# Customs tariff code 6306.12.00.00.0: Planen und Markisen, aus synthetischen Chemiefasern

> Customs tariff code 6306.12.00.00.0 covers Planen und Markisen, aus synthetischen Chemiefasern. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63061200000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6306.12.00.00.0
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  - 6306 Tarpaulins, awnings and sunblinds; tents (including temporary canopies and similar articles); sails for boats, sailboards or landcraft; camping goods
    - 6306.12 Of synthetic fibres
      - 6306.12.00.00.0 Planen und Markisen, aus synthetischen Chemiefasern

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI29691/25-1** (DE): Markise, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch Abbildungen und einen Musterabschnitt des Markisenstoffes, - laut Antrag: -- noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial und Not-Handkurbel, -- in verschiedenen Abmessungen, -- mit Gelenkarmen und einem Gehäuse (sog. Kassette) aus unedlem Metall, -- mit einem eingebauten Motor mit Windsensor sowie einer integrierten LED-Beleuchtung mit Fernbedienung zur Steuerung der Markise und der Beleuchtung ausgestattet, - aus ca. 0,5 mm dicken, widerstandsfähigen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - zur Montage an der Wand, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI51388/24-1** (DE): Markise mit Motor und LED-Beleuchtung, sog. Kassettenmarkise, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in den Abmessungen von 6 m x 3 m, -- aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus Acryl (synthetische Chemiefasern), -- mit Gelenkarmen und einem Gehäuse (sog. Kassette) aus überwiegend unedlem Metall, -- mit einem eingebautem Motor mit Fernbedienung zur Steuerung der Markise ausgestattet, -- vorn und an den Ausziehelementen der Markise mit angebrachter LED-Beleuchtung, -- zur Montage an der Wand, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI4123/24-1** (DE): Markise, sog. Better Home Klemmmarkise Sonnenschutz mit Handkurbel Beige, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial, - laut Antrag in den Abmessungen von 120 cm x 200 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die Gewebe sollen mit Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan) beschichtet sein, ein „Beschichten“ mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - mit einem Gestell mit Höhenausgleich aus laut Antrag unedlem Metall, einer Vorrichtung zum Ein- und Ausfahren und einer Handkurbel ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI33716/21-1** (DE): Markise mit Motor und LED-Beleuchtung, sog. Kassettenmarkise, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch einen Musterabschnitt und Abbildungen, - stellt sich als zusammengesetzte Ware, lt. Antrag aus Markise, Motor und LED-Beleuchtung, dar, - Markise: -- laut Antrag in den Abmessungen von 6 m x 3 m, -- aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag Acryl (synthetische Chemiefasern), -- mit Gelenkarmen und einem Gehäuse (sog. Kassette) aus laut Antrag überwiegend unedlem Metall, -- zur Montage an der Wand, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Verwendungszweck und den Gesamteindruck ihren wesentlichen Charakter, - Motor: -- zum Verstellen der Markise, -- mit Fernbedienung - LED-Beleuchtung: -- laut Antrag vorn und an den Ausziehelementen der Markise angebracht, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang verleiht die Markise der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI2792/19-1** (DE): Plane, sechs Abspanngurte und sechs Erdnägel (sog. Heringe), sog. Qeedo Smart Tarp, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, gemeinsam in einem Spinnstoffbeutel mit Kordelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Plane: -- flaches Erzeugnis; quadratisch, laut Antrag in den Abmessungen von: ca. 300 cm x 300 cm, -- aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die Gewebe weisen auf der Innenseite einen Glanz auf, ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), -- an den Rändern teilweise verstärkt gearbeitet, mit Schlaufen zur Befestigung ausgestattet sowie durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), - Abspanngurte: -- mit einer Länge von ca. 2,50 m; aus einem ca. 3 mm dicken Rundgeflecht aus Spinnstoffen, mit enger Flechtweise und festem Gefüge (
- **DEBTI2790/19-1** (DE): Planen, sog. Qeedo Quick Hub 20 Seitenwände grau, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Spinnstoffbeutel mit Kordelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - flache Erzeugnisse; rechteckig, in den Abmessungen von: ca. 142 cm x 163 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Schlaufen, Kunststoffknebeln, aufgenähten Hakenbändern und einer Metallöse zur Befestigung ausgestattet, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dienen laut Antrag als Seitenteile einer gartenschirmähnlichen (schirmzeltähnlichen) Ware; u. a. keine Waren der Position 6603, da Teile aus Spinnstoffen vom Kapitel 66 ausgenommen sind, - stellen sich als Zeltplanen dar, somit Einreihung als Planen und keine Waren der Position 6307. "Planen aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE3600/14-1** (DE): Plane, sog. Seitenteil Alina, Artikel 167776, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig; den Abmessungen des Pavillons Alina angepasst, - in den Abmessungen: ca. 2,10 m (Höhe) x 3 m (Breite); am oberen Rand mit abgeschrägten Ecken, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); einseitig (Innenseite) mit einem silberfarbenen Farbaufstrich ("silver coating") versehen, der mit bloßem Auge wahrnehmbar ist (Gewebe der Position 5907), - am oberen Rand und an den Seitenrändern mit angenähten Schlaufen mit Druckknöpfen zur Befestigung an einem Pavillon-Gestell (nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen, - in halber Höhe sowie ca. 12 cm oberhalb des unteren Rands mit über die gesamte Breite verlaufenden, aufgenähten Durchschuböffnungen, durch die laut Antrag beschwerende Stangen (nicht Gegenstand die- ser vZTA) geschoben werden können, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als Seitenteil eines Gartenpavillons nicht als unfertiger Gartenpavillon, sondern als Zeltplane dar (somit Einreihung als Plane). "Plane aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE4080/17-1** (DE): Markise, sog. Klemmmarkise, Foto siehe Anlage, - anhand eines Fotos und eines Gewebeabschnitts veranschaulicht, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial und Anleitung, - laut Antrag: -- in den Abmessungen von 250 cm x 130 cm bzw. 300 cm x 130 cm, -- mit einem Rahmen aus Stahlrohr (unedlem Metall) und einer Kurbel ausgestattet, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Gewebe aus Spinnstoffen verleihen der Ware insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck und den Umfang den Charakter. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört eine Reihe von Waren aus Spinnstoffen, im Allgemeinen aus Gewebe, deren gemeinsame Charakteristik darin besteht, dass sie üblicherweise aus widerstandsfähigen, dicht strukturierten Flächenerzeugnissen hergestellt sind. 1. Planen sind Waren, die dazu bestimmt sind, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahnwagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. Sie werden gewöhnlich aus beschichteten oder unbeschichteten Geweben aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen oder aus verhältnismäßig schweren Leinwand-/Canvasgeweben aus Hanf, Jute, Flachs oder Baumwolle hergestellt und sind wasserdicht. Die aus Leinwand/Canvas hergestellten werden gewöhnlich mit Teer oder Chemikalien wasserdicht und verrottfest gemacht. …

### Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

### Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6306.12.00.00.0 cover?

Code 6306.12.00.00.0 covers Planen und Markisen, aus synthetischen Chemiefasern. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6306.12.00.00.0?

The third-country duty rate for 6306.12.00.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6306.12.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 630612. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6306.12.00.00.0 have?

6306.12.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6306.12.00.00.0 sit in the tariff?

6306.12.00.00.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6306 Tarpaulins, awnings and sunblinds; tents (including temporary canopies and similar articles); sails for boats, sailboards or landcraft; camping goods > 630612 Of synthetic fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6306.12.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6306.12.00.00.0, for example DEBTI29691/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6306.12.00.00.0 change?

6306.12.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63061200000.
