# Customs tariff code 6110.20.91: Men's or boys'

> Customs tariff code 6110.20.91 covers Men's or boys'. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/61102091
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6110.20.91
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
  - 6110 Jerseys, pullovers, cardigans, waistcoats and similar articles, knitted or crocheted
    - 6110.20 Of cotton
      - 6110.20.91 Men's or boys'

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI58868/24-2** (DE): Pulloverähnliches Kleidungsstück und lange Hose, sog. 2-teiliges Feinstrickset für Babys / Kleinkinder, Order Nr. 974906-6546, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in Größe 80 veranschaulicht, - als zweiteilige Zusammenstellung, laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Pulloverähnliches Kleidungsstück: -- aus verschiedenen ca. 1,8 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- über die Taille reichend, -- vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links auf rechts (Knaben- kleidung), u. a. somit kein Unterziehpulli und auch keine Ware der Position 6109, -- mit einem runden Halsausschnitt mit einer angesetzten Randeinfassung, -- mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit verengenden Bündchen, -- am unteren Rand mit einem verengenden Bund, -- ist nicht für Kleinkinder mit einer Größe von bis zu 86 cm bestimmt, somit keine Ware der Position 6111. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Knaben"
- **DEBTI3937/23-1** (DE): Pullover, sog. Pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 75 % Baumwolle und 25 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli und kein pulloverähn- liches Kleidungsstück, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 80 cm), - mit einem Umlegekragen, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, dessen Randeinfassung vorn von links über rechts überlappt (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 5 cm langen Seitenschlitzen versehen. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Männer"
- **DEBTI41343/22-1** (DE): Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Langarmshirt, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Baumwolle und 10 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), - mit einem ca. 6 cm hohen Kragen (deshalb keine Kleidung der Positionen 6105 und 6109), - vorn mit einer teilweisen, etwa von der Brustmitte bis in die Kragenspitzen reichenden Öffnung mit Reißverschluss (u. a. deshalb kein Unterziehpulli); am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorne rechts etwa in Brusthöhe mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Männer"
- **DEBTI1448/22-1** (DE): Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Langarmshirt, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Baumwolle und 10 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einem ca. 6 cm hohen Kragen (deshalb keine Kleidung der Positionen 6105 und 6109), - vorn mit einer teilweisen, etwa von der Brustmitte bis in die Kragenspitzen reichenden Öffnung mit Reißverschluss (u. a. deshalb kein Unterziehpulli); am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn etwa in Brusthöhe mit einem gewebten Band und am linken Ärmel mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Männer"
- **DEBTI35121/21-1** (DE): Weste, sog. Männerweste, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,0 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle, 38 % Polyester und 2 % Spandex (beides synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Knopfverschluss von links über rechts (Männer- kleidung), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand gesäumt. "Weste, aus Gewirken, aus Baumwolle, für Männer"
- **DEBTI21785/19-1** (DE): Pullover, sog. Kk-Sweatshirt Junge, Art. 23969-04, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in Größe 86/92 veranschaulicht, - laut Antrag in einem Polybeutel mit Fotoeinleger verpackt, - aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 40 cm), - mit einer angesetzten Kapuze mit Kordelzug (u. a. somit kein Unterziehpulli), deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Knabenkleidung), - auf der Vorderseite mit einem Aufdruck und drei angenähten, stilisierten Blüten verziert, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Knaben"
- **DEBTI35585/18-1** (DE): Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Langarm-Shirt mit Kragen, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem locker fallenden Rollkragen mit Tunnelzug, vorn mit einer Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung); somit keine Ware der Position 6109 und kein Unterziehpulli, - ohne Öffnung und Verschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Männer"
- **DE13044/15-1** (DE): Pullover, sog. Mädchen Sweatshirt, Art. TKI250620151212, Größe 146/152 (M), Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,7 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm), - mit einem hohen und weiten Kragen, mit einer Überlappung von links auf rechts (Knabenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, leicht verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Knaben"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 20: 1. Ärmelloses Kleidungsstück mit rundem Halsausschnitt, dazu bestimmt, den Oberkörper zu bedecken, knapp an die Taille reichend. Dieses pulloverähnliche Kleidungsstück besteht ganz aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle). Es hat am Halsausschnitt, an den Armausschnitten und am unteren Rand angenähte Wirkbündchen (100 % Baumwolle) von gleicher Farbe, aber von anderer Gewirke-(Gestricke-)Struktur. Dieses Kleidungsstück ist Teil einer Warenzusammenstellung, deren anderer Bestandteil eine kurze Hose (Shorts) von gleicher Farbe und gleichem Flächenerzeugnis, aber ohne Wirkbündchen ist. Anwendung der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61 und der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis 6104 62/1. 2. …

### Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

### Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

### Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

## Subdivisions of this code

- 6110.20.91.00.0 andere, für Männer oder Knaben

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6110.20.91 cover?

Code 6110.20.91 covers Men's or boys'. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6110.20.91?

The third-country duty rate for 6110.20.91 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6110.20.91?

The first six digits form the HS code: 611020. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6110.20.91 have?

6110.20.91 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6110.20.91 sit in the tariff?

6110.20.91 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6110 Jerseys, pullovers, cardigans, waistcoats and similar articles, knitted or crocheted > 611020 Of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6110.20.91?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6110.20.91, for example DEBTI58868/24-2. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6110.20.91 change?

6110.20.91 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/61102091.
