# Customs tariff code 6204.62.39: Of cotton, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere

> Customs tariff code 6204.62.39 covers Of cotton, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62046239
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6204.62.39
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  - 6204 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear)
    - 6204.62 Of cotton
      - 6204.62.39 Of cotton, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI48202/24-1** (DE): Kampfsportkleidung, sog. Kampfsportkombination, Größe 160, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke und einer langen Hose; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht zusammen in eine (Unter-)Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- im Bereich der Knie doppelt gearbeitet, -- auf dem linken Bein mit einer aufgestickten Verzierung versehen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
- **DEBTI48193/24-1** (DE): Kampfsportkleidung, sog. Kampfsportkombination, Größe 150, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke, einer langen Hose und einem Bindegürtel, gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht zusammen in eine (Unter-)Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Poly- ester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elastisch verengten Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- im Bereich der Knie doppelt gearbeitet, -- auf dem linken Bein mit einem aufgenähten Emblem verziert, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
- **DEBTI22236/24-1** (DE): Lange Hose, Größe 195, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern), vorn im Bereich der Hosenbeine teilweise doppelt gearbeitet und versteppt, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit Tunnelzug, die Enden der Tunnelzugbänder werden vorn durch zwei Gürtelschlaufen geführt und gebunden, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit Erweiterung im Schritt, - auf dem linken Bein mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - mit knapp knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen innenseitig mit einem Gewebe- streifen verstärkt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
- **DEBTI20002/24-2** (DE): Kampfsportkleidung, sog. Karateanzug Kata WKF, 12 oz, Art.-Nrn. 1141 und 1142 (Weiß mit roten bzw. blauen Schulterstreifen), Größe 170, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Oberteil (andere Kleidung) und einer langen Hose; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, u. a. da die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind (Hauptgewebe und Bindebänder), - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse des Oberteils kein Trainingsanzug, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aus ca. dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit Tunnelzug, die Enden der Tunnelzugbänder werden vorn durch zwei Gürtelschlaufen geführt und gebunden, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit Erweiterung im Schritt, -- auf dem rechten Hosenbein mit einer kleinflächigen Verzierung versehen, -- mit knapp knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen innenseitig mit einem Gewebe- streifen verstärkt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
- **DEBTI15821/24-2** (DE): Hemdbluse und lange Hose, sog. Pyjama für Mädchen besteht aus: Hose + Hemd, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, u. a. da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - keine Kombination, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten Taillenbund mit einem eingezogenen, elas- tischen Band, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, mit Paspeln verstärkten Bündchen, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
- **DEBTI15825/24-2** (DE): Hemd und lange Hose, sog. Pyjama für Jungs besteht aus: Hose + Hemd, Größe 146/152, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, u. a. da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - keine Kombination, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit einem eingezogenen, elas- tischen Band und einem Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, mit Paspeln verstärkten Bündchen, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
- **DEBTI47474/23-1** (DE): Lange Hose, sog. schwarze Taekwondo Hose, Größe 170, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 55 % Baumwolle und 45 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, elastisch verengten Taillenbund mit Kordelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - auf einem Hosenbein mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"
- **DEBTI42892/21-2** (DE): Kampfsportkombination, Größe 110, Foto siehe Anlage, - dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke, einer langen Hose und einem Bindegürtel; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht zusam- men in eine (Unter-)Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 52 % Baumwolle und 48 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elatischen Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- im Bereich der Knie doppelt gearbeitet, -- auf dem linken Bein mit einem aufgenähten Emblem verziert, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6204

Zu Unterposition 6204 62: 1. Lange Hose für Frauen („Shalwar“), aus Baumwollgewebe, von grüner Farbe. Diese Hose ist ein Teil einer als „Salwar Kameez“ bezeichneten Tracht für Frauen, die des Weiteren aus einer Bluse und einem Schal besteht (beide von grüner und gelber Färbung), die getrennt in die Unterpositionen 6206.30 und 6214.90 einzureihen sind. Die drei Teile werden zusammen gestellt und sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avise 6206.30/1 und 6214.90/2.

### Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

### Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

## Subdivisions of this code

- 6204.62.39.10 Hand-printed by the "batik" method
- 6204.62.39.90 Other

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6204.62.39 cover?

Code 6204.62.39 covers Of cotton, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6204.62.39?

The third-country duty rate for 6204.62.39 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6204.62.39?

The first six digits form the HS code: 620462. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6204.62.39 have?

6204.62.39 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6204.62.39 sit in the tariff?

6204.62.39 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6204 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear) > 620462 Of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6204.62.39?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6204.62.39, for example DEBTI48202/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6204.62.39 change?

6204.62.39 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62046239.
