# Customs tariff code 6402.99.31: With sole and heel combined having a height of more than 3 cm

> Customs tariff code 6402.99.31 covers With sole and heel combined having a height of more than 3 cm. The third-country duty rate is 16.8 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/64029931
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6402.99.31
- Third-country duty: 16.8 %
- Declarable: no

## Where this code sits in the tariff

- 64 FOOTWEAR, GAITERS AND THE LIKE; PARTS OF SUCH ARTICLES
  - 6402 Other footwear with outer soles and uppers of rubber or plastics
    - 6402.99 Other
      - 6402.99.31 With sole and heel combined having a height of more than 3 cm

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 16.8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI25827/26-1** (DE): Clogs, Größe 9, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; mit runden und annähernd rechteckigen Aussparungen) aus Kunststoff, - mit umklappbarer Fersenspange, - auf der Fersenspange und auf dem Spann mit stilisierten Juwelen aus augenscheinlich Kunststoff sowie im Bereich der Zehen mit drei bunten, abnehmbaren Jibbitz™-Schuh-Charms verziert; im Bereich der Einstiegsöffnung mit einer aufgebrachten, einseitig bogenförmigen "Borte" aus Kunststoff verziert, - an der Halterung der Fersenspange und auf der Innensohle mit Firmenlogos, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 6 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI45870/23-1** (DE): Sandalen, sog. Schuhe, Blatt aus Riemen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Klettverschluss, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3,7 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI50809/23-1** (DE): Sandalen, Größe 41, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Randeinfassungen aus Spinnstoff verstärkt, - mit Klettverschlüssen, auf dem Klettverschluss im Fersenbereich mit einem Emblem verziert, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3,4 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI45807/23-1** (DE): Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 30, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - seitlich mit Schnallenverschluss, - im Vorderschuhbereich mit Strasssteinchen verziert, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 4 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI23823/23-1** (DE): Slingpumps, Größe 39, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus verflochtenen Streifen aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einem Fersenriemen, seitlich mit Schnallenverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 7 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI18011/23-1** (DE): Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend, damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - seitlich mit einem Firmenlogo verziert, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 4,6 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI12050/23-1** (DE): Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend, damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - über dem Spann mit einem eingewebten Schriftzug verziert, - seitlich mit Schnallenverschluss, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 4 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI3913/23-1** (DE): Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend, damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - seitlich mit Schnallenverschluss, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 5 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6402

Zu Unterpositionen 6402 9931 und 6402 9939: Unter „Blatt“ ist das den Vorderfuß bedeckende Stück des Oberteils zu verstehen. Zu Unterposition 6402 99 31: Für die Zwecke dieser Unterposition ist es unerheblich, ob sich der Absatz von der Sohle abgrenzen lässt oder ob der Absatz einen von der Sohle nicht abgrenzbaren Teil bildet (z. B. Keilsohle, Plateausohle). Aus nachstehenden Abbildungen ist ersichtlich, wie zu messen ist: A ist der Punkt, wo das Oberteil beginnt B > 3 cm 1) Anm. des BMF: Mit diesem Satz soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Schuhe mit sog. Multinockensohlen keine Sportschuhe sind.

### Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

### Pos. 6402

Zu Unterposition 6402 99: 1. Leichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an ihren äußeren Rändern miteinander verbundenen Polsterfolien aus Zellkunststoff bestehen. Dieser Typ Schuh wird am Strand, an Schwimmbecken, im Haus usw. getragen. 2. Schuhe zum Tragen nach einem chirurgischen Eingriff („Postoperative Schuhe“), nicht den Knöchel bedeckend, für Patienten bestimmt, die am Fuß operiert worden sind oder am Fuß eine Verletzung erlitten haben. …

### Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

## Subdivisions of this code

- 6402.99.31.00.0 andere, mit Oberteil aus Kunststoff, Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6402.99.31 cover?

Code 6402.99.31 covers With sole and heel combined having a height of more than 3 cm. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6402.99.31?

The third-country duty rate for 6402.99.31 is 16.8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6402.99.31?

The first six digits form the HS code: 640299. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6402.99.31 have?

6402.99.31 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6402.99.31 sit in the tariff?

6402.99.31 sits in this hierarchy: 64 FOOTWEAR, GAITERS AND THE LIKE; PARTS OF SUCH ARTICLES > 6402 Other footwear with outer soles and uppers of rubber or plastics > 640299 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6402.99.31?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6402.99.31, for example DEBTI25827/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6402.99.31 change?

6402.99.31 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/64029931.
