# Customs tariff code 6211.42.90: Other

> Customs tariff code 6211.42.90 covers Other. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62114290
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6211.42.90
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  - 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments
    - 6211.42 Of cotton
      - 6211.42.90 Other

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI49551/24-1** (DE): Kleidung, sog. Damen-Kleid, Saison 252, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus einer Applikationsstickerei (mit Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm), somit nicht nur den Ober- körper bedeckend, u. a. damit keine Bluse, - mit einem runden Halsauschnitt, - hinten bis etwa in Taillenhöhe mit einer Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - am unteren Rand gesäumt und mit einem ca. 32 cm hochreichenden Rückenschlitz ausgestattet, damit nicht schrittbedeckend, kann somit trotz seiner Länge nicht ohne ein weiteres, den Unter- körper bedeckendes Kleidungsstück als Kleid getragen werden, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Stickereien, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
- **DEBTI39605/24-1** (DE): Kleidung, sog. Frauentunika, Größe M/L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - ungefüttert, - über die Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 87 cm), somit nicht nur den Oberkörper bedeckend, u. a. damit weder eine Jacke der Position 6204 noch eine Ware der Position 6206, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, etwa in Taillenhöhe mit zwei Bindebändern; kann aufgrund der Art und der Anordnung der Verschlussmöglichkeit nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit sog. überschnittenen Schultern, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, mit ca. 35 cm hochreichenden Seitenschlitzen, - wird aufgrund des Materials nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit u. a. kein Mantel, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, andere als in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
- **DEBTI34488/23-2** (DE): Schlafkleidung, sog. Schlafsack, Größe 90 cm, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster mit einer Länge von ca. 70 cm, - doppelt gearbeitet, aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer bis zum unteren Rand reichenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Mädchenkleidung), - ärmellos, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit keine Ware der Position 9404, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Schlafkleidung), andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
- **DEBTI25728/23-1** (DE): Oberteil, sog. Dirndlbluse Romy, Größe 34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern), mit Ärmeln aus Stickereien der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Gewirken aus augenscheinlich synthetischen Chemiefasern, - oberhalb der Taille endend (Rückenlänge ca. 32 cm), u. a. deshalb keine Ware der Position 6206, - mit einem runden Halsausschnitt mit Zierborte, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit kurzen Ärmeln, - mit Brustabnähern, - am unteren Rand mit einem verengenden, elastischen Abschluss, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bildet das Gewebe aus überwiegend Baumwolle das für die Spinnstoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
- **DEBTI45441/22-1** (DE): Kleidung, sog. Bluse für Frauen, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - ungefüttert, - über die Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 85 cm), somit nicht nur den Oberkörper bedeckend, u. a. damit weder eine Jacke der Position 6204 noch eine Ware der Position 6206, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, in Taillenhöhe mit zwei angenähten Bindebändern; kann aufgrund der Art und der Anordnung der Verschlussmöglichkeit nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - am unteren Rand leicht abgerundet gearbeitet und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird aufgrund des Materials nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit u. a. kein Mantel, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, andere als in den Unter- positionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
- **ITBTIIT922104-2021-BTI0583** (IT): INDUMENTO DA DONNA IN TESSUTO POPELINE (100% COTONE) DESTINATO A COPRIRE LA PARTE SUPERIORE DEL CORPO AL DI SOPRA DEL PUNTO VITA, CON SCOLLO ROTONDO E MANICHE A TRE QUARTI. SULLA PARTE POSTERIORE DEL CAPO E' PRESENTE UN'APERTURA A ZIP PER TUTTA LA LUNGHEZZA DELLA SCHIENA ED UN LACCETTO DI CHIUSURA SUL RETRO COLLO.
- **DEBTI36599/21-1** (DE): Overall, sog. Kleid für Kinder, Größe 92, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Designs, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - den Rumpf und Teile der Beine bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Mädchenklei- dung), - mit sehr kurzen Ärmeln, - im Bereich der Taille elastisch verengt, - im unteren Teil in der Art einer kurzen Hose gearbeitet; nicht die Knie bedeckend, - an den Beinabschlüssen gesäumt. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterposi- tionen 6211 42 10 bis 6211 42 42 genannte"
- **DEBTI23266/21-1** (DE): Overall, sog. Baby Boy-Overall, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig, den Rumpf und die Beine bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - ärmellos; an den Schultern mit Öffnungen mit Druckknopfverschluss, - mit langen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Kleidung (Overall), andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

### Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

## Subdivisions of this code

- 6211.42.90.00.0 andere

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6211.42.90 cover?

Code 6211.42.90 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6211.42.90?

The third-country duty rate for 6211.42.90 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6211.42.90?

The first six digits form the HS code: 621142. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6211.42.90 have?

6211.42.90 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6211.42.90 sit in the tariff?

6211.42.90 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments > 621142 Of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6211.42.90?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6211.42.90, for example DEBTI49551/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6211.42.90 change?

6211.42.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62114290.
