# Customs tariff code 6301.30.90: Blankets (other than electric blankets) and travelling rugs, andere

> Customs tariff code 6301.30.90 covers Blankets (other than electric blankets) and travelling rugs, andere. The third-country duty rate is 7.5 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63013090
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6301.30.90
- Third-country duty: 7.5 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  - 6301 Blankets and travelling rugs
    - 6301.30 Blankets (other than electric blankets) and travelling rugs, of cotton
      - 6301.30.90 Blankets (other than electric blankets) and travelling rugs, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 7.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **FRBTIFR-BTI-2024-00455** (FR): Couverture, de type plaid, de forme rectangulaire, confectionnée en tissu de fibres naturelles de coton avec motif d’imprimé de rayures. La couverture comporte deux bords ourlés et deux bords munis de franges nouées provenant du tissage. L'article n'est constitué d'aucun rembourrage. Dimensions : 170 x 133 cm.
- **DEBTI4718/19-1** (DE): Umschlagtuch/Decke, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 160 cm x 97 cm (ohne Fransen), - zweilagig gearbeitet, -- mit einer Außenlage (Schauseite) aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle; an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Schmalseiten ca. 6,5 cm länger als die Innenlage gearbeitet und zusätzlich mit geknoteten Fransen ausgestattet, -- mit einer Innenlage aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund des Materials und der Ausstattung nicht als Ware der Position 6302 dar, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bilden die Gewebe der Schauseite das für die Spinn- stoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis, - kann sowohl als Umschlagtuch getragen als auch als Decke verwendet werden und stellt sich damit sowohl als Ware der Position 6214 als auch der Position 6301 dar, damit ist eine Einreihung nach den AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomen- klatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben"
- **DEBTI4725/19-1** (DE): Umschlagtuch/Decke, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 160 cm x 95 cm (ohne Fransen), - zweilagig gearbeitet, -- mit einer Außenlage (Schauseite) aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben; an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Schmalseiten ca. 6,5 cm länger als die Innenlage gearbeitet und zusätzlich mit geknoteten Fransen ausgestattet, -- mit einer Innenlage aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken, -- beide Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund des Materials und der Ausstattung nicht als Ware der Position 6302 dar, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe den Charakter der Ware, - kann sowohl als Umschlagtuch getragen als auch als Decke verwendet werden und stellt sich damit sowohl als Ware der Position 6214 als auch der Position 6301 dar, damit ist eine Einreihung nach den AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomen- klatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben"
- **DEBTI27392/17-1** (DE): Decke, sog. Wellnesstuch/Decke, Art. Nr. 79177, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B): ca. 160 cm x 100 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Schmalseiten mit Fransen aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet; an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (damit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund des Materials nicht als Wäsche zur Körperpflege dar. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben"
- **DEBTI24738/17-1** (DE): Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen (L x B): 180 cm x 130 cm, - doppellagig gearbeitet; aus bedruckten und einfarbigen Geweben aus laut Antrag 77 % Baumwolle und 23 % Leinen, - an den Schmalseiten mit Fransen ausgestattet, - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI20344/17-1** (DE): Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen (L x B): 140 cm x 180 cm, - aus ca. 3 mm dicken, buntgewirkten, beiseitig gerauten Geweben aus laut Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - entlang des Randes mit Überwendlichnähten gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware der Unterposition 6301 3010. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben"
- **DE22091/11-1** (DE): Decke, sog. Strandtuch, TKl1110281251, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 173 cm x 96 cm, - bestehend aus zwei miteinander vernähten Lagen (somit konfektioniert): -- eine Lage (173 cm x 96 cm) aus ca. 0,3 mm dicken, buntbedruckten Geweben, -- die andere Lage (143 cm x 96 cm) aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken, -- laut Antrag aus 100 % Baumwolle, - das Gewebe bestimmt hinsichtlich des Umfangs und des Wertes den Charakter der Ware, - zur Verwendung als Strandtuch, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - nicht gepolstert (somit keine Bettausstattung der Position 9404). "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Geweben (charakterbestimmend) und aus Gewirken"
- **DEF/5026/05-1** (DE): Decke (Kat. 7954), siehe Foto, - aus verschiedenen, 1, 3 mm dicken, einfarbigen Samtgeweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - rechteckig, in den Abmessungen 183 cm x 136 cm, - mit einem angenähten, ca. 13 cm breiten, kontrastfarbenen, durch Umschlagen doppellagig gearbeiteten Rand; durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung, - kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Abmessung als Decke der Position 6301 und nicht als Bettüberwurf (Gegenstand zur Innenausstattung) der Position 6304.

## Notes that govern this classification

### Pos. 6301

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Decken bestehen im Allgemeinen aus Wolle, Tierhaaren, Baumwolle oder Chemiefasern, ihre Oberfläche ist meist geraut und sie werden, um einen guten Kälteschutz zu bieten, im Prinzip aus ziemlich dicken Geweben hergestellt. Zu dieser Position gehören sowohl Bettdecken, Decken für Kinderbetten und Kinderwagen usw. als auch Reisedecken. Während Reisedecken häufig mit angewebten Fransen versehen sind, sind die Ränder von anderen Decken üblicherweise gesäumt, eingefasst oder in anderer Weise gegen Ausriefeln gesichert. Zu dieser Position gehören auch Gewebe als Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht eingebundene Fäden aufweisen und aus denen durch einfaches Zerschneiden dieser Fäden Waren mit Fransen entstehen. Elektrisch beheizte Decken gehören ebenfalls zu dieser Position. …

### Pos. 6301

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1524 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/99) (RV L 22/1524) Eine Ware („Picknickdecke“), mit Abmessungen von etwa 200 cm × 150 cm, bestehend aus zwei Lagen aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen (aus synthetischen Fasern), von denen eine auf einer Seite mit einer Kunststofffolie laminiert ist. Die beiden Lagen aus Spinnstofferzeugnissen sind durch Säumen der vier Kanten mit einem schmalen Gewebeband zusammengefügt. Die laminierte Schicht schützt vor Feuchtigkeit und Schmutz am Boden, ist jedoch nicht wasserdicht. Im aufgerollten Zustand wird die Ware mittels einer an ihr befestigten Klappe aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen mit einem Klettverschluss zusammengehalten und an einem an der Klappe befestigten Griff (Spinnstoffgurt) getragen. …

### Pos. 6301

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

## Subdivisions of this code

- 6301.30.90.10 Hand-made
- 6301.30.90.90 Other

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6301.30.90 cover?

Code 6301.30.90 covers Blankets (other than electric blankets) and travelling rugs, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6301.30.90?

The third-country duty rate for 6301.30.90 is 7.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6301.30.90?

The first six digits form the HS code: 630130. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6301.30.90 have?

6301.30.90 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6301.30.90 sit in the tariff?

6301.30.90 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6301 Blankets and travelling rugs > 630130 Blankets (other than electric blankets) and travelling rugs, of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6301.30.90?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6301.30.90, for example FRBTIFR-BTI-2024-00455. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6301.30.90 change?

6301.30.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63013090.
