# Customs tariff code 6104.23.00.00.0: Kombinationen, aus synthetischen Chemiefasern

> Customs tariff code 6104.23.00.00.0 covers Kombinationen, aus synthetischen Chemiefasern. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/61042300000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6104.23.00.00.0
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
  - 6104 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted
    - 6104.23 Of synthetic fibres
      - 6104.23.00.00.0 Kombinationen, aus synthetischen Chemiefasern

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DE3399/12-1** (DE): Kombination aus einer Jacke und einer langen Hose, sog. 2-teiliger Reiseanzug für Frauen, Größe M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 48% Polyester, 10% Polyamid (beides synthetische Chemiefasern) und 42% Baumwolle, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - aufgrund der Ausstattung des Oberteils (u. a. fehlende verengende Abschlüsse an den Ärmelenden) kein Trainingsanzug, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; die Jacke und die Hose sind in gleichem Umfang mit Applikationen aus aufgeklebten Strasssteinen und Metallplättchen verziert, - Jacke: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Reißverschluss ohne Überlappung, -- mit langen Ärmeln, -- mit zwei Eingrifftaschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, -- hinten mit einem angenähten Band aus dem gleichen Material verziert, -- ungefüttert, -- in Bahnen gearbeitet; weist eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Strickjacke der Position 6110, -- am unteren nicht verengenden Rand gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- vorne mit zwei Eingrifftaschen und hinten mit zwei Taschenattrappen ausgestattet, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, die an den Beinabschlüssen mit einem Tunnelzug zu verengen sind. "Kombination aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEF/1379/07-1** (DE): Kombination, bestehend aus einer Hemdbluse und einer langen Hose, Größe XL, siehe Foto, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 1,0 mm dicken, einfarbigen, innen leicht gerauten Gewirken aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - wegen fehlender Verengung an den Ärmelabschlüssen kein Trainingsanzug der Position 6112, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, Farbe, stofflicher Zusammensetzung und Größe; erfüllt somit die Voraussetzungen zur Einreihung als Kombination i. S. d. Anm 3 b) zu Kapitel 61, - auf den Ärmeln der Hemdbluse und auf den Hosenbeinen mit Verzierungen (Motivaufdruck, Firmenlogo), die sich auf beiden Kleidungsstücken in gleichem Umfang wiederholen, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex); ungefüttert, - Hemdbluse: über den Schritt reichend (Rückenlänge: 80 cm); mit einer doppelt gearbeiteten Kapuze mit Kordelzug; vorn mit einer bis zur Brustmitte reichenden Öffnung mit Reißverschluss; mit langen Ärmeln mit geraden Abschlüssen; am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: in der Taille abschließend mit einem elastischen Bund und Zugband; ohne Öffnung und ohne Verschluss; mit zwei eingesetzten Taschen vorn; mit knöchellangen, weiten Hosenbeinen; an den Abschlüssen gesäumt.
- **DEF/3718/06-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Kombination (Bluse und lange Hose), einer Kopf- bedeckung, einem Bekleidungszubehör (sog. Umhang) und einem Gürtel, sog. Ninja, Art. 88783, Kindergröße M (7 - 11) ~ Größe 122 - 146, siehe Foto - in Aufmachung für den Einzelverkauf, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - nach Umfang und Wert verleiht die Kombination (Bluse und lange Hose) der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - Kombination: -- aus 0,45 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, -- ohne Merkmale, die auf den Trägerkreis (Knaben oder Mädchen) hinweisen (unisex), -- Bluse: --- mit einem runden Halsausschnitt, mit Randeinfassung, --- hinten mit einer kurzen, nicht durchgehenden Öffnung, mit Verschluss aus zwei Bindebändern, die aus der Fortsetzung der Randeinfassung gebildet wurden, --- über die Taille reichend (Rückenlänge: 54 cm), --- mit langen Ärmeln, --- an den Ärmelenden und am unteren Rand durch Überwendlichnähte gesäumt, -- lange Hose: --- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, --- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Überwendlichnähte gesäumt, - Kopfbedeckung: -- in Art einer Sturmhaube gearbeitet, -- aus 0,45 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- durch Zusammennähen von Gewirkezuschnitten hergestellt, -- ohne Schirm, -- den gesamten Kopf mit Ausnahme der Augen bedeckend, -- an den Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt, - Bekleidungszubehör (sog. Umhang): -- aus einem 4,1 mm dicken, zweilagigen Flächenerzeugnis, mit einer Außenlage aus einem einfarbigen (rot) Gewirke aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern und einer Innen- lage aus einem Zellkunststoff; die Außenlage ist bedruckt und dient damit nicht nur der Verstärkung (damit keine Ware des Kapitels 39), -- weder gummielastisch noch kautschutiert, -- die Schultern bedeckend und unterhalb der Schulterblätter endend, -- mit einem leicht halsfernen, V-förmigen Ausschnitt, -- vorn mit einer über die Brust bis fast zum Schritt reichenden Verlängerung, die eine Art Brustschild vor dem Oberkörper bildet, mit einem großen Aufdruck (Drache), -- aufgrund der geringen Länge kein Umhang der Position 6102; stellt sich als Bekleidungs- zubehör der Position 6117 dar, -- an allen Rändern mit einer kontrastfarbenen Randeinfassung, - Bekleidungszubehör (Gürtel): -- in Art eines Kummerbundes gearbeitet, -- der mittlere Teil ist aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis gearbeitet, mit einer Außenlage aus einem einfarbigen, dichten Gewirke und einer Innenlage aus einem Schaumkunststoff (Meterware der Position 5903), die beiden äußeren, bandartigen Teile sind aus einem 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirke aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern gearbeitet, -- in den Abmessungen: Länge (insgesamt) 133 cm, und einer reite von etwa 7 cm, -- der mittlere Teil ist an den beiden Längsseiten mit einem kontrastfarbenen Zuschnitt eingefasst.
- **DEF/3366/05-1** (DE): Warenzusammenstellung bestehend aus einer Kombination (Hemdbluse und lange Hose), einer Kopfbedeckung (Kapuze) und zwei Zuschnitten aus Gewirken als Meterware (Maske und Gürtel), sog. Ninja Art 70050, in Erwachsenengröße, siehe Fotos, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - nach dem Umfang und nach dem Wert verleiht die Kombination (Hemdbluse und lange Hose) der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - Kombination: -- aus 0,6 mm dicken, einfarbigen (schwarzen) Gewirken aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- bestehend aus einer Hemdbluse und einer langen Hose, -- vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, -- ohne Merkmale auf den Trägerkreis (unisex), -- Hemdbluse: --- mit einem runden Halsausschnitt, mit Randeinfassung --- vorn mit einer kurzen, nicht durchgehenden Öffnung, mit Verschluss aus zwei Bindebändern, die aus der Fortsetzung der Randeinfassung gebildet wurden, --- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 76 cm), --- mit langen Ärmeln, mit elastischen, verengenden Armabschlüssen, --- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, --- den Hemden für Männer entsprechend zugeschnitten, -- lange Hose: --- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, --- mit knöchellangen Hosenbeinen, mit elastischen verengenden Beinabschlüssen, - Kopfbedeckung (Kapuze): -- aus 0,6 mm dicken, einfarbigen (schwarzen) Gewirken aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- der Kopfform angepaßt hergestellt, -- am unteren Rand mit Randeinfassung, mit Verschluss aus zwei Bindebändern, die aus der Fortsetzung der Randeinfassung gebildet wurden, -- am Kapuzenrand nicht gesäumt, - Gewirke als Meterware (Gürtel): -- aus 0,6 mm dicken, einfarbigen (schwarzen) Gewirken aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- soll als Bindegürtel verwendet werden, -- in den Abmessungen: Länge 152 cm, Breite 6,5 cm, -- nicht konfektioniert, somit kein Bekleidungszubehör der Pos. 6117, - Gewirke als Meterware (Maske): -- aus 0,6 mm dicken, einfarbigen (schwarzen) Gewirken aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- soll zum Verdecken der Mund- und Nasepartie verwendet werden, -- in den Abmessungen: Länge 102 cm, Breite 14 cm, -- nicht konfektioniert.
- **DEF/2269/05-1** (DE): Warenzusammenstellung bestehend aus einer Kombination (Hemdbluse und lange Hose), einer Kopfbedeckung (Haube), zwei Zuschnitten aus Gewirken als Meterware und einem selbstklebenden Flacherzeugnis aus Kunststoff, sog. Ninja Kostüm, Art. 70087, Größe M (Alter 7 - 10 Jahre), siehe Fotos, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - nach dem Umfang und nach dem Wert verleiht die Kombination (Hemdbluse und lange Hose) der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - Kombination: -- aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken (schwarz) aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- bestehend aus einer Hemdbluse und einer langen Hose, -- vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, -- ohne Merkmale auf den Trägerkreis (unisex), -- Hemdbluse: --- mit einem runden Halsausschnitt, --- vorn mit einer kurzen, schlitzförmigen Öffnung, mit Bindebändern zu schließen, --- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 51 cm), --- mit langen Ärmeln, --- am unteren Rand gesäumt, --- den Hemden für Männer entsprechend zugeschnitten, -- lange Hose: --- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, --- mit knöchellangen Hosenbeinen, --- an den Abschlüssen elastisch verengt, - Kopfbedeckung (Haube): -- aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken (schwarz) aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- der Kopfform angepaßt hergestellt, - Gewirke als Meterware: -- aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken (schwarz) aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- soll als Bindegürtel verwendet werden, -- in den Abmessungen: Länge 155 cm, Breite 6,5 cm, -- nicht konfektioniert, somit kein Bekleidungszubehör der Pos. 6117, - Gewirke als Meterware: -- aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken (schwarz) aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- soll z.B. zum Verdecken von Gesichtspartien verwendet werden, -- in den Abmessungen: Länge 102 cm, Breite 15 cm, -- nicht konfektioniert - selbstklebendes Flacherzeugnis (sog. Insignia), -- aus einfarbigem Kunststoff, -- ausgestanzte Phantasiezeichen (Ninja).

## Notes that govern this classification

### Pos. 6104

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …

### Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6104.23.00.00.0 cover?

Code 6104.23.00.00.0 covers Kombinationen, aus synthetischen Chemiefasern. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6104.23.00.00.0?

The third-country duty rate for 6104.23.00.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6104.23.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 610423. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6104.23.00.00.0 have?

6104.23.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6104.23.00.00.0 sit in the tariff?

6104.23.00.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6104 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted > 610423 Of synthetic fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6104.23.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6104.23.00.00.0, for example DE3399/12-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6104.23.00.00.0 change?

6104.23.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/61042300000.
