschrankes. Die annähernd L-förmige, etwa 59 mm lange Ware verfügt an der Rückseite über zwei Montagezapfen zum Einclipsen in die entsprechenden Bohrungen des Schrankkorpus und dient der Fixierung eines Möbelfußes (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "andere Waren aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".
- **DEBTI4849/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben, den vorgelegten Datenblättern sowie den Warenmustern handelt es sich um Möbelbeschläge für den Aufbau von Kleiderschränken in Form von sog. "Eckwinkeln (links und rechts)" aus Polyamid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 47 x 36 x 55 mm großen Waren sind abgewinkelt gearbeitet und verfügen über diverse Aussparungen und jeweils drei Montagezapfen. Die Eckwinkel werden dauerhaft an Möbeln befestigt und dienen der Verbindung von Einzelkomponenten eines Schrankkorpus. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".
- **DEBTI4849/26-4** (DE): Nach den Antragsangaben, den vorgelegten Produktinformationen sowie dem Warenmuster handelt es sich um einen Möbelbeschlag für den Aufbau eines Kleiderschranks, im Wesentlichen bestehend aus formgepresstem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 67 x 42 x 20 mm große Ware verfügt über einen annähernd rechteckigen Grundkörper, der an einer Seite mit einer gewundenen Aufnahme für eine Sockelleiste und an der gegenüberliegenden Seite zu zwei Montagezapfen ausgeformt ist. In die Unterseite ist ein verstellbarer Nivellierfuß aus einem gerändelten, runden Kunststoffplättchen mit einem Gewindestift aus Stahl in eine entsprechende Aufnahme aus Metall eingeschraubt. Das Erzeugnis wird dauerhaft an Möbeln befestigt und dient der Stabilisierung des Schrankkorpus sowie der Höheneinstellung. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang ist der Kunststoff als charakterverleihend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".
- **DEBTI4849/26-8** (DE): Nach den Antragsangaben, dem vorgelegten Datenblatt sowie dem Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Rückhaltesockel" um einen Möbelbeschlag aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (PP) für den Aufbau eines Kleiderschrankes. Die abgewinkelt gearbeitete, etwa 29 x 17 , 5 x 20 mm große Ware verfügt an der Oberseite über eine Steckhalterung und dient zur dauerhaften Fixierung der Rückwand am unteren Sockel des Schrankkorpus. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "andere Waren aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".
- **DEBTI4849/26-6** (DE): Nach den Antragsangaben, dem vorgelegten Datenblatt sowie dem Warenmuster handelt es sich um einen Möbelbeschlag aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (POM) für den Aufbau eines Kleiderschrankes. Die annähernd L-förmige, etwa 34 , 3 x 16 , 4 x 19 , 5 mm große Ware verfügt an der Rückseite über eine Rastschiene zur Befestigung an der vorderen Sockelleiste des Schrankkorpus und dient der Fixierung eines Möbelfußes (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "andere Waren aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".
- **DEBTI4849/26-7** (DE): Nach den Antragsangaben, dem vorgelegten Datenblatt sowie dem Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Rückwand-Halteclip" um einen Möbelbeschlag aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (PP) für den Aufbau eines Kleiderschrankes. Die annähernd L-förmige, etwa 38 x 18 x 31 mm große Ware verfügt an der Oberseite über einen Montagezapfen und an der Rückseite über eine ovale Rastnase. Der Halteclip wird dauerhaft an Möbeln befestigt und dient der Fixierung der Rückwand am Schrankkorpus. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "andere Waren aus Kunststoffen, Beschläge für Möbel".
- **DEBTI22254/25-1** (DE): Bei dem durch technische Zeichnungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Karosseriebeschlag in Form eines Türgriffs, im Wesentlichen bestehend aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spezifisch gestaltete Ware verfügt sowohl über eine Griffmulde als auch über eine seitliche Aussparung und zeichnet sich durch einen Mikroschalter aus, der ein elektrisches Signal an ein Steuergerät schickt, welches das Schloss der Heckklappe entriegelt (beides nicht Gegenstand der vZTA). Gemäß den Angaben der Antragstellerin wird der Griff unmittelbar und dauerhaft an der Karosserie von Personenkraftwagen befestigt (Heckklappe) und dient dem Öffnen der Fahrzeugtür. Im Hinblick auf den Umfang sowie die die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Kunststoff den Charakter der zusammengesetzten Ware. Eine Einreihung in den Abschnitt XVI bzw. XVII kommt nicht in Betracht, da Karosseriebeschläge aus Kunststoff als Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit aus diesen Abschnitten ausgewiesen werden. Die Einreihung erfolgt nach der eigenen, stofflichen Beschaffenheit. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen, Beschläge für Karosserien und dergleichen" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 3926

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 94 - Allgemeines). Die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94 - Allgemeines - lauten wie folgt: "Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Ausdruck „Möbel“ Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, in Privatwohnungen oder Gärten usw. zu verbleiben. Siehe auch die Definition des Ausdrucks „Möbel“ in den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Absatz 2, Buchstabe A. Folglich sind aufblasbare Waren (wie aufblasbare Sitze, aufblasbare Liegesessel usw.), die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden, keine Möbel im Sinne des Kapitels 94, sondern je nach ihrer stofflichen Beschaffenheit Campingausrüstungen der Position 6306 oder Waren des Kapitels 39 oder 40. …

### Pos. 3926

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören anderweit weder genannte noch inbegriffene Waren aus Kunststoffen (wie sie in der Anmerkung 1 zu diesem Kapitel definiert sind) oder aus anderen Stoffen der Pos. 3901 bis 3914. Hierher gehören insbesondere: 1) Bekleidung und Bekleidungszubehör (ausgenommen Spielzeug), durch Nähen oder Kleben aus Kunststoff-Folien gefertigt, insbesondere Schürzen, Gürtel, Kinderlätzchen, Regenmäntel, Regenumhänge; abnehmbare Kapuzen aus Kunststoff, die mit den zugehörigen Kunststoff-Regenumhängen zusammen eingeführt werden, bleiben in dieser Position. 2) Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen. 3) Statuetten und andere Ziergegenstände. …

### Pos. 3926

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 der Kommission vom 5. April 1983 (ABl. EG Nr. L 90/11) (RV L 810/83), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L193/6): 4. Spardose aus Kunststoff in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 16 cm, mit einem roten Halstuch bekleidet und mit einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen versehen Unterposition 3926 40 00 Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208/24) (RV L2087/92): 1. Waren in Form von Tieren (Pferde und Rehe), aus Kunststoff, überzogen mit einer durch Leimen aufgebrachten Scherstaubschicht. Unterposition 3926 40 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926 und 3926 40 00. Verordnung (EG) Nr. …

### Pos. 3926

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 3926.30.00.90.0 cover?

Code 3926.30.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 3926.30.00.90.0?

The third-country duty rate for 3926.30.00.90.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 3926.30.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 392630. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 3926.30.00.90.0 have?

3926.30.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 3926.30.00.90.0 sit in the tariff?

3926.30.00.90.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3926 Other articles of plastics and articles of other materials of headings 3901 to 3914 > 392630 Fittings for furniture, coachwork or the like > 39263000 Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen > 3926300090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 3926.30.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3926.30.00.90.0, for example DEBTI14084/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 3926.30.00.90.0 change?

3926.30.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/39263000900.
