# Customs tariff code 5702.49.00.90.0: Other, andere

> Customs tariff code 5702.49.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/57024900900
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 5702.49.00.90.0
- Third-country duty: 8 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS
  - 5702 Carpets and other textile floor coverings, woven, not tufted or flocked, whether or not made up, including 'Kelem', 'Schumacks', 'Karamanie' and similar hand-woven rugs
    - 5702.49 Of other textile materials
      - 5702.49.00 andere, mit Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen
        - 5702.49.00.90 Other
          - 5702.49.00.90.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI21133/25-1** (DE): Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 80 cm, - aus einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe, somit keine Ware der Position 5705, - aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. somit konfektioniert), - mit einer Aufhängeschlaufe versehen, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, - auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
- **DEBTI38927/24-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Badematte, Art.-Nr. 109078, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 100 cm x 60 cm, - aus einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, somit keine Ware der Unterposition (HS) 5702 99, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, - auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbe- lag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
- **DEBTI42578/23-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Terry-Badeteppich 2er-Set, Foto siehe Anlage, - 2 Stück in einem Polybeutel mit bedruckter Pappeinlage verpackt, - rechteckig, mit den Abmessungen (B x L) von ca. 54 cm x 82 cm, - aus einem ca. 5 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird als Vorleger z. B. vor die Badewanne und Dusche gelegt, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, somit keine Ware der Position 6302. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
- **DEBTI24108/23-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Frottier Badematte, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedruckter Pappeinlage verpackt, - rechteckig, mit den Abmessungen (B x L) von ca. 55 cm x 85 cm, - aus einem ca. 5,5 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird als Vorleger vor die Badewanne oder Dusche gelegt, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
- **DEBTI6792/21-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Badematte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, mit den Abmessungen von 50 cm x 70 cm, -- aus einem ca. 2,7 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- wird als Vorleger vor die Badewanne oder Dusche gelegt, - kennzeichnet sich durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
- **DEBTI4423/20-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Badvorleger, Fuß, NAN 8035937 Foto siehe Anlage, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 75 cm, - aus einem ca. 4,5 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird als Vorleger vor die Badewanne oder Dusche gelegt; kennzeichnet sich durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
- **DEBTI37077/18-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Lumaland Frotteewaren (Badematte), Foto siehe Anlage, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 50 cm, - aus einem ca. 2,3 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird als Vorleger vor die Badewanne oder Dusche gelegt; kennzeichnet sich durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag, somit keine Ware der Position 6302. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
- **DE2588/15-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Badvorleger, Art. 193007, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Set von einer Papierbanderole umhüllt, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 75 cm, - aus einem ca. 4,3 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird als Vorleger vor die Badewanne oder Dusche gelegt; kennzeichnet sich durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"

## Notes that govern this classification

### Pos. 5702

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu den Teppichen dieser Position gehören: 1) Wilton-Teppiche (Tournay-Teppiche) und ähnliche Teppiche, die aus einem starken Grundgewebe bestehen, das entweder von einer Velours-Oberfläche, d. h. von einer Oberfläche aus senkrecht nebeneinander stehenden Florfäden (oder Büscheln), oder von einer Schlingen-Oberfläche verdeckt ist. Die Oberfläche dieser Teppiche wird aus zusätzlichen Kettfäden (Polfäden) gebildet, die länger sind als die anderen Kettfäden und während des Webens mit Hilfe von vorübergehend eingelegten Metalleisten (Ruten) auf der Oberseite des Gewebes Schlingen bilden. Wenn die Schlingen aufgeschnitten sind, so dass sie einen Flor bilden, handelt es sich um Velours-Teppiche (Florteppiche, Abbildung 4). …

### Pos. 5702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 692/2010 der Kommission vom 30. Juli 2010 (ABL EU Nr. L 201, Seite 23) (RV L 201/10): 1. Ware, halbkreisförmig, etwa 75 cm lang und 45 cm breit, bestehend aus einem dicken Gewebe aus Spinnstoff (versponnene Kokosfaser), das den Großteil der Oberfläche bildet, sowie einer Rückseite aus Kautschuk. Die Ware ist mit einer Zierleiste aus Kautschuk eingefasst (Türvorleger) (siehe Abbildung 652) Unterposition 5702 20 00 Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a) zu Kapitel 40, der Anmerkung 1 zu Kapitel 46, der Anmerkung 1 zu Kapitel 57 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5702 und 5702 20 00. …

### Pos. 5702

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Badematten/Duschvorlagen aus Schlingengeweben, nach Art der Frottiergewebe, mit einer Länge von ca. 80 cm, einer Breite von ca. 50 cm, einer Dicke von etwa 4 bis 6 mm, die an allen Seiten gesäumt und somit konfektioniert sind, als „andere gewebte Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen“ in Position 5702 des gemeinsamen Zolltarifs einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 195. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. …

### Kapitel 57

1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 5702.49.00.90.0 cover?

Code 5702.49.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 5702.49.00.90.0?

The third-country duty rate for 5702.49.00.90.0 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 5702.49.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 570249. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 5702.49.00.90.0 have?

5702.49.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 5702.49.00.90.0 sit in the tariff?

5702.49.00.90.0 sits in this hierarchy: 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS > 5702 Carpets and other textile floor coverings, woven, not tufted or flocked, whether or not made up, including 'Kelem', 'Schumacks', 'Karamanie' and similar hand-woven rugs > 570249 Of other textile materials > 57024900 andere, mit Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen > 5702490090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 5702.49.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5702.49.00.90.0, for example DEBTI21133/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 5702.49.00.90.0 change?

5702.49.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/57024900900.
