# Customs tariff code 5907.00.00.90.0: Other, andere

> Customs tariff code 5907.00.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 4.9 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/59070000900
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 5907.00.00.90.0
- Third-country duty: 4.9 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 59 IMPREGNATED, COATED, COVERED OR LAMINATED TEXTILE FABRICS; TEXTILE ARTICLES OF A KIND SUITABLE FOR INDUSTRIAL USE
  - 5907 Textile fabrics otherwise impregnated, coated or covered; painted canvas being theatrical scenery, studio backcloths or the like
    - 5907.00.00 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen
      - 5907.00.00.90 Other
        - 5907.00.00.90.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 4.9 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 0007, 1A004b

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI16008/24-1** (DE): Überzogenes Gewebe, sog. Bastelzuschnitte, Art. 752208, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei mit metallisierter Farbe überzogenen Geweben, zwei mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen und einem Vliesstoff, - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - jeweils rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 15 cm x 21 cm, u. a. somit keine Ware der Position 6307, - mit metallisierter Farbe überzogene Gewebe: -- aus jeweils einem weißen Gewebe aus Spinnstoffen, -- auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche mit Kleber bestrichen und flächendeckend mit metallisierter Farbe überzogen; das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, - mit Spinnstoff verstärkte Zellkunststofflagen: -- aus jeweils einem weißen Gewirke, das auf der Außenseite (Schauseite) mit bloßem Auge wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff überzogen ist; das Gewirke ist dicht und augenscheinlich dünner als die Lage aus Zellkunststoff und dient damit nur der Verstärkung, - mit Kunststoff überzogener Vliesstoff: -- aus synthetischen Filamenten, -- punktuell thermisch verfestigt, -- einseitig auf der ganzen Oberfläche mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit metallisierten Kunststoff-Partikeln versehen, - im Hinblick auf die Verwendung sind die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe, die mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen und der Vliesstoff gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang (Menge) sind die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe und die mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen gleichbedeutend, jedoch bestimmen sie jeweils gegenüber dem Vliesstoff den Charakter der Warenzusammenstellung; somit verleihen insgesamt weder die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe noch die mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und 5907) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"
- **DEBTI21177/23-1** (DE): Überzogenes Gewebe, sog. Geschenkband, - als Meterware, mit einer Breite zwischen 25 mm und 40 mm und einer Länge von laut Antrag 2,7 m, - aus einem Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) bzw. Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche vollständig mit Klebstoff überzogen und mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Deckschicht aus metallisierten Partikeln aus Kunststoff versehen ist, - an den Rändern heiß geschnitten; lediglich in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert, - ohne in den Klebstoff eingebettete Kügelchen, - stellt sich als Band dar, damit keine Ware der Position 5608. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"
- **DEBTI21178/23-1** (DE): Überzogenes Gewebe, sog. Geschenkband mit silber Glitzer, Foto siehe Anlage, - laut Antrag auf Rollen, im 4er Set, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 3,8 cm und einer Länge con 2,7 m, - aus einem Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche vollständig mit Klebstoff überzogen und mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Deckschicht aus metallisierten Partikeln aus Kunststoff versehen ist, somit keine Ware der Position 5608, - an den Rändern heiß geschnitten; lediglich in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert, u. a. somit nicht konfektioniert, - ohne in den Klebstoff eingebettete Kügelchen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"
- **DE13712/15-1** (DE): Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem weißen Gewebe in Leinwandbindung, -- auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff (ohne eingebettete Kügelchen) bestrichen und anschließend (nicht musterbildend) mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Schicht Scherstaub (Faserlänge: ca. 1-2 mm) beflockt, - einen Samt nachahmend. "Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, überzogen, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"
- **DE7938/15-1** (DE): Gewebe, sog. Gewebefutterstoff Corallo beige, Art. 8840085, - Samt nachahmend, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus einem einfarbigen Gewebe aus Baumwolle, -- auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff (ohne eingebettete Kügelchen) bestrichen und anschließend (nicht musterbildend) mit einer Schicht Scherstaub aus Viskose (künstliche Chemiefasern) beflockt, -- der Überzug ist mit bloßem Auge wahrnehmbar. "Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, überzogen, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"
- **DE15056/14-1** (DE): Gewebe, sog. WH Dekoband auf Rolle mit Glitter, Art. 705122, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen; laut Antrag mit einer Länge von 150 cm und einer Breite von 15 cm, - aus einem netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus Spinnstoffen, - auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche augenscheinlich mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit einer dünnen Lage aus metallisierten Kunststoff-Partikeln (keine Kügelchen) überdeckt, - an den Schmalseiten heiß geschnitten, - aufgrund der Beschaffenheit kein Band der Position 5806. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"
- **DE21560/12-1** (DE): Gewebe, sog. Dekoklebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 1,5 cm und einer Länge von 5 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- schwarzes Gewebe in Leinwandbindung aus Chemiefasern, --- auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit metallisierten Partikeln (keine Kügelchen) überdeckt, --- auf der Rückseite mit Kleber und Abdeckpapier versehen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"
- **DE10550/12-1** (DE): Gewebe, sog. Band in Lederoptik, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, - mit einer Breite von etwa 3 mm, - einen Samt nachahmend, - aus einem einfarbigen Gewebe, auf der Oberfläche beidseitig vollständig mit Klebstoff (ohne eingebettete Kügelchen) bestrichen und anschließend mit einer Schicht aus Scherstaub versehen, - mit geschnittenen Rändern (nicht gesäumt, damit nicht konfektioniert). "Gewebe, andere als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, bestrichen, anderes als in der Unterposition 5907 0000 10 genannte"

## Notes that govern this classification

### Pos. 5907

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen Zu dieser Gruppe gehören getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe (andere als die der Pos. 5901 bis 5906), sofern das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht. Nicht zu dieser Position gehören Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (abgesehen von der Farbe) und Gewebe mit normaler Ausrüstungsappretur auf der Grundlage von stärkehaltigen und ähnlichen Stoffen (siehe Anm. 5 zu Kap. 59); sie gehören in der Regel zu den Kapiteln 50 bis 55, 58 oder 60. Danach gehören nicht hierher Gewebe, die mit Leim, Stärke oder ähnlichen Appreturen (z. B. …

### Pos. 5907

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Mit Aluminium überzogenes Gewebe. Es besteht aus 100 % Polyester-Filamentgarnen und ist auf einer Seite mit einer dünnen Lage aus Aluminium mit bloßem Auge wahrnehmbar überzogen. Die Aluminiumlage ist durch Verdampfen von geschmolzenem Aluminium auf eine Seite des Gewebes hin in einem Vakuumprozess erzeugt worden. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 (Anmerkung 6 (a) zu Kapitel 59).

### Pos. 5907

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 4756/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Streitig ist die Tarifierung von zwei unterschiedlich beschaffenen Reflexmaterialien. Mit Antrag vom 22. Juni 1995 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für eine Ware, die von ihr als Kunststofffolie mit aufgespritzten Glaskugeln, teilweise mit Verstärkung zum Aufnähen, bezeichnet wurde.... Das Untersuchungsergebnis ergab hinsichtlich der Warenbeschaffenheit ... …

### Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 5907.00.00.90.0 cover?

Code 5907.00.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 5907.00.00.90.0?

The third-country duty rate for 5907.00.00.90.0 is 4.9 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 5907.00.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 590700. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 5907.00.00.90.0 have?

5907.00.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 5907.00.00.90.0 sit in the tariff?

5907.00.00.90.0 sits in this hierarchy: 59 IMPREGNATED, COATED, COVERED OR LAMINATED TEXTILE FABRICS; TEXTILE ARTICLES OF A KIND SUITABLE FOR INDUSTRIAL USE > 5907 Textile fabrics otherwise impregnated, coated or covered; painted canvas being theatrical scenery, studio backcloths or the like > 59070000 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen > 5907000090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 5907.00.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5907.00.00.90.0, for example DEBTI16008/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 5907.00.00.90.0 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 5907.00.00.90.0 to 0007, 1A004b. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 5907.00.00.90.0 change?

5907.00.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/59070000900.
