# Customs tariff code 6211.43.90.00.0: Other, andere

> Customs tariff code 6211.43.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62114390000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6211.43.90.00.0
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  - 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments
    - 6211.43 Of man-made fibres
      - 6211.43.90 Other
        - 6211.43.90.00.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 1A005, 0010, 0013, 1A005

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI1879/26-1** (DE): Kleidung, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 ,4 mm dicken, bedruckten, beidseitig gerauten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 120 cm), - wird in der Art eines Überwurfs über den Schultern getragen; an den offenen Seiten jeweils mit zwei Druckknöpfen zu schließen; u. a. so dass weite, die Schultern und Teile der Arme be- deckende, kurze Ärmel gebildet werden, - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn ohne Öffnung oder Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den seitlichen und unteren Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - wird als Überwurf getragen; stellt sich aufgrund seiner Verwendung und Ausstattung (mit Kapuze) nicht als Wäsche zur Körperpflege der Position 6302 dar, - kann nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid, - bietet u. a. aufgrund der Ausstattung (seitlich offen und nicht vollständig die Arme bedeckend) keinen Wetterschutz, somit keine Kleidung der Position 6202. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4310 bis 6211 4342 genannte"
- **DEBTI48249/25-1** (DE): Schürze, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Latzschürze gearbeitet, in zwei Abmessungen: 36 cm x 51 cm und 48 cm x 65 cm, -- aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an den Rändern mit kontrastfarbenen Gewebestreifen eingefasst, die in ihrer Verlängerung als Nackenträger und in der Taille als Bindebänder dienen, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - aufgrund der Abmessungen für Kinder unter einer Größe von 158 cm bestimmt, somit keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Mädchen, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
- **DEBTI39592/25-1** (DE): Oberteil, Größe 38, Foto siehe Anlage, - vorn drei- und hinten zweilagig gearbeitet (im Bereich des oberen Randes dauerhaft zusammen- genäht); die vordere Außenlage ist länger und am unteren Rand zu zwei Spitzen geschnitten, - aus jeweils ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthe- tische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - schulter- und überwiegend rückenfrei (somit keine Ware der Position 6206), - vorn am Halsausschnitt mit einer schmalen Randeinfassung, welche sich als Bindebänder, die zu einem Nackenträger gebunden werden, fortsetzt; mit zehn schmalen, an der Randeinfassung eingenähten, bis zu ca. 29 cm langen, an den Enden abgeknoteten Bändern mit aufgezogenen Perlen aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den unteren Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, andere als in den Unter- positionen (KN) 6211 4310 bis 6211 4342 genannte"
- **DEBTI29390/25-1** (DE): Oberteil, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,2 mm dicken Stickereien der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken aus laut Antrag 60 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 40 % Baumwolle und Stickfäden aus Spinnstoffen (u. a. aufgrund der Dicke kein leichtes Kleidungsstück, u. a. deshalb keine Bluse); im Bereich des Rumpfes zusätzlich mit einfarbigen Gewirken unterlegt, - oberhalb der Taille endend (Rückenlänge ca. 38 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit zwei Druckknöpfen geschlossen wird; mit zwei sich asymmetrisch überlappenden Rückenteilen, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - an den Ärmelenden und am unteren Rand mit bis zu ca. 8 cm breiten, wellenförmigen Borten aus Stickereien verziert, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Stickereien, für Frauen, aus Chemiefasern, andere als in den Unter- positionen (KN) 6211 4310 bis 6211 4342 genannte"
- **DEBTI21666/25-1** (DE): Backset, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Schürze und einer Kochmütze, - laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel mit Bildeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Schürze: -- als Latzschürze gearbeitet; in den Abmessungen von laut Antrag 59 cm x 45 cm, -- mit einem längenverstellbaren Nackenträger und Bindebändern in der Taille, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- aufgrund der Abmessungen für Kinder unter einer Größe von 158 cm bestimmt, somit keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung, - Kopfbedeckung: -- in der Art einer Kochmütze, -- oben geschlossen, -- ohne Schirm, -- am unteren Rand teilweise elastisch verengt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht die Schürze der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Andere Kleidung (Schürze) aus Geweben, für Mädchen, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
- **DEBTI12659/25-1** (DE): Kleidung, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, musterbildend mit Scherstaub beflockten (bedruckten), durchscheinenden Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), somit kein Tüll, - hinten über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 125 cm), vorn oberhalb der Taille endend, - wird in der Art eines Überwurfs über den Schultern getragen, - vorn mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, - hinten mit einer ca. 19 cm langen Öffnung, die im Nacken mit einem Knopf geschlossen wird, - ohne Ärmel oder Armöffnungen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - bietet u. a. aufgrund der Ausstattung (nicht vollständig die Arme bedeckend) keinen Wetterschutz; somit keine Ware der Position 6202. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4310 bis 6211 4342 genannte"
- **DEBTI12950/25-1** (DE): Oberteil, Größe 36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, musterbildend mit Scherstaub beflockten (bedruckten), durchscheinenden Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), somit kein Tüll; zusätzlich mit einfarbigen Geweben unterlegt, - oberhalb der Taille endend (Rückenlänge ca. 38 cm), somit keine Bluse, - mit ca. 1,2 cm breiten, längenverstellbaren, elastischen Trägern, - vorn entlang des oberen Randes mit einer Borte mit Perlen aus augenscheinlich unedlem Metall verziert, - mit Brustabnähern, somit erkennbar Frauenkleidung, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - am unteren Rand gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4310 bis 6211 4342 genannte"
- **DEBTI10789/25-1** (DE): Kleidung, Größe 36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Che- miefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt und einer vorn von rechts auf links überlappenden Blende (Frauenkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen, mehrmals abgeteilten Brusttasche, - am unteren Rand und an den Ärmelenden teilweise elastisch verengt, somit keine Bluse, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit nicht erkennen, dass es dazu bestimmt ist, zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, andere als in den Unter- positionen (KN) 6211 4310 bis 6211 4342 genannte"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

### Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6211.43.90.00.0 cover?

Code 6211.43.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6211.43.90.00.0?

The third-country duty rate for 6211.43.90.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6211.43.90.00.0?

The first six digits form the HS code: 621143. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6211.43.90.00.0 have?

6211.43.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6211.43.90.00.0 sit in the tariff?

6211.43.90.00.0 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments > 621143 Of man-made fibres > 62114390 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6211.43.90.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6211.43.90.00.0, for example DEBTI1879/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 6211.43.90.00.0 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 6211.43.90.00.0 to 1A005, 0010, 0013, 1A005. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 6211.43.90.00.0 change?

6211.43.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/62114390000.
