# Customs tariff code 4802.62.00.00.0: In sheets with one side not exceeding 435 mm and the other side not exceeding 297 mm in…

> Customs tariff code 4802.62.00.00.0 covers In sheets with one side not exceeding 435 mm and the other side not exceeding 297 mm in the unfolded state, andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/48026200000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 4802.62.00.00.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 48 PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD
  - 4802 Uncoated paper and paperboard, of a kind used for writing, printing or other graphic purposes, and non-perforated punchcards and punch-tape paper, in rolls or rectangular (including square) sheets, of any size, other than paper of heading 4801 or 4803; handmade paper and paperboard
    - 4802.62 In sheets with one side not exceeding 435 mm and the other side not exceeding 297 mm in the unfolded state
      - 4802.62.00.00.0 In sheets with one side not exceeding 435 mm and the other side not exceeding 297 mm in the unfolded state, andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| United States | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI8695/25-1** (DE): Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 1. 750 lose Zuschnitte (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Papier aus überwiegend mechanischen oder chemisch-mechanischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger. Die weißen Papierzuschnitte sind in die unter 3. beschriebene Ware eingelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Pappe, der mit Produktinformationen und den Kontaktdaten der Antragstellerin farbig bedruckt ist. 3. Ein quadratisches, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff, das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. beschriebenen Notizzettel ausgestattet ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als die der Unterpositionen 4802 10 bis 4802 61, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4802 6200 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI9028/25-1** (DE): Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 1. 750 lose Zuschnitte (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Papier aus überwiegend mechanischen oder chemisch-mechanischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger und ist in der Masse gefärbt. Die farbigen Papierzuschnitte sind in die unter 3. beschriebene Ware eingelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Pappe, der mit Produktinformationen und den Kontaktdaten der Antragstellerin farbig bedruckt ist. 3. Ein quadratisches, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff, das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. beschriebenen Notizzettel ausgestattet ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als die der Unterpositionen 4802 10 bis 4802 61, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4802 6200 00 0 des Zolltarifs.
- **DE6722/14-6** (DE): Acht weiße Papierzuschnitte - in den Abmessungen von ca. 20,9 x 29,5 cm - mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 80 g - dienen zum Beschreiben, Bedrucken und Bemalen. Das Papier ist gemeinsam mit Wasserfarben, Knetmasse, Ausstechförmchen, Kunststoffmodeln, zwei Malbüchern, einem Bogen Sticker, einem Pinsel, einem Anspitzer, Filzstiften, Holzfarbstiften, Kreide und Wachsmalstiften in einer stiftförmigen Spardose (alle nicht Gegenstand dieser Auskunft), die auch als gemeinsame Verpackung dient, für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Gegenstände weder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit noch der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienen, werden sie getrennt eingereiht. Die Waren sind als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge" einzureihen.
- **DE4265/14-10** (DE): Bei den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um acht weiße, rechteckige, etwa 20,9 x 29,5 cm große Papierzuschnitte. Sie weisen ein Quadratmetergewicht von weniger als 80 g auf und sollen zum Beschreiben, Bedrucken und Bemalen verwendet werden. Die Zuschnitte sind gemeinsam mit einem Stickerbogen und auf der Oberfläche gefärbten Papierzuschnitten in einer Kunststofftüte verpackt. Die weißen Papierzuschnitte sind ebenfalls gemeinsam mit Malbüchern, einem Stiftanspitzer, Knete, Kreide, Wachsmalstiften, Buntstiften, Wasserfarben mit einem Pinsel, Textmarkern, einem Armband, Ausstechförmchen und Modellierförmchen (alle nicht Gegenstand dieser Auskunft) in einem überdimensionalen, stiftförmigen Behältnis, das als Spardose verwendet werden kann, aufgemacht. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge" zur Codenummer 4802 6200 00 0 des Zolltarifs.

## Notes that govern this classification

### Kapitel 48

Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen (RV E4805300). 6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe" im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr (RV E4806000). 7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position (RV E4807000). 8. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 4802.62.00.00.0 cover?

Code 4802.62.00.00.0 covers In sheets with one side not exceeding 435 mm and the other side not exceeding 297 mm in the unfolded state, andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 4802.62.00.00.0?

The third-country duty rate for 4802.62.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 4802.62.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 480262. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 4802.62.00.00.0 have?

4802.62.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 4802.62.00.00.0 sit in the tariff?

4802.62.00.00.0 sits in this hierarchy: 48 PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD > 4802 Uncoated paper and paperboard, of a kind used for writing, printing or other graphic purposes, and non-perforated punchcards and punch-tape paper, in rolls or rectangular (including square) sheets, of any size, other than paper of heading 4801 or 4803; handmade paper and paperboard > 480262 In sheets with one side not exceeding 435 mm and the other side not exceeding 297 mm in the unfolded state. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 4802.62.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 4802.62.00.00.0, for example DEBTI8695/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 4802.62.00.00.0 change?

4802.62.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/48026200000.
