# Customs tariff code 6702.90.00.00.0: Of other materials, aus anderen Stoffen

> Customs tariff code 6702.90.00.00.0 covers Of other materials, aus anderen Stoffen. The third-country duty rate is 4.7 %, plus import VAT.

- Source: https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/67029000000
- Reference data as at: 2026-07-01
- Customs code: 6702.90.00.00.0
- Third-country duty: 4.7 %
- Declarable: yes

## Where this code sits in the tariff

- 67 PREPARED FEATHERS AND DOWN AND ARTICLES MADE OF FEATHERS OR OF DOWN; ARTIFICIAL FLOWERS; ARTICLES OF HUMAN HAIR
  - 6702 Artificial flowers, foliage and fruit and parts thereof; articles made of artificial flowers, foliage or fruit
    - 6702.90 Of other materials
      - 6702.90.00.00.0 Of other materials, aus anderen Stoffen

## Duty rates and preferences

| Origin | Rate | Basis |
| --- | --- | --- |
| Third-country duty | 4.7 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP - General arrangements | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |

## Binding tariff information for this code

- **DEBTI35113/25-1** (DE): Ziergegenstand, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem Kranz aus einer ringförmigen Unterlage aus Schaumkunststoff, - - - mit Papier umwickelt und mit getrocknetem Gras beklebt, - - - mit einer Aufhängevorrichtung aus einer Kordel aus Spinnstoff, - - einer Vielzahl von verschiedenen Nachbildungen von Blüten (künstliche Blumen), - - - mit Blütenblättern aus Spinnstoff und mit Staubblättern aus Kunststoff bzw. Spinnstoff, - - - durch Ineinanderstecken in Blumenbindetechnik hergestellt, - - Nachbildungen von Vogeleiern (Ziergegenstände aus Kunststoff), - - - aus Schaumkunststoff, - - - natürlich gefärbt und gesprenkelt, - - die Blüten und die Eier sind auf dem Kranz befestigt, - die künstlichen Blumen und die Ziergegenstände aus Kunststoff bestimmen gegenüber dem Kranz gleichermaßen aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes den wesentlichen Charakter; die künstlichen Blumen und die Ziergegenstände aus Kunststoff sind im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) gleichbedeutend; damit verleiht keiner dieser Bestandteile der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter; die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 und 6702) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Ware aus künstlichen Blumen, aus anderen Stoffen als Kunststoff"
- **DEBTI35111/25-1** (DE): Ziergegenstand, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem Kranz aus einer ringförmigen Unterlage aus Schaumkunststoff, - - - mit Papier umwickelt sowie mit getrocknetem Gras und Moos beklebt, - - - mit einer Aufhängevorrichtung aus einer Kordel aus Spinnstoff, - - einer Vielzahl von verschiedenen Nachbildungen von Blüten (künstliche Blumen), - - - mit Blütenblättern aus Spinnstoff und mit Staubblättern aus Kunststoff bzw. Spinnstoff, - - - durch Ineinanderstecken in Blumenbindetechnik hergestellt, - - - die Blüten sind auf dem Kranz befestigt, - die künstlichen Blumen bestimmen aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes (Zierwirkung) gegenüber der Unterlage den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus künstlichen Blumen, aus anderen Stoffen als Kunststoff"
- **DEBTI31270/25-1** (DE): Ware aus künstlichem Blattwerk, sog. Deko-Blatt aus Polyester mit LED, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Ware aus künstlichem Blattwerk und einem elektrischen Beleuchtungskörper, - Ware aus künstlichem Blattwerk: - - in Form einer Girlande aus künstlichem Blattwerk (Nachahmung von Ilexblättern), - - - mit stilisierten Zweigen aus Metalldrähten an denen stilisierte Blätter durch spiralartiges Verdrehen befestigt sind, - - - - die Blätter werden durch spezifische Zuschnitte aus goldfarbenen Spinnstoffen gebildet, - - - in einem dem Binden ähnlichen Verfahren in Blumenbindetechnik hergestellt, - elektrischer Beleuchtungskörper: - - in Form einer elektrischen Lichterkette mit 15 Leuchtdioden, - - mit einem Batteriefach mit Ein-/Ausschalter, - - um die Girlande gewickelt, - die Ware stellt sich insgesamt nicht als elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da sie nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Beleuchtung lediglich die Zierwirkung der Girlande erhöht wird, - die Ware aus künstlichem Blattwerk in Form einer Girlande bestimmt insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus künstlichem Blattwerk, aus anderen Stoffen als Kunststoff"
- **DEBTI21693/25-1** (DE): Künstliche Frucht, Foto siehe Anlage, - in Form einer Nachahmung eines Kürbisses; als 2er-Set, - mit einem Fruchtkörper aus zusammengenähten Schlingengewirken aus Spinnstoff; mit Watte gefüllt, - am oberen Ende mit einem Stiel aus Kunststoff versehen, der durch Stecken und Kleben (in ein Gegenstück) an dem Fruchtkörper befestigt ist; damit in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit einem Durchmesser von ca. 13 cm, - die Schlingengewirke aus Spinnstoff bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware. "Künstliche Frucht, aus anderen Stoffen als Kunststoff"
- **DEBTI21681/25-1** (DE): Künstliche Frucht, Foto siehe Anlage, - in Form einer Nachahmung eines Kürbisses, - mit einem Fruchtkörper aus zusammengenähten Plüschgewirken aus Spinnstoff; mit Watte gefüllt, - am oberen Ende mit einem Stiel aus Kunststoff versehen, der durch Stecken und Kleben (in ein Gegenstück) an dem Fruchtkörper befestigt ist; damit in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit einem Durchmesser von ca. 13 cm, - die Plüschgewirke aus Spinnstoff bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware. "Künstliche Frucht, aus anderen Stoffen als Kunststoff"
- **DEBTI21694/25-1** (DE): Künstliche Frucht, Foto siehe Anlage, - in Form einer Nachahmung eines Kürbisses, - mit einem Fruchtkörper aus zusammengenähten Rippenschusssamtgeweben aus Spinnstoff; mit Watte gefüllt, - am oberen Ende mit einem Stiel aus Kunststoff versehen, der durch Stecken und Kleben, (in ein Gegenstück) an dem Fruchtkörper befestigt ist; damit in Blumenbindetechnik hergestellt, - mit einem Durchmesser von ca. 13,5 cm, - die Rippenschusssamtgewebe aus Spinnstoff bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware. "Künstliche Frucht, aus anderen Stoffen als Kunststoff"
- **DEBTI2214/25-2** (DE): Ware aus künstlichen Blumen, sog. Holzgirlande Blumen, Foto siehe Anlage, - in Form einer ca. 115 cm langen Girlande mit Aufhängeschlaufe, - aus sechs stilisierten Nachbildungen von Blüten: - - mit einem großen Blütenblatt aus einem mit Spinnstoff beklebten Zuschnitt aus Holz, - - mit einem kleineren Blütenblatt aus Spinnstoff, - - mit einem mittig aufgeklebten Blütenstempel in Form eines Knopfes aus Holz, - - die einzelnen Elemente sind durch Kleben in Blumenbindetechnik zusammengefügt, - - jeweils mit einem Durchmesser von ca. 6 cm, - die Nachbildungen der Blüten sind in Abständen auf ein Garn aus Spinnstoff aufgefädelt, - das Garn ist mit einem ca. 0,5 cm breiten Band aus Spinnstoffen mit daran befestigten Schleifen aus Geweben aus Spinnstoffen verziert, - die Nachbildungen der Blüten bestimmen nach dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus künstlichen Blumen, aus anderen Stoffen als Kunststoff"
- **DEBTI52682/24-1** (DE): Kopfschmuck, sog. Karneval-Blumenband, Foto siehe Anlage, - in Form eines Haarkranzes, - aus künstlichen Blumen aus Nachbildungen von Blütenblättern aus Spinnstoff, die übereinander angeordnet sind, einer Blütennarbe und einem Blütenboden aus Kunststoff, - - durch Zusammenstecken in Blumenbindetechnik miteinander verbunden, - die künstlichen Blumen sind jeweils durch Zusammenkleben mit einem Gegenstück aus einem ovalen Zuschnitt aus grünem Vliesstoff verbunden, - auf einer Unterlage aus einem mit grünem Papier umwickelten, zu einem Halbkreis gebogenen Draht aus unedlem Metall mit einer Länge von ca. 43 cm, der an den Enden zu Schlaufen gebogen ist, befestigt, - mit zwei in die Drahtenden geknoteten Bänder aus Spinnstoffgewebe, - die künstlichen Blumen bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware als Kopfschmuck den wesentlichen Charakter der Ware, - innerhalb der Position 6702 bestimmt der Spinnstoff nach dem Umfang und dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der künstlichen Blumen, - keine Einreihung in die Position 9615, da die Ware nicht dem Zusammenhalten des Haares dient. "Ware aus künstlichen Blumen, aus anderen Stoffen als Kunststoff"

## Notes that govern this classification

### Pos. 6702

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 3 zu Kapitel 67. Als ähnliche Verfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 67 gelten insbesondere das Miteinander-Verbinden durch Selbstkleben nach Erhitzen des Grundstoffs oder auch das Verbinden mit Gleitvorrichtungen, die durch Reibung am Stängel haften.

### Pos. 6702

Zu Unterposition 6702 90: 1. Etwa 15 cm hohes Bukett, das im Wesentlichen aus verschiedenen Arten von künstlichen Blumen aus Spinnstoffen besteht und geringe Mengen von auf Draht montierten Pflanzen enthält. Das Ganze wird durch steifes, spitzenähnliches Schmuckpapier zusammengehalten und mit einer Samtschleife verziert. Siehe auch Avis 0604 90/1 2. Kleiner Kranz mit einem Durchmesser von etwa 6 cm, der aus künstlichen Spinnstoffblumen, einem spiralförmig gewickelten Draht, Kunststoffperlen und (als einzigem pflanzlichem Stoff) Gewürznelken besteht. Jedes Teil ist einzeln auf einem Draht befestigt, die Drahtenden sind zu einer kreisförmigen Verstärkung zusammengedreht. Siehe auch Avis 0604 90/1

### Pos. 6702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1155/2010 der Kommission vom 1. Dezember 2010 (ABl. EU Nr. L 324/42) (RV L 1155/10): Zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem künstlichen Kirschzweig und einem elektrischen Beleuchtungskörper mit einem elektrischen Transformator. Die Bestandteile sind so miteinander verbunden, dass sie ein praktisch untrennbares Ganzes bilden. Der künstliche Zweig ahmt das Naturerzeugnis (einen blühenden Kirschzweig) nach und ist aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt (Packpapier zur Nachbildung der Zweige, Draht und Klebeband, um sie aufrecht- und zusammenzuhalten, weißes Textilgewebe zur Nachbildung der Blütenblätter sowie kleine Kunststoffteile als Blütenhalterung). Die Bestandteile sind verbunden, verklebt und zusammengesteckt. …

### Pos. 6702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. Juli 2014, Az.:RS 4 K 155/13 Aus den Gründen: … Leitsatz Die Nachbildung eines Nadelbaums mit einer Höhe von ca. 13,5 cm und einem Durchmesser von max. 5 cm kann nicht als Zubehör für eine elektrische Eisenbahn in die Unterposition 9503 00 30 und nicht als anderes Spielzeug bzw. maßstabsgetreu verkleinertes Modell in die Unterposition 9503 00 95 eingereiht werden. Tatbestand: Die streitgegenständliche Ware ist wie folgt beschaffen: Nachbildung eines Nadelbaums, sog. …

## Frequently asked questions

### What does customs tariff code 6702.90.00.00.0 cover?

Code 6702.90.00.00.0 covers Of other materials, aus anderen Stoffen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

### What is the duty rate for 6702.90.00.00.0?

The third-country duty rate for 6702.90.00.00.0 is 4.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

### What is the HS code for 6702.90.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 670290. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

### How many digits does 6702.90.00.00.0 have?

6702.90.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

### Where does 6702.90.00.00.0 sit in the tariff?

6702.90.00.00.0 sits in this hierarchy: 67 PREPARED FEATHERS AND DOWN AND ARTICLES MADE OF FEATHERS OR OF DOWN; ARTIFICIAL FLOWERS; ARTICLES OF HUMAN HAIR > 6702 Artificial flowers, foliage and fruit and parts thereof; articles made of artificial flowers, foliage or fruit > 670290 Of other materials. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

### Is there binding tariff information for 6702.90.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6702.90.00.00.0, for example DEBTI35113/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

### What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

### Does customs tariff code 6702.90.00.00.0 change?

6702.90.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Published by TC21 Ventures GmbH, Berlin. Derived from the Combined Nomenclature, TARIC, and the EBTI database. When citing, please link https://www.zolltarif-finder.de/en/customs-code/67029000000.
