# Customs tariff code 6211.42.10: Aprons, overalls, smock-overalls and other industrial and occupational clothing…

> Customs tariff code 6211.42.10 covers Aprons, overalls, smock-overalls and other industrial and occupational clothing (whether or not also suitable for domestic use). The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62114210
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6211.42.10
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  - 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments
    - 6211.42 Of cotton
      - 6211.42.10 Aprons, overalls, smock-overalls and other industrial and occupational clothing (whether or not also suitable for domestic use)

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI39880/23-1** (DE): Schürze, sog. Küchenschürze, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von ca. 85,5 cm x 70,5 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - als Latzschürze gearbeitet; bis über den halben Oberschenkel reichend und den vorderen Bereich des Körpers bedeckend, - mit einem Nackenträger und zwei Bindebändern in der Taille, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DE25219/15-1** (DE): Schürze, sog. Vorbinder denim e.s.fusion, Herren, stonewashed, Art. 855470x, Größe S/M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - als Halbschürze gearbeitet; mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 85 cm x 55 cm, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex, somit nicht für Männer), - den vorderen Bereich des Unterkörpers bedeckend, von der Taille bis über den halben Oberschenkel reichend, - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und ca. 4 cm breiten Bindebändern, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - dazu bestimmt, zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Berufs- und Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DE25195/15-1** (DE): Schürze, sog. Bistroschürze denim e.s.fusion, Herren, black, Art. 854180x, Größe S/M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 68 % Baumwolle, 30 % Polyester und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) - als Halbschürze gearbeitet; mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 85 cm x 79 cm, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex, somit nicht für Männer), - den vorderen Bereich des Unterkörpers bedeckend, von der Taille bis über die Knie reichend, - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und ca. 4 cm breiten Bindebändern, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - dazu bestimmt, zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Berufs- und Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DE25227/15-1** (DE): Schürze, sog. Latzschürze stripe e.s.fusion, Damen, blue/white, Art. 855960x, Größe XS/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - als Latzschürze gearbeitet; mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 108 cm x 90 cm, - mit Brustabnähern, daher erkennbar Frauenkleidung, - den vorderen Bereich des Körpers bedeckend, - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und ca. 3 cm breiten Bindebändern, die im Nacken einen längenverstellbaren Träger ausbilden, - unterhalb der Taille mit zwei, sich mittig überlappenden, schräg zugeschnittenen Vorderteilen, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - dazu bestimmt, zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Berufs- und Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DE25210/15-1** (DE): Schürze, sog. Vorbinder denim e.s.fusion, Damen, stonewashed, Art. 855440x, Größe XS/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - als Halbschürze mit zwei sich mittig überlappenden, schräg zugeschnittenen Vorderteilen gearbeitet; mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 110 cm x 49 cm, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - den vorderen Bereich des Unterkörpers bedeckend, von der Taille bis über den halben Oberschenkel reichend, - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und ca. 4 cm breiten Bindebändern, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an einem der überlappendenden Vorderteile mit einer kontrastfarbenen, gemusterten Paspel, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - dazu bestimmt, zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Berufs- und Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DE25222/15-1** (DE): Schürze, sog. Latzschürze-Herren, e.s.fusion, stonewashed, Art. 855970x, Größe S/M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - als Latzschürze gearbeitet; mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 102 cm x 98 cm, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex, somit nicht für Männer), - den vorderen Bereich des Körpers bedeckend, - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und ca. 3 cm breiten Bindebändern, die im Nacken einen längenverstellbaren Träger ausbilden, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - dazu bestimmt, zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Berufs- und Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DE25237/15-1** (DE): Schürze, sog. Vorbinder stripe e.s.fusion, Damen, blue/white, Art. 855460x, Größe XS/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - als Halbschürze mit zwei, sich mittig überlappenden, schräg zugeschnittenen Vorderteilen gearbeitet; mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 108 cm x 47 cm, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - den vorderen Bereich des Unterkörpers bedeckend, von der Taille bis über den halben Oberschenkel reichend, - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und ca. 4 cm breiten Bindebändern, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - dazu bestimmt, zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Berufs- und Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DE25176/15-1** (DE): Schürze, sog. Bistroschürze denim e.s.fusion, Damen, black, Art. 854150x, Größe XS/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 68 % Baumwolle, 30 % Polyester und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - als Halbschürze mit zwei, sich mittig überlappenden, schräg zugeschnittenen Vorderteilen gearbeitet; mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 118 cm x 82 cm, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - den vorderen Bereich des Unterkörpers bedeckend, von der Taille bis über die Knie reichend, - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und ca. 4 cm breiten Bindebändern, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - dazu bestimmt, zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Berufs- und Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

### Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

## Subdivisions of this code

- 6211.42.10.00.0 Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6211.42.10 cover?

Code 6211.42.10 covers Aprons, overalls, smock-overalls and other industrial and occupational clothing (whether or not also suitable for domestic use). Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6211.42.10?

The third-country duty rate for 6211.42.10 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6211.42.10?

The first six digits form the HS code: 621142. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6211.42.10 have?

6211.42.10 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6211.42.10 sit in the tariff?

6211.42.10 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments > 621142 Of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6211.42.10?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6211.42.10, for example DEBTI39880/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6211.42.10 change?

6211.42.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62114210.
