# Customs tariff code 6702.10.00.00.0: Of plastics, aus Kunststoff

> Customs tariff code 6702.10.00.00.0 covers Of plastics, aus Kunststoff. The third-country duty rate is 4.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/67021000000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6702.10.00.00.0
- Third-country duty: 4.7 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 67 PREPARED FEATHERS AND DOWN AND ARTICLES MADE OF FEATHERS OR OF DOWN; ARTIFICIAL FLOWERS; ARTICLES OF HUMAN HAIR
  - 6702 Artificial flowers, foliage and fruit and parts thereof; articles made of artificial flowers, foliage or fruit
    - 6702.10 Of plastics
      - 6702.10.00.00.0 Of plastics, aus Kunststoff

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 4.7 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP - General arrangements | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI4761/26-1** (DE): Ware aus künstlichem Blattwerk, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - einer Girlande aus Nachbildungen von grünen Tannenzweigen (künstliches Blattwerk): - - mit "Nadeln" aus Streifen aus dunkelgrünen Kunststofffolien, die beidseitig fransenartig eingeschnitten und in zwei ineinander gedrehte Metalldrähte eingearbeitet sind, - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - - mit einer Länge von ca. 2 , 7 Meter, - natürliche Zapfen (Pflanzenteile): - - jeweils drei Zapfen sind gemeinsam mit einem Draht in unregelmäßigen Abständen an der Girlande befestigt, - die Girlande aus künstlichem Blattwerk bestimmt insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - keine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 aufgrund der natürlichen Gestaltung und des damit fehlenden weihnachtlichen Bezugs. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"
- **DEBTI4798/26-1** (DE): Ware aus künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten, Foto siehe Anlage, - in Form einer Girlande aus Nachbildungen von grünen Tannenzweigen, Ilexblättern (künstliches Blattwerk) und Ilexbeeren (künstliche Früchte): - - mit "Nadeln" und "Blättern" aus Streifen aus dunkelgrünen Kunststofffolien, die beidseitig fransenartig eingeschnitten bzw. in Blattform geschnitten und in zwei ineinander gedrehte Metalldrähte eingearbeitet sind, - - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - - mit "Früchten" aus rot bemaltem Kunststoff, die auf "Stängel" aus Draht aufgesteckt sind, - - - jeweils drei Beeren sind gemeinsam mit Draht in unregelmäßigen Abständen an der Girlande befestigt, - - mit einer Länge von ca. 2 , 7 Meter, - keine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 aufgrund der natürlichen Gestaltung und des damit fehlenden weihnachtlichen Bezugs. "Ware aus künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten, aus Kunststoff"
- **DEBTI26662/25-1** (DE): Zieranhänger, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - einer Ware aus einer künstlichen Blume, künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten: - - - mit einer Nachbildung einer Blüte: - - - - mit Blütenblättern und Staubblättern aus Spinnstoff, - - - - durch Binden mit einem Draht in Blumenbindetechnik zusammengefügt, - - - mit einer Nachbildung eines Tannenzweiges: - - - - aus Nadeln aus streifenartig eingeschnittener Kunststofffolie, die in Metalldrähten durch spiralartiges Verdrehen befestigt sind; damit in Blumenbindetechnik hergestellt, - - - mit Nachbildungen von roten Beeren: - - - - aus mit Farbe ummanteltem Kunststoff; aufgesteckt auf Stielen aus unedlem Metall, - - - - durch Zusammenstecken in Blumenbindetechnik hergestellt, - - - mit einer Schleife aus Spinnstoff verziert, - - - an der Vorderseite des Zieranhängers aufgeklebt, - - einem Ziergegenstand aus Holz: - - - Zuschnitt aus Holz in Form eines fünfzackigen Stern, - - - an der Vorderseite mit einer roten Kunststofffolie und an den Schmalseiten mit Pailletten aus Kunststoff verziert, - - mit einer Schlaufe aus Spinnstoff zum Aufhängen versehen, - die Ware aus einer künstlichen Blume, künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten und der Ziergegenstand aus Holz sind im Hinblick auf die Zierwirkung gleichbedeutend; damit verleiht keiner der Bestandteile der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter; die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4420 / 6702) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - innerhalb der Position 6702 bestimmt der Kunststoff im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus einer künstlichen Blume, künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten, aus Kunststoff"
- **DEBTI21854/25-1** (DE): Ware aus künstlichen Blumen, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Ware aus künstlichen Blumen und einem elektrischen Beleuchtungskörper, - Ware aus künstlichen Blumen (Nachahmung einer Blumenwiese in einer Glaskuppel): - - aus künstlichen Blumen (charakterbestimmend): - - - mit 15 farbigen Blüten aus Kunststoff und Stängeln aus gedrehtem Metalldraht, der gleichzeitig die Stromversorgung des elektrischen Beleuchtungskörpers bildet; - - - durch Aufstecken der Blüten auf die Stängel in Blumenbindetechnik hergestellt, - - mit einem Sockel aus Holz, - - mit 15 farbigen Blättern aus Kunststoff, die auf den Sockel aufgeklebt sind, - - mit auf den Sockel aufgeklebten Ziersteinchen aus klarsichtigem Kunststoff, - - mit einer Kuppel aus Glas: - - - in Form einer Halbkugel aus Glas, die auf den Sockel aufgeklebt ist, - - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Höhe) x 9,5 cm (Durchmesser), - elektrischer Beleuchtungskörper: - - aus LED-Leuchtmittel, die in die Blüten eingesetzt und über eine elektrische Leitung (Draht der Stängel) verbunden sind; mit einem in den Sockel eingesetzten Batteriefach (mit zwei Batterien) mit einem Ein-/Ausschalter, - die Ware stellt sich insgesamt nicht als elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da sie nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Beleuchtung lediglich die Zierwirkung der künstlichen Blumen erhöht wird, - die Ware aus künstlichen Blumen bestimmt insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der Ware, - innerhalb der Position 6702 bestimmt der Kunststoff der Blüten insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der künstlichen Blumen, - verpackt in einem farbig bedruckten Pappkarton mit einer Gebrauchsanweisung. "Ware aus künstlichen Blumen, aus Kunststoff"
- **DEBTI26664/25-1** (DE): Zieranhänger, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - einer Ware aus einer künstlichen Blume, künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten: - - - mit einer Nachbildung einer Blüte: - - - - mit Blütenblättern und Staubblättern aus Spinnstoff, - - - - durch Binden mit einem Draht in Blumenbindetechnik zusammengefügt, - - - mit einer Nachahmung eines Tannenzweiges: - - - - aus Nadeln aus streifenartig eingeschnittener Kunststofffolie, die in Metalldrähten durch spiralartiges Verdrehen befestigt sind; damit in Blumenbindetechnik hergestellt, - - - mit Nachbildungen von roten Beeren: - - - - aus mit Farbe ummanteltem Kunststoff; aufgesteckt auf Stielen aus unedlem Metall, - - - - durch Zusammenstecken in Blumenbindetechnik hergestellt, - - - mit einer Schleife aus Spinnstoff verziert, - - - an der Vorderseite des Zieranhängers aufgeklebt, - - einem Ziergegenstand aus Holz: - - - aus einem Ring aus unedlem Metall, - - - - im oberen Bereich zu einer Öse ausgearbeitet und mit einer Schlaufe aus Spinnstoff zum Aufhängen versehen, - - - mit zwei im Ring eingeklebten Zuschnitten aus Holz in Form einer Silhouette von zwei Häusern, - bei dem Ziergegenstand bestimmen die Zuschnitte aus Holz aufgrund des äußeren Erscheinungs- bildes gegenüber dem Ring aus unedlem Metall den wesentlichen Charakter, - die Ware aus einer künstlichen Blume, künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten und der Ziergegenstand aus Holz sind im Hinblick auf die Zierwirkung gleichbedeutend; damit verleiht keiner der Bestandteile der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter; die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4420 und 6702) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - innerhalb der Position 6702 bestimmt der Kunststoff im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus einer künstlichen Blume, künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten, aus Kunststoff"
- **DEBTI15687/25-1** (DE): Ware aus künstlichem Blattwerk, sog. Grünpflanze im Topf mit Makramee Aufhänger, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Nachahmung einer Blattpflanze (künstliches Blattwerk), - - mit Stängel und Blatttrieben aus Kunststoff; die einzelnen Trieb-Segmente sind auf den Stängel gesteckt, - - durch Zusammenstecken in Blumenbindetechnik hergestellt, - einem Blumenübertopf aus Keramik, - - im unteren Bereich mit einem Styroporeinsatz versehen, - - mit einer auf dem Styroporeinsatz aufgebrachten, verfestigten Steinmasse, - - mit den Abmessungen: ca. 11 cm (Höhe) x 12 cm (Durchmesser), - einer Aufhängevorrichtung, - - in Form eines in Makramee-Technik hergestellten Überzugs aus Spinnstoff, - - der Blumenübertopf ist in die Aufhängevorrichtung eingesetzt, - das künstliche Blattwerk bestimmt insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"
- **DEBTI2803/25-1** (DE): Ware aus künstlichem Blattwerk, sog. botanischer Naturpflanzentopf mit LED, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Nachahmung einer Blattpflanze (künstliches Blattwerk), - - mit einem Stängel, Trieben mit Blättern und Blütenknospen aus Kunststoff; die einzelnen Blätter sind auf die Triebe gesteckt und geklebt, - - durch Zusammenstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt, - einem Blumenübertopf aus Keramik, - - im unteren Bereich mit einem Styroporeinsatz versehen, - - mit einer auf dem Styroporeinsatz aufgebrachten, verfestigten Steinmasse, - - mit den Abmessungen: ca. 9 cm (Höhe) x 10 cm (Durchmesser), - einem elektrischen Beleuchtungskörper, - - LED-Leuchtmittel, die an den Trieben befestigt und über eine elektrische Leitung (Draht) verbunden sind; mit einem Batteriefach mit einem Ein- und Ausschalter (ohne Batterien), - die Ware stellt sich insgesamt nicht als elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da sie nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Beleuchtung lediglich die Zierwirkung der nachgebildeten Pflanze erhöht wird, - das künstliche Blattwerk bestimmt insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"
- **DEBTI2797/25-1** (DE): Ware aus künstlichem Blattwerk, sog. botanischer Naturpflanzentopf mit LED, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Nachahmung einer Blattpflanze (künstliches Blattwerk), - - mit Stängeln, Trieben, Blättern und Blattadern aus Kunststoff; die einzelnen Trieb-Segmente sind ineinander und auf den Stängel gesteckt; die Blätter sind an den Blattadern angeklebt, - - durch Zusammenstecken und Kleben in Blumenbindetechnik hergestellt, - einem Blumenübertopf aus Keramik, - - im unteren Bereich mit einem Styroporeinsatz versehen, - - mit einer auf dem Styroporeinsatz aufgebrachten, verfestigten Steinmasse, - - mit den Abmessungen: ca. 14 cm (Höhe) x 11 cm (Durchmesser), - einem elektrischen Beleuchtungskörper, - - LED-Leuchtmittel, die an den Trieben befestigt und über eine elektrische Leitung (Draht) verbunden sind; mit einem Batteriefach mit einem Ein- und Ausschalter (ohne Batterien), - die Ware stellt sich insgesamt nicht als elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da sie nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Beleuchtung lediglich die Zierwirkung der nachgebildeten Pflanze erhöht wird, - das künstliche Blattwerk bestimmt insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus Kunststoff"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6702

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 67. Als ähnliche Verfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 67 gelten insbesondere das Miteinander-Verbinden durch Selbstkleben nach Erhitzen des Grundstoffs oder auch das Verbinden mit Gleitvorrichtungen, die durch Reibung am Stängel haften.

### Pos. 6702

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte, d. h. Waren, die Naturerzeugnisse nachahmen und durch Zusammensetzen verschiedener Elemente (durch Binden, Kleben, Zusammenstecken oder ähnliche Verfahren) hergestellt sind. Zu dieser Position gehören auch Fantasiegegenstände, die nach Art der künstlichen Blumen, des künstlichen Blattwerks und der künstlichen Früchte zusammengesetzt sind und diesen mehr oder weniger ähneln (stilisierte Blumen, stilisiertes Blattwerk und stilisierte Früchte). 2) Elemente und Teile von künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten, z. B. Stempel, Staubgefäße, Fruchtknoten, Blütenblätter, Blütenkelche, Blätter, Stiele. …

### Pos. 6702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1155/2010 der Kommission vom 1. Dezember 2010 (ABl. EU Nr. L 324/42) (RV L 1155/10): Zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem künstlichen Kirschzweig und einem elektrischen Beleuchtungskörper mit einem elektrischen Transformator. Die Bestandteile sind so miteinander verbunden, dass sie ein praktisch untrennbares Ganzes bilden. Der künstliche Zweig ahmt das Naturerzeugnis (einen blühenden Kirschzweig) nach und ist aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt (Packpapier zur Nachbildung der Zweige, Draht und Klebeband, um sie aufrecht- und zusammenzuhalten, weißes Textilgewebe zur Nachbildung der Blütenblätter sowie kleine Kunststoffteile als Blütenhalterung). Die Bestandteile sind verbunden, verklebt und zusammengesteckt. …

### Pos. 6702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. Juli 2014, Az.:RS 4 K 155/13 Aus den Gründen: … Leitsatz Die Nachbildung eines Nadelbaums mit einer Höhe von ca. 13,5 cm und einem Durchmesser von max. 5 cm kann nicht als Zubehör für eine elektrische Eisenbahn in die Unterposition 9503 00 30 und nicht als anderes Spielzeug bzw. maßstabsgetreu verkleinertes Modell in die Unterposition 9503 00 95 eingereiht werden. Tatbestand: Die streitgegenständliche Ware ist wie folgt beschaffen: Nachbildung eines Nadelbaums, sog. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6702.10.00.00.0 cover?

Code 6702.10.00.00.0 covers Of plastics, aus Kunststoff. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6702.10.00.00.0?

The third-country duty rate for 6702.10.00.00.0 is 4.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6702.10.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 670210. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6702.10.00.00.0 have?

6702.10.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6702.10.00.00.0 sit in the tariff?

6702.10.00.00.0 sits in this hierarchy: 67 PREPARED FEATHERS AND DOWN AND ARTICLES MADE OF FEATHERS OR OF DOWN; ARTIFICIAL FLOWERS; ARTICLES OF HUMAN HAIR > 6702 Artificial flowers, foliage and fruit and parts thereof; articles made of artificial flowers, foliage or fruit > 670210 Of plastics. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6702.10.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6702.10.00.00.0, for example DEBTI4761/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6702.10.00.00.0 change?

6702.10.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/67021000000.
