# Customs tariff code 6114.30.00.00.0: Of man-made fibres, aus Chemiefasern

> Customs tariff code 6114.30.00.00.0 covers Of man-made fibres, aus Chemiefasern. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/61143000000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6114.30.00.00.0
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
  - 6114 Other garments, knitted or crocheted
    - 6114.30 Of man-made fibres
      - 6114.30.00.00.0 Of man-made fibres, aus Chemiefasern

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI39647/25-1** (DE): Bustier, Größe XS, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 3 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Untersuchungsergebnis ca. 90 % synthe- tischen Chemiefasern und ca. 10 % metallisierten Garnen (metallisierte Streifen aus synthetischer Spinnmasse), - durchgehend gefüttert, - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 28 cm), - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - an den Seiten mit eingearbeiteten, schmalen, biegsamen Stäbchen aus Kunststoff ausgestattet, - mit zwei schmalen, längenverstellbaren, abnehmbaren Spaghettiträgern; mit jeweils drei aufge- zogenen Perlen aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - innen am oberen Rand mit einem sog. Haftband versehen, - im Rückenteil mit einem für Bikinioberteile typischen Hakenverschluss, - an allen Rändern gesäumt, - stellt als einzelnes Oberteil ohne ein Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers keinen Badeanzug der Position 6112 dar, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren, somit keine Ware der Position 6212. "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
- **DEBTI45181/25-1** (DE): Bustier, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen unterschiedlich strukturierten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyester, 10 % Polyamid und 10 % Elasthan (alles synthetische Chemiefasern); im Brustbereich doppelt gearbeitet, - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 31 cm), - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - mit herausnehmbaren Polstern ausgestattet, - mit längenverstellbaren, gewebten Trägern; im Rückenteil in der Art eines Ringershirts gearbeitet, - am unteren Rand mit einem ca. 4 cm breiten, doppelt gearbeiteten Bund; hinten mit einer Öff- nung mit einem Verschluss in Art eines Haken- und Ösenverschlusses, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
- **DEBTI43731/25-1** (DE): Bustier, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 ,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken; im Bereich des Vorderteils doppelt gearbeitet, - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 30 cm), - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - mit herausnehmbaren Polstern ausgestattet, - mit Schulterträgern; im Rückenteil in der Art eines Ringershirts gearbeitet und mit einer Aus- sparung versehen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Rückenbereich sowie im Bereich der Seitenteile mit angenähten, "Taschen" bildenden Be- sätzen aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken, - alle Gewirke bestehen laut Antrag aus synthetischen Chemiefasern, - am unteren Rand mit einem angesetzten, ca. 3 cm breiten, elastischen Bund, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
- **DEBTI13077/25-1** (DE): Bustier, Größe 36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 65 % Polyamid und 35 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 37 cm), - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - vorn zusätzlich mit einfarbigen Gewirken unterlegt; mit herausnehmbaren Polstern ausgestattet, - mit Schulterträgern, - ohne Öffnung oder Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6212. "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
- **DEBTI50750/24-1** (DE): Bustier, Größe XS, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthe- tische Chemiefasern); im Büstenbereich mit doppelt gearbeiteten, einfarbigen Gewirken unter- legt, - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 28 cm), - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - an den Seiten mit eingearbeiteten, schmalen, biegsamen Stäbchen aus Kunststoff ausgestattet, - mit zwei schmalen, längenverstellbaren, abnehmbaren Spaghettiträgern; mit jeweils drei aufge- zogenen Kugeln verziert, - innen am oberen Rand mit einem sog. Haftband versehen, - im Rückenteil mit einem für Bikinioberteile typischen Hakenverschluss, - an allen Rändern gesäumt, - stellt als einzelnes Oberteil ohne ein Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers keinen Badeanzug der Position 6112 dar, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren, somit keine Ware der Position 6212. "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
- **DEBTI34951/24-1** (DE): Oberteil, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - den oberen Teil des Oberkörpers bedeckend; oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: ca. 36 cm), somit u. a. keine Ware der Position 6109 oder der Position 6110, - mit ca. 2,5 cm breiten Schulterträgern, - ohne Öffnung oder Verschluss, - am unteren Rand mit einem verengenden, elastischen Abschluss. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"
- **DEBTI34970/24-1** (DE): Oberteil, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - den oberen Teil des Oberkörpers bedeckend; oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: ca. 37 cm), somit u. a. keine Ware der Position 6109 oder der Position 6110, - mit ca. 2,5 cm breiten Schulterträgern, - ohne Öffnung oder Verschluss, - am unteren Rand mit einem verengenden, elastischen Abschluss. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"
- **DEBTI21303/24-1** (DE): Bustier, sog. Bustier Struktur Spitze, Art.-Nr. 346788, Größe M (40/42), Foto siehe Anlage, - vorn zweilagig gearbeitet, aus bis zu ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten bzw. glatten Gewirken aus laut Antrag 92 % Polyamid und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 34 cm), - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - mit eingelegten Polstern, - mit Schulterträgern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - entlang der oberen Ränder mit einer ca. 2 cm breiten, angenähten Borte aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze), deren Verlängerung die Träger bilden, - mit einem abgepasst gewirkten, doppelt gearbeiteten, ca. 5 cm breiten, elastischen unteren Rand, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6114

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht speziell erfasst ist. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Schürzen, Arbeitsanzüge (Overalls), Arbeitskittel und andere Schutzkleidung, wie sie von Mechanikern, Fabrikarbeitern, Chirurgen usw. getragen wird. 2) Soutanen, Messgewänder, Chorhemden, Chorröcke und andere Kleidung für kirchliche Zwecke. 3) Talare und Roben für Rechtsanwälte, Amtspersonen, Hochschullehrer und andere Kleidung der gleichen Art. 4) Spezialkleidung für Flieger usw. (z. B. elektrisch heizbare Kombinationen für Flieger). 5) Spezialkleidung, ungeachtet dessen, ob mit oder ohne geringfügig schützende Elemente, wie Polster im Ellenbogen-, Knie- oder Leistenbereich, die für bestimmte Sportarten, Tanzen oder Gymnastik bestimmt ist (z.B. …

### Pos. 6114

Zu Unterposition 6114 30: 1. Leichtes gewirktes trägerloses Kleidungsstück (90 % Polyamid, 10 % Elasthan) für Frauen oder Mädchen, dazu bestimmt den oberen Teil des Körpers zu bedecken und knapp unter die Büste reichend; das Kleidungsstück lässt die Schultern frei. Die Ware kann unmittelbar auf der Haut als Oberkleidung oder als Unterkleidung getragen werden; sie ist mit elastischen Streifen von annähernd 30 mm Breite am unteren Rand des Kleidungsstücks und von annähernd 15 mm Breite am oberen Rand ausgestattet, die bewirken, dass das Kleidungsstück eng an der Brust anliegt. Das Kleidungsstück hat keine körperstützende Funktion. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 2. Kurzärmeliges gewirktes Kleidungsstück für Frauen (68% Polyesterfasern und 32% Baumwolle), ohne Öffnung. Es ist unterhalb der Brust mit Rüschen verziert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 6114

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück (Oberteil) aus Gewirken oder Gestricken (55 % künstliche Chemiefasern, 45 % Baumwolle), unmittelbar auf der Haut zu tragen, deutlich oberhalb der Taille endend, die Brust und die obere Rückenpartie bedeckend, ohne Ärmel, mit einem vorn tief ausgeschnittenen Halsausschnitt. Das Kleidungsstück hat am unteren Rand ein elastisches Band (2,5 cm breit). (siehe Foto 431 A 3)). Unterposition 6114 3000 b) Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis (Unterposition 6108 22 00, siehe Erl. KN Pos. 6108 (EE), Foto 431 B). …

### Pos. 6114

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Body (body stockings), leichtes Kleidungsstück für Frauen, aus Gewirke (46 % Baumwolle, 46 % Polyester, 8 % Lycra), mit einem Blumenmuster bedruckt, mit langen Ärmeln, den Rumpf aber nicht die Beine bedeckend, mit Druckknopfverschluss im Schritt, mit einem Halsausschnitt mit geringer Vertiefung auf der Vorderseite und mit einem tiefem Rückenausschnitt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Kleidung aus Gewirken in die Unterposition 6114 einzureihen sind (HSC/8, Dok. 37100 G/6, 36865). …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6114.30.00.00.0 cover?

Code 6114.30.00.00.0 covers Of man-made fibres, aus Chemiefasern. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6114.30.00.00.0?

The third-country duty rate for 6114.30.00.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6114.30.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 611430. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6114.30.00.00.0 have?

6114.30.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6114.30.00.00.0 sit in the tariff?

6114.30.00.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6114 Other garments, knitted or crocheted > 611430 Of man-made fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6114.30.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6114.30.00.00.0, for example DEBTI39647/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6114.30.00.00.0 change?

6114.30.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/61143000000.
