# Customs tariff code 6211.32.90.00.0: Other, andere

> Customs tariff code 6211.32.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62113290000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6211.32.90.00.0
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  - 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments
    - 6211.32 Of cotton
      - 6211.32.90 Other
        - 6211.32.90.00.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI57266/24-1** (DE): Kleidung, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 87 cm); somit keine Ware der Position 6205, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männer- kleidung); somit keine Frauenkleidung und kein Kleid, - mit kurzen Ärmeln, - im Brustbereich mit einer Stickerei und auf der Rückseite mit großflächigen Aufdrucken verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Knaben, aus Baumwolle, andere als in den Unterpo- sitionen (KN) 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"
- **DE26362/15-1** (DE): Kleidung, sog. Jacke, Art. Nr. S1164200, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - hinten über den halben Oberschenkel hinausreichend, in zwei Zipfeln endend (Rückenlänge: ca. 98 cm), somit kein anorak- oder windjackenähnliches Kleidungsstück und auch keine Jacke; vorn gerade und kürzer gearbeitet, nicht bis zum halben Oberschenkel reichend, somit kein Mantel, - mit einem angesetzten, gerippt gewirkten Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit einem Riegel mit Druckknöpfen zu verengen, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Patte und Druckknopfverschluss unterhalb der Taille, - in der Taille und am unteren Rand mit verengenden Tunnelzügen ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 61. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"
- **DE627/14-1** (DE): Weste, sog. Herrenweste Samt/Polyester, Größe 50, Foto siehe Anlage, - vorn aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis, mit einer (charakterbestimmenden) Außenseite aus einer Stickerei der Position 5810, mit einem Stickgrund aus mit Scherstaub beflockten Gewirken und einer Innenseite aus buntgewirkten Gewirken; hinten aus einem einfarbigen Gewebe; alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), vorn ca. 7 cm länger gearbeitet, - mit einem schmalen Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - ärmellos, - vorn mit einer eingesetzten Brusttasche und zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - hinten im Bereich der Taille mit einem Riegel zu verengen, - am unteren Rand gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Weste), aus Stickereien und Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
- **DE17487/13-1** (DE): Oberteil und lange Hose, sog. TKD Anzug Kukkiwon, schwarzes Rever 339022, in den Größen 150 - 210, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: -- als zweiteilige Zusammenstellung gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, -- aus etwa 0,4 mm dicken, verschiedenen einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- Oberteil mit einer kontrastfarbenen (schwarzen) Randeinfassung an der Öffnung; keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 62, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, -- aufgrund der Ausstattung des Oberteils (u. a. fehlende verengende Abschlüsse an den Ärmelenden) auch kein Trainingsanzug, -- getrennte Einreihung beider Bestandteile der Zusammenstellung, da das Oberteil und die Hose weder eine Kombination noch einen Trainingsanzug bilden und somit nicht zusammen in eine Position eingereiht werden dürfen, -- Oberteil, sog. Jacke (andere Kleidung), in Größe 160 (Erwachsenengröße): --- über den Schritt reichend (Rückenlänge: etwa 78 cm), --- mit einem halsfernen, V-förmigen Ausschnitt mit einer etwa 4 cm breiten, festen, mehrfach versteppten, kontrastfarbenen Randeinfassung, die von links auf rechts überlappt (Männerkleidung), --- ohne Öffnung und ohne Verschluss, u. a. somit keine Jacke der Pos. 6203 und auch kein Hemd der Position 6205, --- mit langen, weiten Ärmeln ohne verengende Abschlüsse, --- vorn unterhalb der Überlappung am Ausschnitt mit einem aufgenähten Etikett, im Bereich des linken Oberarms mit einem aufgesticktem Motiv, --- mit etwa bis zur Taille hoch reichenden Seitenschlitzen; hinten mit jeweils einem angenähten Band, --- vorn am unteren Rand mit einer keilförmigen Aussparung, --- u. a. aufgrund des Verwendungszwecks (Taekwondo-Kampfsport) keine Arbeitskleidung. "Andere Kleidung (Schlupfjacke) für Männer, aus Geweben, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, kein Trainingsanzug"
- **DE14939/13-1** (DE): Oberteil, lange Hose und Bindegürtel, sog. TKD Anzug Kukkiwon, Art. weiß 339021, in den Größen 120 bis 210, Fotos siehe Anlage, - als dreiteilige Zusammenstellung gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - Oberteil und Hose bestehen aus den gleichen, etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen (weißen) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - die Hose und das Oberteil sind vorn mit einem aufgenähten Etikett, der linke Ärmel mit einem Stickereimotiv verziert; keine der Verzierungen wiederholt sich auf dem jeweils anderen Teil; somit bilden das Oberteil und die Hose keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 62, - aufgrund der Ausstattung des Oberteils (u. a. fehlende verengende Abschlüsse an den Ärmelenden) auch kein Trainingsanzug, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da das Oberteil und die Hose weder eine Kombination noch einen Trainingsanzug bilden und somit nicht zusammen in eine Position eingereiht werden dürfen, - Oberteil, sog. Jacke (andere Kleidung), in Größe 160 (Erwachsenengröße): -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: etwa 78 cm), -- mit einem halsfernen, V-förmigen Ausschnitt mit einer etwa 4 cm breiten, festen, mehrfach versteppten Randeinfassung, die von links auf rechts überlappt (Männerkleidung), -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, u. a. somit keine Jacke der Pos. 6203 und auch kein Hemd der Position 6205, -- mit langen, weiten Ärmeln ohne verengende Abschlüsse, -- vorn unterhalb der Überlappung am Ausschnitt mit einem aufgenähten Etikett, im Bereich des linken Oberarms mit einem aufgesticktem Motiv, -- mit etwa bis zur Taille hoch reichenden Seitenschlitzen; hinten mit jeweils einem angenähten Band, -- vorn am unteren Rand mit einer keilförmigen Aussparung, -- u. a. aufgrund des Verwendungszwecks (Taekwondo-Kampfsport) keine Arbeitskleidung. "Andere Kleidung (Schlupfjacke) für Männer, aus Geweben, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, kein Trainingsanzug"
- **DE16894/16-1** (DE): Oberteil und lange Hose, sog. Karate Anzug, Art. 1116, Größe 3/170 (~ M/L), Foto siehe Anlage, - Oberteil und lange Hose sind in einem Polybeutel verpackt, - zweiteilige Zusammenstellung; weder eine Kombination noch ein Trainingsanzug, da das Oberteil über den halben Oberschenkel hinausreicht und somit kein Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers darstellt, - Oberteil und Hose aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen (weiß) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - Oberteil: -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 95 cm), somit keine Jacke, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit einem ca. 4,5 cm breiten, mehrfach versteppten Gewebezuschnitt eingefasst ist, -- mit einer Verschlussvorrichtung in Form von zwei kurzen Bindebändern, die eine Überlappung von links über rechts bewirken (Männerkleidung), -- mit langen Ärmeln, -- auf der Randeinfassung des linken Vorderteils mit aufgenähten Etiketten mit eingewebten Logos sowie in Höhe der Brust mit aufgesticktem Firmenlogo, -- am unteren Rand gesäumt und mit ca. 33 cm hoch reichenden Seitenschlitzen ausgestattet, -- u. a. aufgrund des Verwendungszwecks (Karate) kein Mantel und keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"
- **DE15232/13-1** (DE): Weste, sog. Damenbluse, Artikel WS4138040, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus etwa 0,7 mm dicken, bunt bedruckten Geweben aus laut Antrag 98% Baumwolle und 2% Elasthan (Elastomergarne; synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: etwa 76 cm), zu den Seiten hin kürzer gearbeitet, - mit einem halsnahen Ausschnitt mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - ärmellos (somit kein Hemd), - mit Schultersattel, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen, - im Vorder- und Rückenteil mit langen Abnähern, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
- **DE6627/12-1** (DE): Zusammenstellung aus einem Oberteil und einer langen Hose, sog. Karate Anzug, Artikel 73604, Größe 140, Foto siehe Anlage, - gemeinsam zur Befriedigung eines speziellen Bedarf in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - Oberteil und Hose aus etwa 0,5 mm dicken, einfarbigen (weißen) Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - getrennte Einreihung von Oberteil und Hose, da das Oberteil (über den halben Oberschenkel hinaus reichend, somit kein Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers) und die Hose weder eine Kombination noch einen Trainingsanzug bilden und somit nicht zusammen in eine Position eingereiht werden dürfen, - Oberteil: -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: etwa 69 cm), somit keine Jacke, -- weit geschnitten, -- mit langen Ärmeln ohne verengende Abschlüsse, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung; mit seitlich und vorne angebrachten Bindebändern, durch die das Kleidungsstück mit von links über rechts überlappenden Vorderteilen geschlossen werden kann (Knabenkleidung); entlang der Öffnung durch eine etwa 5 cm breite, feste, mehrfach versteppte Randeinfassung verstärkt, -- auf der Randeinfassung des linken Vorderteils mit einem aufgenähten Etikett mit Logos und Schriftzeichen, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit etwa 17 cm hoch reichenden Seitenschlitzen ausgestattet, -- u. a. aufgrund des Verwendungszwecks (Karate) kein Mantel und keine Arbeitskleidung. "Kleidung (Oberteil eines Karateanzugs) aus Geweben, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, für Knaben, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung und kein Trainingsanzug"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

### Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6211.32.90.00.0 cover?

Code 6211.32.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6211.32.90.00.0?

The third-country duty rate for 6211.32.90.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6211.32.90.00.0?

The first six digits form the HS code: 621132. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6211.32.90.00.0 have?

6211.32.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6211.32.90.00.0 sit in the tariff?

6211.32.90.00.0 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments > 621132 Of cotton > 62113290 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6211.32.90.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6211.32.90.00.0, for example DEBTI57266/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6211.32.90.00.0 change?

6211.32.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62113290000.
