# Customs tariff code 6505.00.90.90.0: Other, andere

> Customs tariff code 6505.00.90.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/65050090900
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6505.00.90.90.0
- Third-country duty: 2.7 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 65 HEADGEAR AND PARTS THEREOF
  - 6505 Hats and other headgear, knitted or crocheted, or made up from lace, felt or other textile fabric, in the piece (but not in strips), whether or not lined or trimmed; hairnets of any material, whether or not lined or trimmed
    - 6505.00 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
      - 6505.00.90 Other
        - 6505.00.90.90 Other
          - 6505.00.90.90.0 Other, andere

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP - General arrangements | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI38266/25-1** (DE): Kopfbedeckung, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem Zuschnitt aus einem Spinnstofferzeugnis (Vliesstoff) hergestellt, - - am gesäumten Rand mit einem eingezogenen, elastischen Faden verengt, - - mit einem Durchmesser von bis zu ca. 53 cm, - - zur Verwendung als Schutzhaube zum Bedecken des gesamten Haares, - - verpackt zu 100 Stück in einem zur Verpackung üblichen Pappkarton. "Kopfbedeckung, aus einem Stück von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"
- **DEBTI38269/25-1** (DE): Kopfbedeckung, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - durch Zusammennähen von mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Vliesstoff) hergestellt, - - am gesäumten Rand mit einem eingezogenen, elastischen Faden verengt, - - mit einem Durchmesser von ca. 21 cm, - - zur Verwendung als Schutzhaube zum Bedecken des gesamten Haares, - - verpackt zu 100 Stück in einem zur Verpackung der Waren üblichen Pappkarton. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"
- **DEBTI39583/25-1** (DE): Hut, Fotos siehe Anlage, - aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis der Position 5903 mit einer Außenlage aus einem Kuliergewirke aus Spinnstoff (laut Antrag aus Polyester), einer Zwischenlage aus Zellkunststoff und einer Innenlage aus den gleichen Gewirken wie die der Außenlage hergestellt, - der Kopfform entsprechend geformt, - mit einer umlaufenden, ca. 5 cm breiten Krempe, - mit einem angeklebten Hutband aus Gewebeband aus Spinnstoff ausgestattet, - keine Einreihung als Karnevalsartikel der Position 9505 aufgrund des verwendeten, dauerhaften Materials und des eigenen Gebrauchswerts. "Hut, aus einem Stück von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, anderer als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"
- **DEBTI32326/25-1** (DE): Kopfbedeckung, sog. Haube aus Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von Zuschnitten aus Vliesstoff aus Spinnstoff der Kopfform entsprechend hergestellt, - am vorderen Rand gesäumt, - im Bereich der Stirn mit einem eingenähten Schweißband ausgestattet, - am unteren Ende in der Form von zwei Bindebändern verlängert, - in gebundener Form den Kopf und den Hals bedeckend, - zur Verwendung als Schutzhaube zum Bedecken des gesamten Haares. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"
- **DEBTI31995/25-1** (DE): Kopfbedeckung , sog. Haarturban, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von zwei Zuschnitten von Spinnstofferzeugnissen (Plüschgewirke aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern) hergestellt, - an einem Ende mit einer angenähten, elastischen Schlaufe, am anderen Ende mit einem angenähten Knopf versehen, - das vordere Ende wird mehrfach gedreht, über den Kopf geführt und mit der Schlaufe an dem Knopf befestigt, - flachliegend mit den Abmessungen: ca. 64 cm x 24 cm, - wird als Kopfbedeckung nach der Haarwäsche zum Trocknen der Haare getragen, - stellt sich als Kopfbedeckung des Kapitels 65 dar und ist damit von der Einreihung in den Abschnitt XI ausgenommen. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"
- **DEBTI26089/25-1** (DE): Mütze, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen aus einem Stück eines Spinnstofferzeugnisses (Gewirke aus laut Antrag Chemiefasern) hergestellt, - annähernd der Kopfform entsprechend gearbeitet, - am umgeschlagenen Rand mit einem aufgenähten Etikett ausgestattet, - flachliegend mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Breite) x 20 cm (Höhe). "Kopfbedeckung, aus einem Stück von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"
- **DEBTI18945/25-1** (DE): Mütze, Fotos siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - einer Mütze: - - - gewirkt; aus Polyester (Spinnstoff), - - - annähernd der Kopfform entsprechend gearbeitet, - - - doppellagig; am unteren Rand umgeschlagen, - - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Breite) x 22 cm (Höhe), - - einem elektrischen Sichtsignalgerät: - - - in Form von fünf Leuchtdioden, die in einem Gehäuse aus Kunststoff eingesetzt sind, - - - mit einem integrierten Ein-/Ausschalter, - - - durch Betätigen des Einschaltknopfes im Dauerlichtmodus in drei Helligkeitsstufen bzw. im Blinkmodus regelbar, - - - mit einer integrierten, wiederaufladbaren Batterie, - - - eingearbeitet in den umgeschlagenen Rand der Mütze, - die Mütze bestimmt nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Kopfbedeckung, gewirkt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"
- **DEBTI22739/25-1** (DE): Kopfbedeckung, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von Stücken aus unterschiedlichen Spinnstofferzeugnissen (laut Antrag aus Polyethylen) hergestellt: - - aus einfarbigen Geweben (an einer Seite mit drei Kronen bedruckt), - - aus einem dreilagigen Spinnstofferzeugnis mit einer Außenlage aus buntgewirkten (gestreiften) Gewirken, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus Vliesstoff (an einer Seite mit dem Schriftzug "Kölle" bedruckt), - der Kopfform entsprechend hergestellt (in Schiffchenform), - an den Geweberändern (außer am unteren Rand) mit silberfarbenen Borten und an der vorderen Spitze mit einer Quaste verziert, - gefüttert, - flachliegend mit den Abmessungen: ca. 34 cm (Länge) x 17 cm (Höhe), - aufgrund des dauerhaften Materials und des eigenen Gebrauchswerts keine Einreihung als Karnevalsartikel in die Position 9505. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6505

Zu Unterposition 6505 00 30 bis 6505 00 90: Hierher gehören vor allem Waren aus Wollfilz, auch mit Zusätzen anderer Fasern (z. B. Chemiefasern); es ist jedoch zu beachten, dass Waren aus Woll-Haarfilz zu Unterposition 6505 00 10 gehören. Als Wollfilz gilt Filz aus Wolle oder aus solchen Tierhaaren, die eine gewisse Ähnlichkeit mit der Wolle aufweisen (Vikunja-, Kamel-, Kalb-, Kuhhaare usw.). (entfallen) bis

### Pos. 6505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 401/2012 der Kommission vom 7. Mai 2012 (ABl. EU Nr. L 124, Seite 15) (RV L401/12) Eine konisch geformte Ware (etwa 40 cm hoch) bestehend aus zwei zusammengenähten dreieckigen roten Vliesstoffteilen mit einem weißen Besatz am unteren Rand und einer weißen Bommel an der Spitze. (Kopfbedeckung) (siehe Abbildung Nr. 658) Unterposition 6505 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6505 und 6505 00 90. …

### Pos. 6505

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Kopfbedeckungen mit integrierten Bluetooth-Kopfhörern Diese Kopfbedeckungen schützen vor Kälte, gleichzeitig kann man aufgrund des integrierten Bluetooth-Kopfhörers aber auch Musik hören, Anrufe annehmen und beenden. Einreihung: Kopfbedeckungen mit integrierten Bluetooth-Kopfhörern sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 in den KN-Code 6505 00 90 als andere gewirkte oder gestrickte Hüte und andere Kopfbedeckungen einzureihen. …

### Kapitel 65

1. Zu Kapitel 65 gehören nicht: a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309 (RV E6501A00); b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812) (RV E6501B00); c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6501C00). 2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502 (RV E6502000).

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6505.00.90.90.0 cover?

Code 6505.00.90.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6505.00.90.90.0?

The third-country duty rate for 6505.00.90.90.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6505.00.90.90.0?

The first six digits form the HS code: 650500. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6505.00.90.90.0 have?

6505.00.90.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6505.00.90.90.0 sit in the tariff?

6505.00.90.90.0 sits in this hierarchy: 65 HEADGEAR AND PARTS THEREOF > 6505 Hats and other headgear, knitted or crocheted, or made up from lace, felt or other textile fabric, in the piece (but not in strips), whether or not lined or trimmed; hairnets of any material, whether or not lined or trimmed > 650500 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet > 65050090 Other > 6505009090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6505.00.90.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6505.00.90.90.0, for example DEBTI38266/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6505.00.90.90.0 change?

6505.00.90.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/65050090900.
