# Customs tariff code 6110.30.99.00.0: Women's or girls', andere, für Frauen oder Mädchen

> Customs tariff code 6110.30.99.00.0 covers Women's or girls', andere, für Frauen oder Mädchen. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/61103099000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6110.30.99.00.0
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
  - 6110 Jerseys, pullovers, cardigans, waistcoats and similar articles, knitted or crocheted
    - 6110.30 Of man-made fibres
      - 6110.30.99 Women's or girls'
        - 6110.30.99.00.0 Women's or girls', andere, für Frauen oder Mädchen

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI27817/25-1** (DE): Weste und Trinkflaschen, Größe S/M, Foto siehe Anlage, - dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Weste und zwei Trinkflaschen, - getrennte Einreihung der Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; somit keine Warenzusammen- stellung im Sinne der AV 3 b), - Weste: -- aus verschiedenen, unterschiedlich strukturierten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthe- tischen Chemiefasern, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 43 cm), -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung; mit zwei längenverstellbaren Gewebebändern mit Klick- verschlüssen aus Kunststoff zu verschließen, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- ärmellos, mit weiten Armausschnitten, -- vorn und hinten mit verschiedenen, aufgesetzten, offenen Taschen und zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, -- mit verschiedenen, teilweise mit reflektierenden Streifen bedruckten Gewebeschlaufen ausge- stattet, -- an allen Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst, -- stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich. "Weste, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Frauen"
- **DEBTI17316/25-1** (DE): Pullover, Größe 34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2,8 mm dicken, strukturierten Gestricken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; u. a. aufgrund der Dicke kein Unterziehpulli und auch keine Ware der Position 6109, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 46 cm), - mit sehr kurzen Ärmeln, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit aufgenähten "Blüten" aus Gewebezuschnitten verziert, - am unteren Rand mit einem verengenden, gerippt gewirkten Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
- **DEBTI12657/25-1** (DE): Pullover, Größe 34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus bis zu ca. 2,9 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Acryl (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 55 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen, an den Enden trompetenförmig gearbeiteten Ärmeln, - an den Ärmelenden und am unteren Rand abgepasst gewirkt. "Pullover, aus Gewirken, aus Chemiefasern, kein Unterziehpulli, für Frauen"
- **DEBTI12457/25-1** (DE): Strickjacke, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 3,2 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reiß- verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex); somit keine Männerkleidung, - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbeitet) eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6102. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Frauen"
- **DEBTI10210/25-1** (DE): Pullover, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 94 % Polyester und 6 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62,5 cm), - mit einem runden, halsnahen Ausschnitt, mit einer kontrastfarbenen, gerippt gewirkten Blende (somit kein Unterziehpulli), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen, enganliegenden Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, kontrastfarbenen, gerippt gewirkten Bündchen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (Vorderseite) bzw. mit einem einge- setzten, kontrastfarbenen, gerippt gewirkten Bund (Rückseite) leicht verengt (somit keine Ware der Position 6109). "Pullover, aus Gewirken, aus Chemiefasern, kein Unterziehpulli, für Frauen"
- **DEBTI5635/25-1** (DE): Strickjackenähnliches Kleidungsstück, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2,9 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis zum Kapuzenrand reichenden Reißver- schluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit doppelt gearbeiteten, angesetzten, verengenden Bündchen, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - im Brustbereich mit einem aufgestickten Motiv verziert, - am unteren Rand mit einem doppelt gearbeiteten, angesetzten, nicht verengenden Bund, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbei- tet) eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6102. "Strickjackenähnliches Kleidungsstück aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Frauen"
- **DEBTI57778/24-1** (DE): Weste, Größe 52/54, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - im Bereich des Rückens, der Seiten und der Schultern aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken, - mit zwei mehrlagig gearbeiteten und abgesteppten Vorderteilen; jeweils mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus einfarbigen Geweben, einer Zwischen- und Innenlage aus Vliesstoffen sowie einer weiteren Zwischenlage aus Wattierungsstoffen; zusätzlich mehrlagig gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 74,5 cm), - mit einem gefütterten Stehkragen aus den o. g. Geweben, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag Chemiefasern, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - ärmellos; an den Armausschnitten mit schmalen Gewirkestreifen eingefasst, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren, hinteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten Bund, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Weste aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Frauen"
- **DEBTI57598/24-1** (DE): Weste, Größe 52/54, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einem Rückenteil, einem Kragen und einem Bund aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen Gewirken, - mit zwei mehrlagig gearbeiteten und abgesteppten Vorderteilen; jeweils mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus einfarbigen Geweben, einer Zwischen- und Innenlage aus Vliesstoffen sowie einer weiteren Zwischenlage aus Wattierungsstoffen; zusätzlich mit den o. g. Gewirken gefüttert, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag Chemiefasern, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - ärmellos; an den Armausschnitten mit schmalen Gewebestreifen eingefasst, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten Bund, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6211. "Weste aus Gewirken, aus Chemiefasern, für Frauen"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 30: 1. Kleidungsstück für Fußballtorwarte aus Jersey (100 % Polyester), über die Taille reichend, mit langen Raglanärmeln und mit engem Halsausschnitt ohne Öffnung. Das Kleidungsstück ist mit geringfügig schützenden Ellenbogenpolstern versehen, die auf die Ärmel aufgenäht sind und weist einen Rippenbund am Ärmelende auf. Der untere Rand des Kleidungsstücks ist gesäumt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.1) 2. Gewirktes Kleidungsstück mit kurzen Ärmeln für Frauen (100% Acryl), mit einem Roll­kragen und ohne Öffnung. Es weist in jeder Richtung durchschnittlich mehr als 10 Maschen je linearem Zentimeter auf. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Langärmeliges Kleidungsstück für Männer (76% Polyesterfasern und 24% Baumwolle), den oberen Teil des Körpers bedeckend, ungefüttert und ohne gerippten Bund am unteren Rand. …

### Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

### Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

### Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6110.30.99.00.0 cover?

Code 6110.30.99.00.0 covers Women's or girls', andere, für Frauen oder Mädchen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6110.30.99.00.0?

The third-country duty rate for 6110.30.99.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6110.30.99.00.0?

The first six digits form the HS code: 611030. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6110.30.99.00.0 have?

6110.30.99.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6110.30.99.00.0 sit in the tariff?

6110.30.99.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6110 Jerseys, pullovers, cardigans, waistcoats and similar articles, knitted or crocheted > 611030 Of man-made fibres > 61103099 Women's or girls'. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6110.30.99.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6110.30.99.00.0, for example DEBTI27817/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6110.30.99.00.0 change?

6110.30.99.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/61103099000.
