# Customs tariff code 6005.38.00.00.0: Other, aus synthetischen Chemiefasern, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen

> Customs tariff code 6005.38.00.00.0 covers Other, aus synthetischen Chemiefasern, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/60053800000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6005.38.00.00.0
- Third-country duty: 8 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 60 KNITTED OR CROCHETED FABRICS
  - 6005 Warp knit fabrics (including those made on galloon knitting machines), other than those of headings 6001 to 6004
    - 6005.38 Other, of yarns of different colours
      - 6005.38.00.00.0 Other, aus synthetischen Chemiefasern, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI53117/18-1** (DE): Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 143 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewirkten Kettengewirke, ---- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gerauten und gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kettengewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 5407. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"
- **DEBTI53130/18-1** (DE): Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 144 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewirkten Kettengewirke, ---- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe in Leinwandbindung, ---- aus synthetischen Chemiefasern, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen und gerauten Kuliergewirke, ---- aus synthetischen Chemiefasern, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kettengewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 5407. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"
- **DEBTI53110/18-1** (DE): Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewirkten Nähgewirke (in Kettenwirktechnik hergestellt), somit keine Ware der Position 5407, ---- aus synthetischen Chemiefasern, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kettengewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"
- **DEBTI17921/17-1** (DE): Kettengewirke, sog. Dekostoff-Netz, Foto siehe Anlage, - in zwei Farbvarianten, laut Antrag in rechteckiger Form heiß zugeschnitten (somit nicht konfektioniert), in den Abmessungen: ca. 40 cm x 200 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern und -- aus metallisierten Garnen der Position 5605, bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm, der mit zwei Monofilamenten kreuzweise umwickelt ist, -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Chemiefasern von ca. 63 GHT, --- metallisierten Garnen von ca. 37 GHT, -- kein Samt, Plüsch (gewirkt oder gestrickt), Schlingengewirke und Schlingengestricke, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- anderes als im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 60, -- aus verschiedenfarbigen Garnen buntgewirkt, - dient laut Antrag zu Dekorationszwecken, - in Kettenwirktechnik hergestellt, somit keine Ware der Position 6006. "Kettengewirke, andere als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, andere als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenenfarbigen Garnen"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6005

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Kettengewirke sind auf Kettenwirkautomaten, Raschelmaschinen oder auf Häkelgalonmaschinen hergestellte Waren, die im Gegensatz zu Gestricken und Kuliergewirken dadurch entstehen, dass Kettfäden durch Maschen miteinander verbunden werden. Kettengewirke bestehen aus einem oder mehreren in Längsrichtung verlaufenden Fadensystemen, wobei die nebeneinanderliegenden Fäden sich seitlich verschränken und gleichzeitig zu Maschen geformt werden (Mehrfadentechnik) (siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 60 des HS, Abschnitt „Allgemeines“, Buchstabe A Teil II). Die Häkelgalonmaschine (crochet galloon machine) ist eine zur Gruppe der Kettenwirkmaschinen gehörende Maschinenbauart, die mit einem in Längsrichtung verlaufenden Kettsystem und waagerechtem Schuss arbeitet. …

### Pos. 6005

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Andere Kettengewirke als solche der Position 6001; zu dieser Position gehören Kettengewirke mit einer Breite von mehr als 30 cm, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, oder mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT. Hierher gehören auch Gewirke aus Polyethylenmonofilamenten oder aus Polyestermultifilamenten mit einem Gewicht von nicht weniger als 30 g/m2 und nicht mehr als 55 g/m2, mit einer Maschengröße von nicht weniger als 20 Maschen/cm2 und nicht mehr als 100 Maschen/cm2, die mit Alpha-Cypermethrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Lambdacyhalothrin (ISO), Permethrin (ISO) oder Pirimiphosmethyl (ISO) getränkt oder überzogen sind (Siehe Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel).Einzelheiten bezüglich der Herstellung von Kettengewirken (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmasc …

### Pos. 6005

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1796/91 der Kommission vom 25. Juni 1991 (ABl. EG Nr. L 160/40) (RV L 1796/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Kettengewirke. Die Kette besteht aus: - einem weißen Garn, das die Maschen bildet und - durchsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger. Der Schuss wird von einem weißen Garn gebildet. Die Garne (Kette und Schuss) bestehen aus synthetischen Chemiefasern, auf sie entfallen 54 % des Gesamtgewichts. Auf die durchsichtigen Streifen entfallen 46 % des Gesamtgewichts. Dieses Gewirke ist von der zum Herstellen von Schutzmatten für Gewächshäuser verwendeten Art. …

### Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6005.38.00.00.0 cover?

Code 6005.38.00.00.0 covers Other, aus synthetischen Chemiefasern, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6005.38.00.00.0?

The third-country duty rate for 6005.38.00.00.0 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6005.38.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 600538. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6005.38.00.00.0 have?

6005.38.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6005.38.00.00.0 sit in the tariff?

6005.38.00.00.0 sits in this hierarchy: 60 KNITTED OR CROCHETED FABRICS > 6005 Warp knit fabrics (including those made on galloon knitting machines), other than those of headings 6001 to 6004 > 600538 Other, of yarns of different colours. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6005.38.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6005.38.00.00.0, for example DEBTI53117/18-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6005.38.00.00.0 change?

6005.38.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/60053800000.
