# Customs tariff code 6308.00.00.20.0: Of synthetic fibres (staple or waste), aus synthetischen Fasern

> Customs tariff code 6308.00.00.20.0 covers Of synthetic fibres (staple or waste), aus synthetischen Fasern. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63080000200
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6308.00.00.20.0
- Third-country duty: 12 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  - 6308 Sets consisting of woven fabric and yarn, whether or not with accessories, for making up into rugs, tapestries, embroidered tablecloths or serviettes, or similar textile articles, put up in packings for retail sale
    - 6308.00.00 II. WARENZUSAMMENSTELLUNGEN, Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
      - 6308.00.00.20 Of synthetic fibres (staple or waste)
        - 6308.00.00.20.0 Of synthetic fibres (staple or waste), aus synthetischen Fasern

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI14460/25-1** (DE): Stickbild, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung zur Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), bestehend aus einem Grundgewebe, Garnen aus Spinnstoffen und Zubehör (sog. Sticknadel, Stickmustervorlage und Stickrahmen), - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Grundgewebe: - - 1 Stück, - - von quadratischer Form, in den Abmessungen von ca. 13,4 cm x 13,4 cm, - - mit einem Gewicht von ca. 4,5 g, - - aus einem Gewebe aus laut Untersuchungsergebnis überwiegend synthetischen Chemiefasern und Baumwolle, - Garne: - - 5 Stück, - - verschiedenfarbig, - - mit einer Länge von jeweils ca. 1,5 m, - - mit einem Gewicht von insgesamt ca. 3,3 g, - - Garne aus Spinnfasern aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - - gezwirnt, - - gefärbt, - Zubehör: - - eine sog. Sticknadel aus unedlem Metall, - - ein Rahmen aus Kunststoff, - - eine Stickmustervorlage aus Papier, - stellt sich nicht als Bastelset im Sinne der Position 9503 dar. "Warenzusammenstellung, aus Gewebe und Garn, mit Zubehör, für die Herstellung von Hand- arbeiten (Stickbild), in Aufmachung für den Einzelverkauf, aus synthetischen Fasern"
- **DEBTI18893/25-1** (DE): Stickbild, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung zur Herstellung von Handarbeiten (sog. DIY Geschenksäckchen), bestehend aus einem Grundgewebe, Garnen aus Spinnstoffen und einer Nadel, - in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Grundgewebe: - - 1 Stück, - - von quadratischer Form, in den Abmessungen von ca. 27 cm x 36 cm, - - mit einem Gewicht von ca. 22 g, - - aus einem Gewebe (laut Antrag aus Baumwolle), - Garne: - - 4 Stück; in unterschiedlichen Längen, - - verschiedenfarbig, - - mit einem Gewicht von insgesamt ca. 2,2 g, - - Garne aus Spinnfasern aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - - gezwirnt, - - gefärbt bzw. gebleicht, - Nadel: - - aus unedlem Metall, - stellt sich nicht als Bastelset im Sinne der Position 9503 dar, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung stellen sich die Garne und die Gewebe als gleichbedeutend dar, im Hinblick auf die Anzahl überwiegen die Garne, im Hinblick auf den Umfang (im Sinne von Fläche) die Gewebe, somit bestimmen weder die Garne aus synthetischen Chemiefasern noch das Gewebe aus Baumwolle den Charakter der Warenzusammenstellung; sie ist somit dem von den gleichermaßen in Betracht kommenden TARIC-Codes (6308 0000 15/6308 0000 20) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Warenzusammenstellung, aus Gewebe und Garn, mit Zubehör, für die Herstellung von Hand- arbeiten (Stickbild), in Aufmachung für den Einzelverkauf, aus synthetischen Fasern"
- **DEBTI27193/20-1** (DE): Stickbild, sog. Punch needle Set, Art.-Nr. 71982, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung zur Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), bestehend aus Grundgewebe, Garnen aus Spinnstoffen und Zubehör (sog. Stanznadel, Anleitung, Einfädelhilfe und Stickrahmen), - in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Grundgewebe: - - 1 Stück, - - von quadratischer Form, in den Abmessungen von ca. 27 cm x 27 cm, - - mit einem Gewicht von ca. 31 g, - - aus einem Gewebe (laut Antrag aus Baumwolle), - - auf einer Seite mit der Kontur eines stilisierten Hasens versehen, - Garn: - - 3 Stück, jeweils im Knäuel, - - verschiedenfarbig, - - in unterschiedlichen Längen (ca. 2 x 25 m und 1 x 13 m), - - mit einem Gewicht von insgesamt ca. 48 g, - - gefärbte bzw. gebleichte Spinnfasergarne aus (laut Antrag) Polyacryl (synthetische Chemiefasern), gezwirnt, - Zubehör: - - eine sog. Punch Needle (Stanznadel) aus unedlem Metall, mit einem Griff aus Kunststoff, - - ein Rahmen aus Holz, - - eine Stickanleitung aus Papier, - - eine Einfädelhilfe aus Draht, - stellt sich nicht als Bastelset im Sinne der Position 9503 dar, - im Hinblick auf die Menge und das Gewicht bestimmen die Garne aus synthetischen Chemiefasern gegenüber dem Gewebe den Charakter der Warenzusammenstellung. "Warenzusammenstellung, aus Gewebe und Garn, mit Zubehör, für die Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), in Aufmachung für den Einzelverkauf, aus synthetischen Fasern"
- **DEBTI10537/20-1** (DE): Stick-Rahmen, sog. Punch needle Set, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung zur Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), bestehend aus Grundgewebe, Garnen aus Spinnstoffen und Zubehör (sog. Punch Needle, Vorlage, Anleitung, Einfädelhilfe und Stickrahmen), - in einer farbig etikettierten Papptüte für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Grundgewebe: -- 1 Stück, -- von quadratischer Form, in den Abmessungen von laut Antrag 340 mm x 340 mm, -- mit einem Gewicht von ca. 26 g, -- laut Untersuchungsergebnis aus einem Gewebe in Panamabindung aus Baumwolle, roh, - Garn: -- 6 Stück, jeweils im Knäuel, -- verschiedenfarbig, -- in unterschiedlichen Längen (laut Antrag 1 x 37 m, 2 x 13 m, 1 x 6 m, 1 x 4 m und 1 x 2 m), -- mit einem Gewicht von insgesamt ca. 66 g, -- laut Untersuchungsergebnis gefärbte bzw. gebleichte Spinnfasergarne aus Polyacrylnitril (synthetische Chemiefasern), gezwirnt; somit keine Wolle, - Zubehör: -- eine sog. Punch Needle aus unedlem Metall mit Holzgriff, -- ein Rahmen aus Holz, -- eine bedruckte Vorlage und eine Stickanleitung aus Papier, -- eine Einfädelhilfe aus Draht, - stellt sich nicht als Bastelset im Sinne der Position 9503 dar, - im Hinblick auf die Menge und das Gewicht bestimmen die Garne aus synthetischen Chemiefasern gegenüber dem Gewebe den Charakter der Warenzusammenstellung. "Warenzusammenstellung, aus Gewebe und Garn, mit Zubehör, für die Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), in Aufmachung für den Einzelverkauf, aus synthetischen Fasern"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6308

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Warenzusammenstellungen zu Handarbeitszwecken. Sie müssen mindestens ein Stück Gewebe (z. B. Stramin, mit oder ohne aufgedruckten Handarbeitsmustern) und Garne, auch auf Längen geschnitten (Stickgarne, Florgarne für Teppiche) enthalten. Sie können auch mit Zubehör (z. B. Nadeln und Häkchen) versehen sein. Das Gewebe darf in jeder beliebigen Form vorliegen und auch konfektioniert sein, wie es z. B. bei gesäumtem Stramin zur Herstellung von Tapisserien als Nadelarbeit der Fall ist; es ist zu beachten, dass das Gewebe jedoch den Charakter eines Ausgangsmaterials zur Ausführung einer Arbeit noch aufweisen muss und nie eine „Ware“ darstellen darf, die ohne weitere Bearbeitung verwendet werden kann, wie es der Fall wäre bei einer gesäumten Tischdecke, die mit einigen wenigen Stickmustern verziert werden soll. …

### Pos. 6308

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für Ausschusses für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur hat sich auf seiner 400. Sitzung ((Textilien) vom 15. und 16. Juni 2006) mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Textteil „auch mit Zubehör“ im Positionswortlaut der Position 6308 die Auslegung gestattet, dass auch solches Zubehör vom Positionswortlaut erfasst wird, das für die spätere Verwendung von Waren dieser Position (z.B. Tapisserien) bestimmt ist, wie Bilderrahmen, Broschen, etc.

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6308.00.00.20.0 cover?

Code 6308.00.00.20.0 covers Of synthetic fibres (staple or waste), aus synthetischen Fasern. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6308.00.00.20.0?

The third-country duty rate for 6308.00.00.20.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6308.00.00.20.0?

The first six digits form the HS code: 630800. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6308.00.00.20.0 have?

6308.00.00.20.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6308.00.00.20.0 sit in the tariff?

6308.00.00.20.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6308 Sets consisting of woven fabric and yarn, whether or not with accessories, for making up into rugs, tapestries, embroidered tablecloths or serviettes, or similar textile articles, put up in packings for retail sale > 63080000 II. WARENZUSAMMENSTELLUNGEN, Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 6308000020 Of synthetic fibres (staple or waste). The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6308.00.00.20.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6308.00.00.20.0, for example DEBTI14460/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6308.00.00.20.0 change?

6308.00.00.20.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/63080000200.
