# Customs tariff code 5208.52.00.99: Other

> Customs tariff code 5208.52.00.99 covers Other. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/5208520099
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 5208.52.00.99
- Third-country duty: 8 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 52 COTTON
  - 5208 Woven fabrics of cotton, containing 85 % or more by weight of cotton, weighing not more than 200 g/m$2
    - 5208.52 Plain weave, weighing more than 100 g/m$2
      - 5208.52.00 bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
        - 5208.52.00.99 Other

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Switzerland | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI2563/26-1** (DE): Gewebe, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - lediglich rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert und keine Ware der Position 6217), - laut Antrag mit einer Breite von 120 mm und einer Länge von 450 mm, - aus laut Antrag Baumwolle, - einfarbig, - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 180 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - auf der Rückseite mit Schmelzpunkten bedruckt (nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, andere als in den TARIC-Codes 5208 5200 11 bis 5208 5200 91 genannte"
- **DEBTI56334/24-1** (DE): Gewebe, sog. Stoff zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- rechteckig; in den Abmessungen von 30 cm x 6 cm, -- aus einem einfarbigen Gewebe aus Baumwolle, -- einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von 150 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- soll zum Aufbügeln bzw. Ausbessern von Kleidungsstücken und anderen Textilien dienen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI34539/24-1** (DE): Gewebe, sog. Zephir Aufbügel Flicken, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- rechteckig; in den Abmessungen von 30 cm x 6 cm, -- aus einem einfarbigen Gewebe aus Baumwolle, -- einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 158 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- soll zum Aufbügeln bzw. Ausbessern von Kleidungsstücken und anderen Textilien dienen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **FRBTIFR-BTI-2021-06969** (FR): Tissu de coton, non confectionné, imprimé, à armure toile, d’un poids d’au moins 85 % en poids de coton, d’un poids supérieur à 100g/m² et n’excédant pas 200 g/m². L’article apparaît comme non tissé sur métier à main et non imprimé selon le procédé Batik. L’article se présente sous forme de rouleaux d’une largeur de 150 cm. Le tissu est destiné à la confection de housse de coussin d’allaitement. L'article existe en différents imprimés et coloris.
- **DEBTI2036/21-1** (DE): Gewebe, sog. Zephir-Aufbügel-Flicken, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag 30 cm x 6 cm, - aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - einseitig mit Schmelzklebepunkten bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), - in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 158 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - soll zum Aufbügeln bzw. Ausbessern von Kleidungsstücken und anderen Textilien dienen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI52645/19-1** (DE): Gewebe, sog. Köperstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 140 g, - nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI49754/18-1** (DE): Gewebe, sog. Snelfix Reparaturtuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedruckter Pappkarte verpackt, - lediglich rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert), in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 11 cm x 25 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- in Leinwandbindung, -- aus laut Antrag Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 166 g, -- mit Schmelzklebepunkten bedruckt, - nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt, - ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI38374/18-1** (DE): Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem bedruckten Gewebe in Leinwandbindung, ---- aus Baumwolle, ---- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 163 g, ---- nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt, ---- ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

## Notes that govern this classification

### Pos. 5208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger und einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden, entsprechend ihrer Eigenart, zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Waren zur Innenausstattung usw. verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe der Pos. 5801. c) Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (Pos. 5802). d) Drehergewebe (Pos. 5803). e) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.

### Pos. 5208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).

### Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Subdivisions of this code

- 5208.52.00.99.0 andere, andere

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 5208.52.00.99 cover?

Code 5208.52.00.99 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 5208.52.00.99?

The third-country duty rate for 5208.52.00.99 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 5208.52.00.99?

The first six digits form the HS code: 520852. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 5208.52.00.99 have?

5208.52.00.99 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 5208.52.00.99 sit in the tariff?

5208.52.00.99 sits in this hierarchy: 52 COTTON > 5208 Woven fabrics of cotton, containing 85 % or more by weight of cotton, weighing not more than 200 g/m$2 > 520852 Plain weave, weighing more than 100 g/m$2 > 52085200 bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 5208.52.00.99?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5208.52.00.99, for example DEBTI2563/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 5208.52.00.99 change?

5208.52.00.99 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/5208520099.
