# Customs tariff code 4911.99.00.00: Other

> Customs tariff code 4911.99.00.00 covers Other. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/4911990000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 4911.99.00.00
- Third-country duty: 0 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 49 PRINTED BOOKS, NEWSPAPERS, PICTURES AND OTHER PRODUCTS OF THE PRINTING INDUSTRY; MANUSCRIPTS, TYPESCRIPTS AND PLANS
  - 4911 Other printed matter, including printed pictures and photographs
    - 4911.99 Other
      - 4911.99.00.00 Other

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| United States | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Export licensing applies
- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 0D001, 0E001, 1D001, 1D002, 1D003, 1D101, 1D103, 1D201

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI25575/26-3** (DE): Es handelt sich um sechs vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit 18 Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25575/26-2) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit einem Schriftzug farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25575/26-1) und Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25575/26-2) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als in den vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI25582/26-3** (DE): Es handelt sich um sechs vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit 17 Aufklebern mit Bilddrucken auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit einem Schriftzug farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25582/26-1) und Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25582/26-2) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als in den vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI25563/26-3** (DE): Es handelt sich um sechs vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit 17 Aufklebern mit Bilddrucken auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit einem Schriftzug farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25563/26-1) und Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25563/26-2) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als in den vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI25574/26-3** (DE): Es handelt sich um sechs vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit 17 Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25574/26-2) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit einem Schriftzug farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25574/26-1) und Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25574/26-2) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als in den vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI25562/26-3** (DE): Es handelt sich um sechs vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit 17 Aufklebern mit Bilddrucken auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit einem Schriftzug farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25562/26-1) und Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25562/26-2) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als in den vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI25581/26-3** (DE): Es handelt sich um sechs vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit 18 Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25581/26-2) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit einem Schriftzug eines nicht menschlichen Wesens farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25581/26-1) und Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25581/26-2) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist auf Grund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als in den vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI25579/26-3** (DE): Es handelt sich um sechs vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit 18 Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25579/26-2) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit einem Schriftzug eines nicht menschlichen Wesens farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25579/26-1) und Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25579/26-2) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist auf Grund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als in den vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI25598/26-3** (DE): Es handelt sich um sechs vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit 17 Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25598/26-2) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit einem Schriftzug eines nicht menschlichen Wesens farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25598/26-1) und Aufklebern mit Bilddrucken (DEBTI-25598/26-2) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist auf Grund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, andere als in den vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs.

## Notes that govern this classification

### Pos. 4911

Zu Unterposition 4911 99 00: Nicht hierher gehören Druckerzeugnisse, wie Fahrscheine und Bordkarten, mit einem oder mehreren Magnetstreifen (Unterposition 8523 21 00).

### Pos. 4911

Zu Unterposition 4911 99: 1. Fahrtausweise für Flug-, Eisenbahn-, Busreisen usw. bestehend aus bedruckten Abschnitten, die noch nicht mit den notwendigen Einzelheiten für ihre Verwendung (Name, Ziel, Datum usw.) ausgefüllt worden sind, und bedruckten Umschlagseiten, das Ganze in Heftform zusammengefasst. 2. Etiketten aus Aluminiumfolie auf einer Papierunterlage, mit Texten und Illustrationen bedruckt, die Ware kennzeichnend, auf die sie sich beziehen.

### Pos. 4911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …

### Pos. 4911

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …

## Subdivisions of this code

- 4911.99.00.00.0 andere, andere

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 4911.99.00.00 cover?

Code 4911.99.00.00 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 4911.99.00.00?

The third-country duty rate for 4911.99.00.00 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 4911.99.00.00?

The first six digits form the HS code: 491199. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 4911.99.00.00 have?

4911.99.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 4911.99.00.00 sit in the tariff?

4911.99.00.00 sits in this hierarchy: 49 PRINTED BOOKS, NEWSPAPERS, PICTURES AND OTHER PRODUCTS OF THE PRINTING INDUSTRY; MANUSCRIPTS, TYPESCRIPTS AND PLANS > 4911 Other printed matter, including printed pictures and photographs > 491199 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 4911.99.00.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 4911.99.00.00, for example DEBTI25575/26-3. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 4911.99.00.00 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 4911.99.00.00 to 0D001, 0E001, 1D001, 1D002, 1D003, 1D101, 1D103, 1D201. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 4911.99.00.00 change?

4911.99.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/4911990000.
