# Customs tariff code 6301.40.10.00.0: Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken

> Customs tariff code 6301.40.10.00.0 covers Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63014010000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6301.40.10.00.0
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  - 6301 Blankets and travelling rugs
    - 6301.40 Blankets (other than electric blankets) and travelling rugs, of synthetic fibres
      - 6301.40.10 Knitted or crocheted
        - 6301.40.10.00.0 Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI50885/25-1** (DE): Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen von 100 cm x 75 cm, - doppellagig gearbeitet; aus verschiedenen, ca. 1 , 7 mm dicken, beidseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf der Vorderseite mit aufgestickten Motiven verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"
- **DEBTI37875/25-1** (DE): Decke, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel in einem Karton verpackt, -- rechteckig, in verschiedenen Abmessungen (130 x 150 cm, 150 cm x 200 cm, 230 cm x 270 cm, 220 cm x 240 cm), -- aus einfarbigen Plüschgewirken (auf einer Seite) und aus einfarbigen Samtgewirken (auf der anderen Seite); beide aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an den Rändern zusammengenäht, -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"
- **DEBTI25634/25-1** (DE): Decke, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: 130 cm x 170 cm, - einfach gearbeitet, aus einfarbigen, musterbildend (Blattmotiv) geprägten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), daher keine Ware der Unterposition (KN) 6301 4090, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"
- **DEBTI26126/25-1** (DE): Decke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 195 cm x 160 cm, - zweilagig gearbeitet, aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken; beide aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"
- **DEBTI20361/25-2** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der als "Biene mit Kuscheldecke" bezeichneten Ware um eine Verkaufseinheit, bestehend aus einem Spielzeugtier und einer Decke. Die Waren sind gemeinsam aufgemacht, indem die Decke in ein Reißverschlussfach am Rücken der Biene eingesteckt ist. Diese Aufmachung stellt sich jedoch weder als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar (die Bestandteile ergänzen sich nicht und werden üblicherweise nicht gemeinsam verkauft) noch als übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b) dar. Auch handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; sie sind deshalb getrennt einzureihen (s. DEBTI-20361/25-1). Decke - von rechteckiger Form in den Abmessungen von ca. 156 von 110 cm (L x B), - aus einfarbigen, einseitig gerauten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern umlaufend durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken" einzureihen.
- **DEBTI20358/25-2** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der als "Hund mit Kuscheldecke" bezeichneten Ware um eine Verkaufseinheit, bestehend aus einem Spielzeugtier (DEBTI-20358/25-1) und einer Decke. Die Waren sind gemeinsam aufgemacht, indem die Decke in ein Reißverschlussfach am Rücken des Hundes eingesteckt ist. Diese Aufmachung stellt sich jedoch weder als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar (die Bestandteile ergänzen sich nicht und werden üblicherweise nicht gemeinsam verkauft) noch als übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b) dar. Auch handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; sie sind deshalb getrennt einzureihen. Decke - von rechteckiger Form in den Abmessungen von ca. 156 von 110 cm (L x B) - aus einfarbigen, einseitig gerauten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern umlaufend durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken" einzureihen.
- **DEBTI20355/25-2** (DE): Bei den durch ein Warenmuster veranschaulichten und als "Kinderkuscheltier mit Decke" bezeichneten Waren handelt es sich um eine Verkaufseinheit, bestehend aus einem Spielzeugtier einen Hamster darstellend (DEBTI-20355/25-1) und einer Decke. Die Waren sind gemeinsam aufgemacht, indem die Decke in ein Reißverschlussfach am Rücken des Hamsters eingesteckt ist. Diese Aufmachung stellt sich jedoch weder als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar (die Bestandteile ergänzen sich nicht und werden üblicherweise nicht gemeinsam verkauft) noch liegt eine übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b) vor. Auch handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; sie sind deshalb getrennt einzureihen. Decke - von rechteckiger Form in den Abmessungen von ca. 150 x 110 cm (L x B), - aus einfarbigen, einseitig gerauten Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern umlaufend durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. Zolltarifrechtlich liegt eine "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken" vor.
- **DEBTI36149/24-1** (DE): Sog. Decken & Kissen Set, creme, Art. 9982734, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Decke und einem Kissen, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und mit einer eingelegten Pappe und einem um beide Bestandteile gewundenen bzw. zu einer Schleife gebundenen Gewebeband in einer laut Antrag Umverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht, - Decke: -- rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 225 cm x 155 cm, -- einlagig, aus einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - Kissen: -- quadratisch, mit Seitenlängen von ca. 45 cm, -- mit einer Hülle aus Vliesstoffen und einer Füllung aus Wattierungsstoffen (jeweils aus laut Antrag 100 % Polyester) -- mit einem mittels Reißverschluss abnehmbaren Bezug aus den o. g. Plüschgewirken, - im Hinblick auf die Verwendung sind beide Bestandteile gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang verleiht jedoch die Decke der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6301

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Decken bestehen im Allgemeinen aus Wolle, Tierhaaren, Baumwolle oder Chemiefasern, ihre Oberfläche ist meist geraut und sie werden, um einen guten Kälteschutz zu bieten, im Prinzip aus ziemlich dicken Geweben hergestellt. Zu dieser Position gehören sowohl Bettdecken, Decken für Kinderbetten und Kinderwagen usw. als auch Reisedecken. Während Reisedecken häufig mit angewebten Fransen versehen sind, sind die Ränder von anderen Decken üblicherweise gesäumt, eingefasst oder in anderer Weise gegen Ausriefeln gesichert. Zu dieser Position gehören auch Gewebe als Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht eingebundene Fäden aufweisen und aus denen durch einfaches Zerschneiden dieser Fäden Waren mit Fransen entstehen. Elektrisch beheizte Decken gehören ebenfalls zu dieser Position. …

### Pos. 6301

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1524 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/99) (RV L 22/1524) Eine Ware („Picknickdecke“), mit Abmessungen von etwa 200 cm × 150 cm, bestehend aus zwei Lagen aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen (aus synthetischen Fasern), von denen eine auf einer Seite mit einer Kunststofffolie laminiert ist. Die beiden Lagen aus Spinnstofferzeugnissen sind durch Säumen der vier Kanten mit einem schmalen Gewebeband zusammengefügt. Die laminierte Schicht schützt vor Feuchtigkeit und Schmutz am Boden, ist jedoch nicht wasserdicht. Im aufgerollten Zustand wird die Ware mittels einer an ihr befestigten Klappe aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen mit einem Klettverschluss zusammengehalten und an einem an der Klappe befestigten Griff (Spinnstoffgurt) getragen. …

### Pos. 6301

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6301.40.10.00.0 cover?

Code 6301.40.10.00.0 covers Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6301.40.10.00.0?

The third-country duty rate for 6301.40.10.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6301.40.10.00.0?

The first six digits form the HS code: 630140. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6301.40.10.00.0 have?

6301.40.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6301.40.10.00.0 sit in the tariff?

6301.40.10.00.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6301 Blankets and travelling rugs > 630140 Blankets (other than electric blankets) and travelling rugs, of synthetic fibres > 63014010 Knitted or crocheted. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6301.40.10.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6301.40.10.00.0, for example DEBTI50885/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6301.40.10.00.0 change?

6301.40.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63014010000.
