# Customs tariff code 4803.00.39.00.0: More than 25 g/m$2, gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit…

> Customs tariff code 4803.00.39.00.0 covers More than 25 g/m$2, gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von, mehr als 25 g. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/48030039000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 4803.00.39.00.0
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 48 PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD
  - 4803 Toilet or facial tissue stock, towel or napkin stock and similar paper of a kind used for household or sanitary purposes, cellulose wadding and webs of cellulose fibres, whether or not creped, crinkled, embossed, perforated, surface-coloured, surface-decorated or printed, in rolls or sheets
    - 4803.00 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen
      - 4803.00.39 More than 25 g/m$2
        - 4803.00.39.00.0 More than 25 g/m$2, gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von, mehr als 25 g

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| United States | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI13821/24-1** (DE): Es handelt sich um ein weiches, einlagiges Flächenerzeugnis aus Vlies aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern aus Nadelholz und aus künstlichen Chemiefasern mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. Das etwa 37 cm breite Vlies, das sich anhand der Querperforation in 150 Blätter (Format laut Angaben des Antragsstellers: 36,5 x 24,0 cm) abreißen lässt, ist auf eine Papphülse aufgerollt und dient zum Einwickeln und Frischhalten von Lebensmitteln. Jede Rolle ist in einer bedruckten und mit einem mit produktbezogenen Informationen bedruckten Aufkleber versehenen Kunststofftüte verpackt. Jeweils 10 Rollen befinden sich in einem Karton. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern auch perforiert, in Rollen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g" zur Codenummer 4803 00 39 00 0 des Zolltarifs, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
- **DEBTI2444/21-1** (DE): Es handelt sich um ein weiches, einlagiges Flächenerzeugnis aus Vlies (Artikel 80065) aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern aus Nadelholz und aus künstlichen Chemiefasern mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. Das etwa 37 cm breite Vlies, das sich anhand der Querperforation in 150 Blätter (Format: etwa 37 x 23,8 cm) abreißen lässt, ist auf eine Papphülse aufgerollt und dient zum Einwickeln und Frischhalten von Lebensmitteln. Jede Rolle ist in einer bedruckten und mit einem mit produktbezogenen Informationen bedruckten Aufkleber versehenen Kunststofftüte verpackt. Jeweils 10 Rollen befinden sich in einem Karton. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern auch perforiert, in Rollen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g" zur Codenummer 4803 00 39 00 0 des Zolltarifs.
- **DE10484/15-1** (DE): Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um einen etwa 173 x 104 cm großen Abschnitt eines einlagigen, gekreppten, einseitig leicht türkis gefärbten Vlieses aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern (55 GHT) und Polyesterfasern (45 GHT), die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Wasserstrahlverfestigung). Die Ware hat ein Quadratmetergewicht von etwa 75 g. Abbildung siehe Anlage. Das Erzeugnis soll als Reinigungstuch verwendet werden und wird in Rollen mit einer Breite von 191 cm eingeführt. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt und auf der Oberfläche gefärbt, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g" zur Codenummer 4803 00 39 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
- **DEBTI18700/17-1** (DE): Bei dem vorliegenden Warenmuster und nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um quadratische, etwa 75,0 x 75,0 cm große Zuschnitte, jeweils bestehend aus einem einlagigen, gekreppten Vlies aus gewichtsmäßig überwiegend Zellstofffasern (mehr als 50 GHT) und Polyesterfasern. Die Zuschnitte sind auf den Oberflächen entweder blau oder grün gefärbt. Die Erzeugnisse haben jeweils ein Quadratmetergewicht von mher als 25g. Jeweils ein blauer und ein grüner Zuschnitt wird gemeinsam zum Verpacken medizinischer Güter (z. B. Instrumentensiebe oder Wäsche) verwendet. Dazu sind jeweils 100 blaue und grüne Zuschnitte abwechselnd in einem Karton. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt und auf der Oberfläche gefärbt, in Bogen, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g" zur Codenummer 4803 00 39 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Gewicht) durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
- **DE18695/17-1** (DE): Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin und dem Untersuchungsergebnis um ein einlagiges, gekrepptes, blaues Vlies aus einer Mischung aus überwiegend Zellstofffasern (mehr als 50 GHT) und Polyesterfasern. Das Erzeugnis wird in rechteckigen Bogen gehandelt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen. Es hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g und ist zu 500 Stück in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, in quadratischen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g" zur Codenummer 4803 00 39 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch die Zellstofffasern bestimmt wird.

## Notes that govern this classification

### Pos. 4803

Zu Unterpositionen 4803 0031 und 4803 0039: Zum Begriff „gekrepptes Papier“ siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, erster Absatz, Ziffer 2). Der geschlossene Aufbau des Vlieses aus Zellstofffasern hat eine dichtere und homogenere Struktur als die von Zellstoffwatte.

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 4803.00.39.00.0 cover?

Code 4803.00.39.00.0 covers More than 25 g/m$2, gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von, mehr als 25 g. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 4803.00.39.00.0?

The third-country duty rate for 4803.00.39.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 4803.00.39.00.0?

The first six digits form the HS code: 480300. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 4803.00.39.00.0 have?

4803.00.39.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 4803.00.39.00.0 sit in the tariff?

4803.00.39.00.0 sits in this hierarchy: 48 PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD > 4803 Toilet or facial tissue stock, towel or napkin stock and similar paper of a kind used for household or sanitary purposes, cellulose wadding and webs of cellulose fibres, whether or not creped, crinkled, embossed, perforated, surface-coloured, surface-decorated or printed, in rolls or sheets > 480300 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen > 48030039 More than 25 g/m$2. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 4803.00.39.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 4803.00.39.00.0, for example DEBTI13821/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 4803.00.39.00.0 change?

4803.00.39.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/48030039000.
