# Customs tariff code 4602.90.00.00.0: Other, andere

> Customs tariff code 4602.90.00.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 4.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/46029000000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 4602.90.00.00.0
- Third-country duty: 4.7 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 46 MANUFACTURES OF STRAW, OF ESPARTO OR OF OTHER PLAITING MATERIALS; BASKETWARE AND WICKERWORK
  - 4602 Basketwork, wickerwork and other articles, made directly to shape from plaiting materials or made up from goods of heading 4601; articles of loofah
    - 4602.90 Other
      - 4602.90.00.00.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 4.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI50470/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben, den nachgereichten Produktinformationen sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen sogenannten „Brotkorb“. Das in unterschiedlichen Ausführungen erhältliche Erzeugnis (Abmessungen runder Korb ca. Ø 25 x H 10 cm, eckiger Korb ca. L 25 x B 25 x H 10 cm) besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen, bunten, ca. 2 , 2 mm dicken Kunststoffmonofilen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) und verfügt über einen hochgezogenen Rand. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen".
- **DEBTI49115/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein rechteckiges Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen, der vollflächig mit einem Gewebe aus 0 , 6 cm (Kette) und 1 , 5 cm (Schuss) breiten Streifen aus Kunststoffen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) ummantelt ist (sog. Polyrattan). Die in unterschiedlichen Farben (anthrazit, dunkelbraun und sanddunkel) und Abmessungen (Höhen 150-180; Breiten 90-120 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt und kann hierzu an beliebige Pfosten (nicht Gegenstand des Gutachtens) montiert werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter des Sichtschutzes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware aus Flechtstoffen, aus Waren der Position 4601 hergestellt, nicht aus pflanzlichen Flechtstoffen".
- **DEBTI32329/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein rechteckiges Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Stahlrahmen, der vollflächig mit 0,6 cm dicken, beigefarbenen Röhrchen aus Kunststoff (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist (sog. Polyrattan). Die in unterschiedlichen Abmessungen (Höhen 150-180; Breiten 90-120 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt und kann hierzu an Aluminiumpfosten (nicht Gegenstand der vZTA) montiert werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter des Sichtschutzes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware aus Flechtstoffen, unmittelbar aus nicht pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt".
- **DEBTI18236/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um ein rechteckiges Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Stahlrahmen, der vollflächig mit 0,6 cm dicken Röhrchen aus Kunststoff (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist (sog. Polyrattan). Die in unterschiedlichen Farben (dunkelbraun und steinfarben) und Abmessungen (Höhen 150-180; Breiten 90-120 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt und kann hierzu an Aluminiumpfosten (nicht Gegenstand des Gutachtens) montiert werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter des Sichtschutzes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware aus Flechtstoffen, unmittelbar aus nicht pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt".
- **DEBTI7015/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein sog. Rankpflanzgefäß. Das etwa 83 x 30 x 44 cm große Erzeugnis besteht aus einem Gestell aus Stahl, welches vollflächig mit Kunststoffstreifen in Rattan-Optik (sog Polyrattan: Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. An der offenen Oberseite sind drei, annähernd viereckige Pflanztöpfe aus Kunststoff eingesetzt. Zusätzlich ist an der hinteren Längsseite ein Rankgitter (Stahlgestell mit Kunststoffstreifen umflochten/umwickelt) eingesteckt. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und des äußeren Erscheinungsbildes durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtware, unmittelbar aus anderen als pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt".
- **DEBTI14823/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Makramee Walldeco" mit der Artikelnummer 17484" um Dekorationsteller für die Wand im 2er Set. Die Erzeugnisse stellen sich als runde, flache Teller mit den Durchmessern von 20 bzw. 30 cm dar. Die Waren bestehen aus einem runden Rahmen aus Metalldraht, an dem getrocknete Pflanzenstreifen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) als quer verlaufende Streben befestigt sind. Diese sind musterbildend spiralförmig mit längsgefalteten Papierstreifen unterschiedlicher Farben umflochten (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46; kein Papiergarn). Der kleinere der beiden Teller ist rückseitig mit einer Aufhängevorrichtung ausgestattet. Im Hinblick auf den Umfang wird der Charakter der Waren durch die nichtpflanzlichen Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "unmittelbar aus anderen als pflanzlichen Flechtstoffen hergestellte Waren".
- **DEBTI46096/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein rechteckiges Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen, der vollflächig mit einem Gewebe aus 0,6 cm (Kette) und 1,5 cm (Schuss) breiten Streifen aus Kunststoffen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) ummantelt ist (sog. Polyrattan). Die in unterschiedlichen Farben (anthrazit, dunkelbraun und sanddunkel) und Abmessungen (Höhen 150-180; Breiten 90-120 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt und kann hierzu an beliebige Pfosten (nicht Gegenstand des Gutachtens) montiert werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter des Sichtschutzes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware aus Flechtstoffen, aus Waren der Position 4601 hergestellt, nicht aus pflanzlichen Flechtstoffen".
- **DEBTI47753/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sog. "Pflanztasche" mit den Maßen ca. B 40 cm x H 20 cm. Das Erzeugnis besteht aus einer rechteckigen Rückseite und zwei darauf angebrachten, nach oben offenen Fächern in Form von Zuschnitten aus miteinander verwebten Streifen aus Polyethylen mit einer Breite von 0,6 cm (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Die Ware ist umlaufend mit insgesamt sechs Ösen aus unedlen Metallen versehen. In die Fächer eingelegt befindet sich eine Innentasche aus zusammengenähten, annähernd halbovalen Zuschnitten aus schwarzen Vliesstoffen. Das Erzeugnis dient zur Aufnahme und zum Aufhängen von Pflanzen. Der Charakter der in einem Kunststoffbeutel verpackten Ware wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch Flechtstoffe bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Korbmacherwaren und andere Waren, aus Waren der Position 4601 hergestellt, andere als aus pflanzlichen Stoffen" eingereiht.

## Notes that govern this classification

### Pos. 4602

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der im Teil „Allgemeines“ der Erläuterungen zu diesem Kapitel aufgeführten Ausnahmen gehören zu dieser Position: 1) Waren unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt. 2) Fertigwaren aus bereits miteinander verbundenen Waren der Pos. 4601, z. B. aus Geflechten und ähnlichen Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Fertigwaren der Pos. 4601, wie Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Pos. 4601, Abschnitt B) zweiter Absatz und 3) Waren aus Luffa (z. B. Frottierhandschuhe, Tampons) auch gefüttert. …

### Pos. 4602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …

### Pos. 4602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …

### Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 4602.90.00.00.0 cover?

Code 4602.90.00.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 4602.90.00.00.0?

The third-country duty rate for 4602.90.00.00.0 is 4.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 4602.90.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 460290. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 4602.90.00.00.0 have?

4602.90.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 4602.90.00.00.0 sit in the tariff?

4602.90.00.00.0 sits in this hierarchy: 46 MANUFACTURES OF STRAW, OF ESPARTO OR OF OTHER PLAITING MATERIALS; BASKETWARE AND WICKERWORK > 4602 Basketwork, wickerwork and other articles, made directly to shape from plaiting materials or made up from goods of heading 4601; articles of loofah > 460290 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 4602.90.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 4602.90.00.00.0, for example DEBTI50470/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 4602.90.00.00.0 change?

4602.90.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/46029000000.
