# Customs tariff code 6701.00.00.00.0: Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von…

> Customs tariff code 6701.00.00.00.0 covers Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele). The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/67010000000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6701.00.00.00.0
- Third-country duty: 2.7 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 67 PREPARED FEATHERS AND DOWN AND ARTICLES MADE OF FEATHERS OR OF DOWN; ARTIFICIAL FLOWERS; ARTICLES OF HUMAN HAIR
  - 6701 Skins and other parts of birds with their feathers or down, feathers, parts of feathers, down and articles thereof (other than goods of heading 0505 and worked quills and scapes)
    - 6701.00.00.00.0 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP - General arrangements | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI15772/26-1** (DE): Ware aus Federn (Katzenspielzeug), Foto siehe Anlage, - in Form einer Katzenspielangel, - aus einem ca. 40 cm langen Stab aus Holz, - mit einer an einem Ende am Stab befestigten, ca. 60 cm langen, elastischen Kordel, - mit einer am anderen Ende der Kordel angeknoteten, kleinen Schelle aus unedlem Metall und einem am selben Ende befestigen, ca. 8 cm langen "Mauskorpus" aus Geweben aus Spinnstoff, der mit Wattierungsstoff befüllt, mit aufgeklebten "Augen" aus Vliesstoff und mit "Ohren" aus Papiergarn versehen ist, - mit drei, bis zu ca. 13 cm langen Federn, die am hinteren Ende des "Mauskorpus" befestigt sind und den "Schwanz" der "Maus" bilden, - die Spinnstoffe und die Federn sind sowohl im Hinblick auf den Umfang als auch in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug annähernd gleichbedeutend; somit kann kein charakterbestimmender Stoff ermittelt werden; die Ware stellt sich damit gleichermaßen als Ware aus Spinnstoffen und als Ware aus Federn dar und ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6307 und 6701) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da u. a. aufgrund des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Waren aus Federn"
- **DEBTI3538/25-1** (DE): Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 46 cm langen, innen hohlen Stab aus Kunststoff, - - mit einer ca. 11 cm langen, flexiblen Verlängerung aus Kunststoff, - - mit mehreren Federn, die am oberen Ende der Verlängerung des Stabes befestigt sind, - - mit einem in den Federn eingearbeiteten Kräuselband aus Kunststoff, - die Federn und das Kräuselband sind in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug gleichermaßen von Bedeutung; nach dem Umfang bestimmen die Federn den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"
- **DEBTI2925/25-1** (DE): Katzenspielzeug, sog. Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 46 cm langen, innen hohlen Stab aus Kunststoff, - - mit einer ca. 19 cm langen, flexiblen Verlängerung aus Kunststoff, - - mit mehreren Federn und gelb gefärbten Daunen, die in einer Hülse aus Kunststoff zusammengefasst und am oberen Ende der Verlängerung des Stabes befestigt sind, - die Federn bestimmen im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware als Katzenspielzeug deren wesentlichen Charakter, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"
- **DEBTI2916/25-1** (DE): Zusammenstellung, bestehend aus einer Katzenspielangel und Ersatzfedern, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - Katzenspielangel: - - - aus einem ca. 61 cm langen Stab aus Kunststoff, - - - mit mehreren am oberen Ende des Stabes befestigten Federn, - - Ersatzfedern: - - - aus mehreren Federn, die an einem Ende in einer zum Aufstecken auf einen Kunststoffstab vorgesehenen Hülse aus Kunststoff zusammengefasst sind, - bei beiden Waren bestimmen die Federn im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Waren als Katzenspielzeug bzw. als Teil eines Katzenspielzeugs deren wesentlichen Charakter, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Waren aus Federn"
- **DEBTI973/25-1** (DE): Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 92 cm langen, innen hohlen Stab aus Kunststoff; mit fünf kleinen Kügelchen gefüllt, - - mit einer am Stab befestigten, zweigeteilten Schnur aus Kunststoff, - - mit zwei Anhängern aus Federn, die an den Enden der Schnur befestigt sind, - die Federn bestimmen im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"
- **DEBTI41110/24-1** (DE): Ware aus Federn, sog. Spielstab Maus, Foto siehe Anlage, - in Form einer Katzenspielangel, - aus einem ca. 49 cm langen Stab aus Kunststoff, - mit einer an einem Ende des Stabs befestigten, ca. 13 cm großen Nachbildung einer Maus, - - aus einem nicht detailgenau ausgearbeiteten, mit Katzenminze versehenen Korpus, der mit Spinnstoffen (Plüschgewirken) beklebt ist, - - mit angeklebten Augen, Ohren und einer Schnauze aus Spinnstoffen, - mit mehreren, gefärbten, ca. 7 cm langen Federn, die den Schwanz der Maus bilden sollen, - die Spinnstoffe und die Federn sind im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild gegenüber dem Kunststoff vorherrschend, - die Spinnstoffe und die Federn sind sowohl im Hinblick auf den Umfang als auch in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug annähernd gleichbedeutend; somit kann kein charakter- bestimmender Stoff ermittelt werden; die Ware stellt sich damit gleichermaßen als Ware aus Spinnstoffen und als Ware aus Federn dar und ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6307 / 6701) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - mit einem bedruckten Etikett versehen. "Ware aus Federn"
- **DEBTI41120/24-1** (DE): Ware aus Federn, sog. Spielangel XXL mit Federboa, Foto siehe Anlage, - in Form einer Katzenspielangel, - aus einem ca. 65 cm langen Stab aus Kunststoff, - mit einer an dem Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Spinnstoffschnur mit einer angeknoteten, kleinen Schelle aus unedlem Metall, - mit mehreren, gefärbten Federn, die an einer ca. 31 cm langen, gewirkten Spinnstoffkordel befestigt und am Ende der elastischen Spinnstoffschnur angebracht sind, - die Federn bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - mit einer bedruckten Karte aus Pappe als Verkaufsaufmachung versehen. "Ware aus Federn"
- **DEBTI41140/24-1** (DE): Ware aus Federn, sog. Spielstab mit Federn, Foto siehe Anlage, - in Form einer Katzenspielangel, - aus einem ca. 41 cm langen Stab aus Kunststoff, - mit mehreren, bis zu ca. 13,5 cm langen Federn, die an einem Ende des Stabs befestigt sind, - mit acht, ca. 14 cm langen Rundgeflechten aus Spinnstoff (Monofile und metallisierte Garne) und einem ca. 10 cm langen Bindfaden, die mit einem am Ende befestigten Pompon verziert sind (konfektioniert); am Ende des Stabs befestigt, - laut Antrag mit Katzenminze versehen, - die Spinnstoffe und die Federn sind im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild gegenüber dem Kunststoff vorherrschend, - die Spinnstoffe und die Federn sind sowohl im Hinblick auf den Umfang als auch in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug annähernd gleichbedeutend; somit kann kein charakter- bestimmender Stoff ermittelt werden; die Ware stellt sich damit gleichermaßen als Ware aus Spinnstoffen und als Ware aus Federn dar und ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6307 / 6701) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - mit einem bedruckten Etikett versehen. "Ware aus Federn"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6701

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich gewisser Ausnahmen, die anderweit genauer genannte oder erfasste Waren betreffen (s. insbesondere die nachstehenden Ausnahmen), gehören zu dieser Position: A) Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Daunen und Teile von Federn, die, ohne deshalb zu Waren verarbeitet zu sein, weitergehend bearbeitet sind als lediglich gereinigt, desinfiziert oder haltbar gemacht (s. hierzu die Erläuterungen zu Pos. 0505), diese weitergehende Bearbeitung kann sein: ein Bleichen, Färben, Kräuseln, Wellen usw. B) Waren, selbst wenn sie aus rohen oder lediglich gereinigten Ausgangsstoffen gefertigt sind, aus Vogelbälgen oder anderen Vogelteilen mit ihren Federn oder Daunen, aus Federn, aus Daunen oder aus Teilen von Federn, ausgenommen Waren aus Federkielen oder aus Federspulen. …

### Kapitel 67

1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911) (RV E6701A00); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI) (RV E6701B00); c) Schuhe (Kapitel 64) (RV E6701C00); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65) (RV E6701D00); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6701E00); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96) (RV E6701F00); 2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404 (RV E6702A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind (RV E6702B00); c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702 (RV E6702C00). 3. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6701.00.00.00.0 cover?

Code 6701.00.00.00.0 covers Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele). Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6701.00.00.00.0?

The third-country duty rate for 6701.00.00.00.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6701.00.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 670100. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6701.00.00.00.0 have?

6701.00.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6701.00.00.00.0 sit in the tariff?

6701.00.00.00.0 sits in this hierarchy: 67 PREPARED FEATHERS AND DOWN AND ARTICLES MADE OF FEATHERS OR OF DOWN; ARTIFICIAL FLOWERS; ARTICLES OF HUMAN HAIR > 6701 Skins and other parts of birds with their feathers or down, feathers, parts of feathers, down and articles thereof (other than goods of heading 0505 and worked quills and scapes). The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6701.00.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6701.00.00.00.0, for example DEBTI15772/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6701.00.00.00.0 change?

6701.00.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/67010000000.
