# Customs tariff code 6304.91.00: Knitted or crocheted

> Customs tariff code 6304.91.00 covers Knitted or crocheted. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63049100
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6304.91.00
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  - 6304 Other furnishing articles, excluding those of heading 9404
    - 6304.91 Knitted or crocheted
      - 6304.91.00 Knitted or crocheted

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI79/26-1** (DE): Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - mit bedrucktem Einleger in einem Polybeutel verpackt, - quaderförmig; in den Abmessungen von laut Antrag (L x B x H) 300 cm x 300 cm x 250 cm, - aus einfarbigen, undichten Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - an den oberen vier Ecken mit einem Schlaufenband aus Geweben ausgestattet; zum Befestigen des Netzes, - zusätzlich mit vier separaten ca. 180 cm langen Rundgeflechten aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der Verwendung als Insektenschutznetz im Außen- sowie Innenbereich sowohl als konfektioniertes Netz wie auch als Ware zur Innenausstattung dar; damit ist eine Einreihung nach AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5608 / 6304) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, somit keine Ware der Position 5608. "Andere Ware zur Innenausstattung (Insektenschutznetz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, keine Ware der Unterposition (HS) 6304 20, aus Gewirken"
- **BEBTIDT.50.020.691** (BE): Moustiquaire de protection pour couffin transportable, confectionnée à partir de fibres synthétiques 100% polyester, combinant un tissu à effet pêche et un filet maillé. Le produit mesure 90 × 30 cm à plat et présente les dimensions 65 × 32 × 34 cm (L × l × h) une fois montée sur le couffin. La moustiquaire élastique de couleur blanche est spécialement conçue pour protéger les bébés des insectes et s'adapte universellement aux couffins transportables.
- **DEBTI23934/25-1** (DE): Sitzauflage, Foto siehe Anlage, - von quadratischer Form, mit Seitenlängen von ca. 35 cm, - aus einfarbigen, einseitig (Unterseite) mit augenscheinlich geprägtem Kunststoff (keine Zell- struktur erkennbar) überzogenen Plüschgewirken (mit ca. 3 cm hohem Flor) der Position 6001 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt (u. a. somit konfektioniert), - ohne Polsterung oder Füllung, somit keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - wird laut Antrag als Auflage für Stühle verwendet; kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sitzauflage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
- **DEBTI44255/24-1** (DE): Sonnen-/Insektenschutz für Dachfenster, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Befestigungs- material und Bauanleitung, - laut Antrag in den max. Abmessungen von 140 cm x 170 cm, an die Fenstergröße durch Zuschneiden anpassbar, - aus einem einfarbigen Gewirke aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); das Gewirke soll einseitig mit Aluminium überzogen (bedampft) sein, das Überziehen mit Aluminium ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5907); im unteren Bereich mit einem eingenähten, ca. 32 cm langen Reißverschluss aus- gestattet, - mit einem zusammensteckbaren Rahmen aus laut Antrag unedlem Metall, Verbindungs- elementen aus Kunststoff und einer sog. Dichtungsbürste, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag innen an einem Dachfenster angebracht und dient als Insekten- und Sonnen- schutz; stellt sich aufgrund der Verwendung als Ware zur Innenausstattung dar; aufgrund der Ausstattung keine Ware der Position 6303, - u. a. aufgrund der Konfektionierung keine Ware des Kapitels 60, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Gewirke aus Spinnstoffen gegenüber dem unedlem Metall den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sonnen-/Insektenschutz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
- **DEBTI48878/24-1** (DE): Auflage, sog. Kunstfell als Sitzkissen, Art.Nr.: i30103017, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt und mit einem Label versehen, - quadratisch, mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 40 cm, - aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis, mit einer Schauseite aus einem Plüschgewirke der Position 6001 und einer Rückseite aus einem gerauten Gewirke; beide Flächenerzeugnisse aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyacryl und Polyester), - an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Polsterung oder Füllung, somit keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - weist aufgrund der Abmessungen nicht die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages aus Spinnstoffen auf (somit kein Fußbodenbelag und keine Ware des Kapitels 57), - wird laut Antrag als Auflage für Möbel (z. B. Sitzmöbel) verwendet; kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Auflage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
- **DEBTI11494/24-1** (DE): Platzset, Foto siehe Anlage, - rund; mit einem Durchmesser von laut Antrag 38 cm, - aus Gewirken, aus gefalteten und gedrehten Papiergarnen der Position 5308 [somit keine Ware aus Flechtstoffen des Kapitels 46, keine Ware aus Papier des Kapitels 48 und keine Ware der Unterposition (HS) 6304 99]; am Rand mit angesetzten, zu Schlingen von ca. 4 cm gearbeiteten "Fransen", - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient als Untersetzer z. B. für Teller bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzset) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
- **DEBTI39632/23-1** (DE): Insektenschutznetz, sog. Universal-Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einer Faltschachtel verpackt, - haubenförmig; flachliegend in den Abmessungen von ca. 93 cm x 55 cm, - aus einem einfarbigen, undichten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - am Rand mit einem ca. 0,8 cm breiten, elastischen Band aus Geweben eingefasst, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag passend für Buggys, Kinder- und Sportwagen sowie Reisebetten, - wird als Insektenschutznetz verwendet und stellt sich aufgrund der Verwendung für Buggys, Kinder- und Sportwagen sowie der Verwendung in Schlafräumen (Reisebetten) sowohl als konfektioniertes Netz wie auch als Ware zur Innenausstattung dar; damit ist eine Einreihung nach AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5608 und 6304) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - stellt sich nicht als Ware der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 63 dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Insektenschutznetz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, keine Ware der Unterposition 6304 20, aus Gewirken"
- **FRBTIFR-BTI-2023-04714** (FR): Article d'ameublement, consistant en une housse pour coussin d'assise, lavable, confectionné en bonneterie de fibres synthétiques (polyester) enduit de matière plastique non alvéolaire (polyuréthane). L'article comporte une ouverture partielle se fermant au moyen d'une fermeture à glissière.

## Notes that govern this classification

### Pos. 6304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …

### Pos. 6304

Zu Unterposition 6304 91: 1. Schonsitzbezüge für Kraftfahrzeuge, aus (Schlingen)-Gewirke oder Gestricke, in Form eines Quadrats von etwa einem Meter je Seite, mit einem aufgenähten elastischen Geflecht (8 mm breit) besetzt mit acht Befestigungsstreifen versehen. Der Sitzbezug dient dazu, die Sitzfläche, die Rückenlehne und möglicherweise die Kopfstütze zu bedecken. (entfallen)

### Pos. 6304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …

### Pos. 6304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …

## Subdivisions of this code

- 6304.91.00.00.0 andere, aus Gewirken oder Gestricken

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6304.91.00 cover?

Code 6304.91.00 covers Knitted or crocheted. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6304.91.00?

The third-country duty rate for 6304.91.00 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6304.91.00?

The first six digits form the HS code: 630491. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6304.91.00 have?

6304.91.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6304.91.00 sit in the tariff?

6304.91.00 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6304 Other furnishing articles, excluding those of heading 9404 > 630491 Knitted or crocheted. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6304.91.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6304.91.00, for example DEBTI79/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6304.91.00 change?

6304.91.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63049100.
