# Customs tariff code 6307.90.98.99.0: Other, andere, andere

> Customs tariff code 6307.90.98.99.0 covers Other, andere, andere. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63079098990
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6307.90.98.99.0
- Third-country duty: 6.3 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  - 6307 Other made-up articles, including dress patterns
    - 6307.90 Other
      - 6307.90.98 Other
        - 6307.90.98.99 Other
          - 6307.90.98.99.0 Other, andere, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Compliance regimes

- Dual-use (indicative correlation only, not a classification): 1A005, 0007, 1A004b

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI16991/26-1** (DE): Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag an einem mit dem Hinweis auf eine Nutzung durch Hunde bedruckten Pappaufhänger befestigt, - in Form eines Rings mit einem Außendurchmesser von ca. 16 , 5 cm, - aus verschiedenen einfarbigen Bändern aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern); damit keine Ware der Position 5609, - durch übereinanderklappen/überkreuzen der einzelnen Bänder und durchfädeln durch das zuerst umgeklappte Band auf mehreren Ebenen zu einem in sich verdrehten Strang verbunden und ring- förmig zusammengefügt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handge- arbeitet"
- **DEBTI11595/26-1** (DE): Aufbewahrungsbeutel, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - in rechteckiger Form; laut Antrag in verschiedenen Farben, Designs und Abmessungen, - aus ca. 1 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Jute (pflanzlicher Spinnstoff), - am oberen Rand offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - mit einer eingezogenen Kordel zu verengen, - auf einer Seite mit einem aufgedruckten Motiv verziert, - an den Längsseiten zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), - ohne Hinweis auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - dient u. a. der Aufnahme kleinerer Gegenstände oder Geschenke; erfüllt daher nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6305, - mit eigenem Gebrauchswert, somit keine Ware der Position 9505. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI9641/26-1** (DE): Aufbewahrungsbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- in rechteckiger Form; in vier verschiedenen Größen, -- aus ca. 1 , 1 mm dicken Geweben aus 100 % Jute (pflanzlicher Spinnstoff), -- am oberen Rand offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- auf einer Seite mit einem aufgedruckten "Stern" verziert, -- an den Längsseiten zusammengenäht, -- mit einer eingezogenen Kordel zu verengen, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - dient u. a. der Aufnahme kleinerer Gegenstände oder Geschenke; erfüllt daher nicht die Be- dingungen zur Einreihung in die Position 6305, - ist nicht als Set aus 24 Geschenkbeuteln mit aufgebrachter, fortlaufender Nummerierung (von 1 bis 24) aufgemacht, stellt sich somit nicht als Adventskalender (Festartikel) dar; das Einzelstück verfügt über einen eigenen Gebrauchswert, daher keine Ware der Position 9505. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI9643/26-1** (DE): Aufbewahrungsbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- in rechteckiger Form, in verschiedenen Abmessungen, -- aus ca. 1 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Jute (pflanzlicher Spinnstoff), -- am oberen Rand offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- an den Längsseiten zusammengenäht, -- mit einer eingezogenen Kordel zu verengen, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - dient u. a. der Aufnahme kleinerer Gegenstände oder Geschenke; erfüllt daher nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI9652/26-1** (DE): Pflanzenübertopf, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappetikett befestigt, -- in verschiedenen Größen und Farben, -- in zylindrischer Form; oben offen, -- aus ca. 1 , 1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus 100 % Jute (pflanzlicher Spinnstoff), -- dient als Übertopf für Pflanzgefäße, -- mit aufgedruckten "Sternen" verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzenübertopf), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"
- **DEBTI9647/26-1** (DE): Aufbewahrungsbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappetikett befestigt, -- in rechteckiger Form, in verschiedenen Abmessungen, -- aus ca. 1 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Jute (pflanzlicher Spinnstoff), -- am oberen Rand offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- an den Längsseiten zusammengenäht, -- mit einer eingezogenen Kordel zu verengen, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - dient u. a. der Aufnahme kleinerer Gegenstände oder Geschenke; erfüllt daher nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI9637/26-1** (DE): Aufbewahrungsbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- in rechteckiger Form; in vier verschiedenen Größen, -- aus ca. 1 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Jute (pflanzlicher Spinnstoff), -- am oberen Rand offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- auf beiden Seiten mit einem aufgedruckten Muster verziert, -- an einer Schmal- und einer Längsseite zusammengenäht, -- mit einer eingezogenen Kordel zu verengen, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - dient u. a. der Aufnahme kleinerer Gegenstände oder Geschenke; erfüllt daher nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI9638/26-1** (DE): Aufbewahrungsbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- in rechteckiger Form; in vier verschiedenen Größen, -- aus ca. 1 , 1 mm dicken Geweben aus 100 % Jute (pflanzlicher Spinnstoff), -- am oberen Rand offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- auf beiden Seiten mit aufgedruckten "Sternen" verziert, -- an einer Schmal- und einer Längsseite zusammengenäht, -- mit einer eingezogenen Kordel zu verengen, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - dient u. a. der Aufnahme kleinerer Gegenstände oder Geschenke; erfüllt daher nicht die Be- dingungen zur Einreihung in die Position 6305, - nicht als Set aus 24 Geschenkbeuteln mit aufgebrachter, fortlaufender Nummerierung (von 1 bis 24) aufgemacht, stellt sich somit nicht als Adventskalender (Festartikel) dar; das Einzelstück verfügt über einen eigenen Gebrauchswert, daher keine Ware der Position 9505. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

### Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

### Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

### Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6307.90.98.99.0 cover?

Code 6307.90.98.99.0 covers Other, andere, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6307.90.98.99.0?

The third-country duty rate for 6307.90.98.99.0 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6307.90.98.99.0?

The first six digits form the HS code: 630790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6307.90.98.99.0 have?

6307.90.98.99.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6307.90.98.99.0 sit in the tariff?

6307.90.98.99.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630790 Other > 63079098 Other > 6307909899 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6307.90.98.99.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.90.98.99.0, for example DEBTI16991/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Is 6307.90.98.99.0 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 6307.90.98.99.0 to 1A005, 0007, 1A004b. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

### Does customs tariff code 6307.90.98.99.0 change?

6307.90.98.99.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63079098990.
