# Customs tariff code 5705.00.80: Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus anderen Spinnstoffen

> Customs tariff code 5705.00.80 covers Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus anderen Spinnstoffen. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/57050080
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 5705.00.80
- Third-country duty: 8 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS
  - 5705 Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up
    - 5705.00 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
      - 5705.00.80 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus anderen Spinnstoffen

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI7630/26-1** (DE): Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und in unterschiedlichen Abmessungen, - mit einer Abtretfläche aus einer musterbildend geprägten Unterlage aus laut Antrag Kautschuk, die mit Scherstaub aus pflanzlichen Spinnstoffen der Position 5305 (laut Antrag Kokosfasern) beflockt ist, u. a. somit keine Ware des Kapitels 39, - die Abtretfläche ist in regelmäßigen Abständen mit kreisrunden Ausstanzungen (Durchmesser ca. 1 , 5 cm) versehen, - nicht gewebt oder getuftet, - kein Nadelfilz, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Kokosfasern, konfektioniert"
- **DEBTI16907/25-1** (DE): Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und Farben, in unterschiedlichen Abmessungen, - aus Bündeln aus laut Antrag Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), die unmittelbar in einen Teppichgrund aus laut Antrag Kautschuk (Gummi) eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt), - partiell mit laut Antrag Kautschuk (Gummi) so versehen, dass die Spinnstoffe ein Muster bilden (somit konfektioniert), - nicht gewebt oder getuftet, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, - bei der aus Spinnstoff (Kokosfasern) und Kautschuk bestehenden Schauseite ist im Hinblick auf die Verwendung als Fußabtreter der Spinnstoff charakterbestimmend. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Kokosfasern"
- **DEBTI14655/25-1** (DE): Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Formen und Größen, - aus Bündeln aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), die unmittelbar in einen Teppichgrund aus laut Antrag Kautschuk eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt), - mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Kautschuk, die ca. 2,5 cm über die Abtretfläche hinausragt, - nicht gewebt oder getuftet, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Kokosfasern"
- **DEBTI12903/25-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Teppich Natur rund, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit einem Durchmesser von ca. 70 cm, - - aus einem Geflecht aus Garnen aus 100 % Jute (pflanzlicher Spinnstoff), mit einem ca. 11 cm breiten Zwischenteil aus einem gefärbtem Geflecht, - - ohne Flor; weder gewebt noch getuftet, - - kreisförmig zusammengenäht, - durch Zusammennähen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus pflanzlichen Spinn- stoffen, konfektioniert"
- **DEBTI12889/25-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Teppich Natur rund, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit einem Durchmesser von ca. 120 cm, - - aus einem Geflecht aus Garnen aus 100 % Jute (pflanzlicher Spinnstoff), - - ohne Flor; weder gewebt noch getuftet, - - kreisförmig zusammengenäht, - durch Zusammennähen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus pflanzlichen Spinn- stoffen, konfektioniert"
- **DEBTI8145/25-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag rechteckig bzw. halbrund, - aus Bündeln aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), die unmittelbar in einen Teppichgrund aus Kautschuk (laut Antrag Latex) bzw. Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt), - nicht gewebt oder getuftet, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Kokosfasern, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI8515/25-1** (DE): Fußbodenbelag, sog. Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Rollenware, - aus Bündeln aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), die unmittelbar in einen Teppichgrund aus Kautschuk (laut Antrag Latex) bzw. Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt), - nicht gewebt oder getuftet, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Kokosfasern, nicht handgearbeitet"
- **NLBTI2024-1438** (NL): Een deurmat met -volgens opgave- onder andere de volgende samenstelling en kenmerken: - voor het schoon-/afvegen van schoenzolen; - een bovenzijde van kokosvezels; - een onderzijde van latex (rubber); - de kokosvezels hebben een hoogte van ongeveer 15 mm; - aangeboden op rollen; - rolbreedte van 100 cm; - rollengte van ongeveer 12 meter.

## Notes that govern this classification

### Pos. 5705

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, die nicht in den anderen Positionen dieses Kapitels genauer erfasst sind. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Teppiche, bei denen ein Flor aus Spinnstofffasern, der auf einen Teppichgrund oder unmittelbar auf einen als Teppichgrund dienenden Klebstoff befestigt worden ist, die Veloursoberfläche bildet. Das Befestigen kann durch Kleben, Schmelzen oder durch eine Kombination dieser beiden Verfahren oder durch Ultraschallschweißen erfolgt sein. Der Flor kann auf einen einzigen Teppichgrund oder zwischen zwei Lagen eines Teppichgrunds geklebt sein, im letzteren Fall um durch Trennen zwei Teppiche zu erhalten. …

### Pos. 5705

Zu Unterposition 5705 00: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (90 cm lang x 45 cm breit x 1 cm dick), aus zwei Lagen, mit einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit, bestehend. Eine Lage besteht aus einem Polgewirke (100% Polyester) mit einem Überzug aus Zellkunststoff (Polyurethan). Die andere Lage bildet eine Fütterungslage bestehend aus einer Kombination eines Vliesstoffes aus Polyester und einem Filz. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 40 ° C, Hoch: 50 ° C). Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.

### Pos. 5705

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19411) (RV L 1966/94), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Matte (Fußabtreter), deren Schauseite aus Faserbüscheln aus Kokosfasern von etwa 1 cm Länge besteht, die unmittelbar in eine Lage von mit einem Weichmacher vermischtem PVC senkrecht eingesetzt sind. Unterposition 5705 00 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5705 und 5705 00 80. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 5705 des Harmonisierten Systems. Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. …

### Pos. 5705

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. Oktober 1992 Az.: VII K 3/92 Aus den Gründen: ... Die beklagte Oberfinanzdirektion erteilte der Klägerin eine verbindliche Zolltarifauskunft ... mit der ein Fußbodenbelag ... in Meterware von 30,5 cm Breite, aus nebeneinander gelegten Streifen von aufgeschnittenen Altreifen, mit aufgerauter Oberfläche - Schauseite - von synthetischem Spinnstoff (Polyamid) und Rückseite von kautschutiertem, undichten Gewebe in Anwendung von Anmerkung 1 zu Kapitel 57 der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Unterposition 5705 0039 der KN - andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen Spinnstoffen - zugewiesen wurde 1). Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin im Wesentlichen vorbringt, die Ware bestehe aus Kautschuk (mehr als 95 %) mit eingearbeitetem Gewebe. …

## Subdivisions of this code

- 5705.00.80.31 Hand-made
- 5705.00.80.39 Other
- 5705.00.80.91 Hand-made
- 5705.00.80.99 Other

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 5705.00.80 cover?

Code 5705.00.80 covers Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus anderen Spinnstoffen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 5705.00.80?

The third-country duty rate for 5705.00.80 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 5705.00.80?

The first six digits form the HS code: 570500. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 5705.00.80 have?

5705.00.80 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 5705.00.80 sit in the tariff?

5705.00.80 sits in this hierarchy: 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS > 5705 Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up > 570500 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 5705.00.80?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5705.00.80, for example DEBTI7630/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 5705.00.80 change?

5705.00.80 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/57050080.
