# Customs tariff code 6307.90.93: Other, andere, andere, Gesichtsschutzmasken, filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN…

> Customs tariff code 6307.90.93 covers Other, andere, andere, Gesichtsschutzmasken, filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63079093
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6307.90.93
- Third-country duty: 6.3 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  - 6307 Other made-up articles, including dress patterns
    - 6307.90 Other
      - 6307.90.93 Other, andere, andere, Gesichtsschutzmasken, filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI48231/25-1** (DE): Gesichtsschutzmasken, Größe S, M und L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag jeweils 500 Stück pro Verkaufseinheit, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, - vierlagig, aus unterschiedlichen Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich zur Unterstützung der optimalen Anpassung mit einem eingearbeiteten Streifen aus augenscheinlich Kunststoff, in den zwei Drähte aus augenscheinlich unedlem Metall eingelassen sind, - an den Seiten mit jeweils einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP2, der Norm EN149 entsprechend, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP2 gemäß EN 149"
- **DEBTI15271/25-1** (DE): Gesichtsschutzmaske, Foto siehe Anlage, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, - mehrlagig; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich zur Unterstützung der optimalen Anpassung auf der Außenseite mit einem Streifen aus augenscheinlich Kunststoff, in den zwei Drähte aus unedlem Metall eingelassen sind, ausgestattet; auf der Innenseite mit einem Streifen aus augenscheinlich Schaumkunst- stoff gepolstert, - an den Seiten mit elastischen Schlaufen zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - an allen Rändern thermisch verfestigt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP2 der Norm EN 149 entsprechend. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP2 gemäß EN 149"
- **DEBTI2754/25-1** (DE): Gesichtsschutzmasken, sog. Atemschutzmasken NOBAPROTECT® FFP2 ohne Ventil, Art.-Nr. 672062, und NOBAPROTECT® FFP3 ohne Ventil, Art.-Nr. 672063, Foto siehe Anlage, - laut Antrag jeweils 20 Stück in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, - mehrlagig; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - im Nasenbereich zur Unterstützung der optimalen Anpassung mit einem eingearbeiteten Streifen aus Kunststoff (laut Antrag Polypropylen), in den zwei Drähte aus unedlem Metall eingelassen sind, mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert, - an den Seiten mit zwei elastischen Schlaufen zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - an allen Rändern thermisch verfestigt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag filtrierende Halbmasken FFP2 bzw. FFP3 der Norm EN 149 entsprechend. "Andere konfektionierte Waren (Gesichtsschutzmasken), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149"
- **DEBTI49359/24-1** (DE): Gesichtsschutzmaske, - laut Antrag: zweiteilige Zusammenstellung bestehend aus einer Halbmaske und einem Haken, gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - Halbmaske: -- laut Antrag: --- dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, --- mehrlagig; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, --- zur optimale Anpassung im Nasenbereich auf der Außenseite mit einem Streifen aus augen- scheinlich unedlem Metall und auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff versehen, --- an den Seiten mit jeweils einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, --- filtrierende Halbmaske FFP2 der Norm EN149 entsprechend, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, - Haken: -- laut Antrag: --- in den Abmessungen von ca. 5,2 cm x 1,5 cm, --- in Form eines biegsamen Doppelhakens aus Kunststoff, --- wird in die Befestigungsbänder eingehakt und sorgt für einen optimalen Sitz der Halbmaske, - stellt sich als für den Einzelverkauf aufgemachte und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellte Warenzusammenstellung dar, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang bestimmt die Halbmaske den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP gemäß EN 149"
- **DEBTI6041/22-1** (DE): Gesichtsschutzmaske, sog. FFP2 Maske, Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Polytüte verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - vierlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit Drähten verstärkten Kunststoffstreifen (sog. Nasen- halter), - an den Seiten mit einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - laut Antrag partikelfiltrierende Halbmaske FFP2, der Norm EN 149 entsprechend, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske (FFP) gemäß EN 149"
- **DEBTI9585/21-1** (DE): Gesichtsschutzmasken, sog. FFP1, FFP2, FFP3 Atemschutzmasken, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- jeweils in zwei verschiedenen Ausführungen (mit und ohne "Ventil"), -- ergonomisch dem Mund- und Nasenbereich angepasst, -- mehrlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), -- im Nasenbereich auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert, auf der Außenseite mit einem mit Drähten aus unedlem Metall verstärkten Kunststoffclip versehen, der eine optimale Anpassung an den Mund- und Nasenbereich unterstützen soll, -- an den Seiten mit zwei elastischen Schlaufen zur Befestigung am Kopf ausgestattet -- Ausführung mit "Ventil": zum Erleichtern des Ausatmens in der Mitte mit einem sog. Ventil in Form einer Membran aus Kautschuk in einer Kunststofffassung ausgestattet (stellt kein mechanisches Teil oder auswechsel- bares Filterelement dar; somit wird die Ware nicht als Gasmaske vom Warenkreis der Position 9020 erfasst), -- filtrierende Halbmasken FFP gemäß EN 149, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Waren (Gesichtsschutzmasken), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmasken FFP gemäß EN 149"
- **DEBTI53187/20-1** (DE): Gesichtsschutzmaske - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Halbmaske und einem Haken, die gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt sind, - Halbmaske: -- dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, -- mehrlagig; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, -- im Nasenbereich auf der Außenseite mit einem Streifen aus augenscheinlich unedlem Metall und auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff; sollen eine optimale Anpassung an den Mund- und Nasenbereich unterstützen, -- an den Seiten mit jeweils einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, -- laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP2 der Norm EN149 entsprechend, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, - Haken: -- in den Abmessungen von ca. 5,2 cm x 1,5 cm, -- in Form eines biegsamen Doppelhakens aus Kunststoff, -- wird in die Befestigungsbänder eingehakt und sorgt für einen optimalen Sitz der Halbmaske, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang bestimmt die Halbmaske den Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP gemäß EN 149"
- **DEBTI4237/21-1** (DE): Gesichtsschutzmasken, sog. FFP2 NR Maske ohne Ventil, Art. Nr. ZD-001 und sog. FFP3 NR Maske ohne Ventil, Art. Nr. ZD-004, Foto siehe Anlage, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - mehrlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert; mit einem eingearbeiteten, mit Drähten verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung an den Mund- und Nasenbereich unterstützen soll, - sog. FFP2 NR Maske: -- an den Seiten mit einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - sog. FFP3 NR Maske: -- an den Seiten mit einem längenverstellbaren Band mit aufgeschobener Kunststoffhülse zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - laut Antrag partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 bzw. FFP3 der Norm EN 149 entsprechend, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Waren (Gesichtsschutzmasken), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmasken FFP gemäß EN 149"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

### Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

### Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

### Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

## Subdivisions of this code

- 6307.90.93.11 Filtering facepieces FFP2 and FFP3 according to EN149
- 6307.90.93.19 Other
- 6307.90.93.20 Other
- 6307.90.93.90 Other

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6307.90.93 cover?

Code 6307.90.93 covers Other, andere, andere, Gesichtsschutzmasken, filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6307.90.93?

The third-country duty rate for 6307.90.93 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6307.90.93?

The first six digits form the HS code: 630790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6307.90.93 have?

6307.90.93 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6307.90.93 sit in the tariff?

6307.90.93 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630790 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6307.90.93?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.90.93, for example DEBTI48231/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6307.90.93 change?

6307.90.93 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63079093.
