# Customs tariff code 5705.00: Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

> Customs tariff code 5705.00 covers Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/570500
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 5705.00
- Third-country duty: 8 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS
  - 5705 Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up
    - 5705.00 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DE21606/11-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Herbstkätzchen Fußmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, lt. Antrag in den Abmessungen von 76 cm x 46 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester), der auf der Unterseite mit einer Lage aus lt. Antrag Kautschuk überzogen ist, -- nicht gewebt oder getuftet, -- nicht handgearbeitet, - bunt bedruckt, - kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen"
- **DE21600/11-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Katzenkinder Fußmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, lt. Antrag in den Abmessungen von 68 cm x 45,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem genadelten und mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester), der auf der Unterseite mit einer Lage aus lt. Antrag Kautschuk überzogen ist, -- nicht gewebt oder getuftet, -- nicht handgearbeitet, - bunt bedruckt, - kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen"
- **DE21604/11-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Tulpen Fußmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen von 60 cm x 40 cm; mit einer Dicke von etwa 2,3 cm, - durch Beflocken hergestellt, - aus etwa 2 cm langen Faserbüscheln aus laut Antrag Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), die unmittelbar senkrecht in einen Teppichgrund aus augenscheinlich Kunststoff eingesetzt sind, - nicht gewebt oder getuftet, - mit einem Blumenmotiv bedruckt, - bei der Verwendung der Ware als Fußmatte bilden die Kokosfasern die Schauseite, - kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen"
- **DE21605/11-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Wettervorhersage Fußmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen von 80 cm x 50 cm; mit einer Dicke von etwa 1,4 cm, - durch Beflocken hergestellt, - aus etwa 1 cm langen Faserbüscheln aus laut Antrag Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), die unmittelbar senkrecht in einen Teppichgrund aus augenscheinlich Kunststoff eingesetzt sind, - nicht gewebt oder getuftet, - mit Schriftzügen bedruckt, - bei der Verwendung der Ware als Fußmatte bilden die Kokosfasern die Schauseite, - kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen"
- **DE3456/09-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Kunstfell-Teppich, siehe Foto, - annähernd rechteckig, abgerundet; in den Abmessungen von bis zu 90 cm x 60 cm, - zweilagig, mit einer charakterbestimmenden Oberlage (Schauseite) aus einem einfarbigen Plüschgewirke aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern mit sehr langem Flor (sog. Kunstfell) und einer Unterlage aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Lage aus Zellkunststoff (Zellstruktur erkennbar; laut Antrag Schaumstoff) und einer Außenseite aus dichtem Gewebe, das mit kleinen, punktförmigen Kunststoffnoppen rutschhemmend ausgestattet ist (Meterware der Position 5903), - durch Zusammennähen konfektioniert, - weist durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages auf.
- **DEF/3897/09-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Kokos Fussmatte mit PVC-Rücken (Yellow Mat), Art. 40203, - rechteckig, 70 x 40 cm, - mit einer Schauseite aus laut Antrag Kokosfasern, die senkrecht in eine Kunststoffunterlage eingesetzt sind (Beflockung), - augenscheinlich weder gewebt noch getuftet, - nicht handgearbeitet, - weist durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf.

## Notes that govern this classification

### Pos. 5705

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, die nicht in den anderen Positionen dieses Kapitels genauer erfasst sind. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Teppiche, bei denen ein Flor aus Spinnstofffasern, der auf einen Teppichgrund oder unmittelbar auf einen als Teppichgrund dienenden Klebstoff befestigt worden ist, die Veloursoberfläche bildet. Das Befestigen kann durch Kleben, Schmelzen oder durch eine Kombination dieser beiden Verfahren oder durch Ultraschallschweißen erfolgt sein. Der Flor kann auf einen einzigen Teppichgrund oder zwischen zwei Lagen eines Teppichgrunds geklebt sein, im letzteren Fall um durch Trennen zwei Teppiche zu erhalten. …

### Pos. 5705

Zu Unterposition 5705 00: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (90 cm lang x 45 cm breit x 1 cm dick), aus zwei Lagen, mit einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit, bestehend. Eine Lage besteht aus einem Polgewirke (100% Polyester) mit einem Überzug aus Zellkunststoff (Polyurethan). Die andere Lage bildet eine Fütterungslage bestehend aus einer Kombination eines Vliesstoffes aus Polyester und einem Filz. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 40 ° C, Hoch: 50 ° C). Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.

### Pos. 5705

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19411) (RV L 1966/94), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Matte (Fußabtreter), deren Schauseite aus Faserbüscheln aus Kokosfasern von etwa 1 cm Länge besteht, die unmittelbar in eine Lage von mit einem Weichmacher vermischtem PVC senkrecht eingesetzt sind. Unterposition 5705 00 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5705 und 5705 00 80. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 5705 des Harmonisierten Systems. Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. …

### Pos. 5705

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. Oktober 1992 Az.: VII K 3/92 Aus den Gründen: ... Die beklagte Oberfinanzdirektion erteilte der Klägerin eine verbindliche Zolltarifauskunft ... mit der ein Fußbodenbelag ... in Meterware von 30,5 cm Breite, aus nebeneinander gelegten Streifen von aufgeschnittenen Altreifen, mit aufgerauter Oberfläche - Schauseite - von synthetischem Spinnstoff (Polyamid) und Rückseite von kautschutiertem, undichten Gewebe in Anwendung von Anmerkung 1 zu Kapitel 57 der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Unterposition 5705 0039 der KN - andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen Spinnstoffen - zugewiesen wurde 1). Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin im Wesentlichen vorbringt, die Ware bestehe aus Kautschuk (mehr als 95 %) mit eingearbeitetem Gewebe. …

## Subdivisions of this code

- 5705.00.30 Of man-made textile materials
- 5705.00.80 Of other textile materials

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 5705.00 cover?

Code 5705.00 covers Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 5705.00?

The third-country duty rate for 5705.00 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 5705.00?

The first six digits form the HS code: 570500. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 5705.00 have?

5705.00 has six digits and matches the globally uniform HS subheading. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 5705.00 sit in the tariff?

5705.00 sits in this hierarchy: 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS > 5705 Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 5705.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5705.00, for example DE21606/11-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 5705.00 change?

5705.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/570500.
